Wer ein Bundestagsmandat ausübt, wird mit einer Diät entlohnt, da die Abgeordneten in der Regel nicht mehr einer regulären Arbeit nachgehen können. Die Höhe der Diät (monatliche Entschädigung) orientiert sich an der Besoldungsgruppe eines (einfachen) Richters am obersten Gerichtshof des Bundes. Die Diäten setzen sich aus einer Entschädigungszahlung sowie einer allgemeinen Kostenpauschale zusammen. Über die Kostenpauschale werden mandatsbedingte Aufwendungen wie Reisekosten innerhalb Deutschlands abgedeckt.
Grundlage ist Steigerung der Nominallöhne
Die Diät wird jährlich auf Grundlage der Nominallohnentwicklung berechnet. Nun hat der Bundestag im Zuge der jährlichen Angleichung eine Rekorderhöhung beschlossen: Die Gehälter der Bundestagsabgeordneten steigen ab Juli um sechs Prozent auf monatlich 11.227,20 Euro.
Die Diäten-Sätze wurden auf Grundlage der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland errechnet, wie der Bundestag mitteilte. Demnach beziffert das Statistische Bundesamt die Steigerung der Nominallöhne ebenfalls auf 6,0 Prozent. Der seit Juli 2023 geltende sogenannte Entschädigungsbetrag, also das Monatsgehalt der Abgeordneten, steigt damit ausgehend von 10.591,70 Euro um 635,50 Euro. Die Abgeordnetendiäten werden jährlich zum 1. Juli angepasst und sind einkommensteuerpflichtig.
Zu diesem Betrag kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der sogenannten Amtsausstattung hinzu. Sie liegt derzeit bei 5051,54 Euro monatlich. Davon bestreiten die Abgeordneten alle Ausgaben, etwa ein Wahlkreisbüro oder den Zweitwohnsitz in Berlin.
Zum Vergleich: Das Durchschnittsgehalt in Deutschland liegt laut der Deutschen Rentenversicherung für 2024 bei 45.358 Euro brutto, was einem Monatsgehalt von annähernd 3.780 Euro entspricht.
Kritik bisher nur von der Partei „Die Linke“
Kritik an der Erhöhung kommt von der Partei „Die Linke“. Parteichefin Janine Wissler stellt fest: „In einer Zeit, in der über Einsparungen im Haushalt, Kürzungen beim Bürgergeld und soziale Einschnitte diskutiert wird, steigen die Diäten der Abgeordneten kräftig. Kein Wunder, dass viele Menschen darüber nur den Kopf schütteln. Der Bundestag verweigert stattdessen eine Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro und erhöht die eigenen Diäten um sechs Prozent. Das macht bei einem Einkommen von über 10.000 Euro einen ganz anderen Betrag als sechs Prozent bei knapp über Mindestlohn, wenn das Lohnplus aufgefressen wird von der Inflation und hohen Mieten. Zudem gibt es in vielen Branchen keinen Inflationsausgleich.“
Damit steigen auch die Altersansprüche der Politiker
Außerdem kritisiert „Die Linke“, dass mit der Erhöhung auch die Altersansprüche steigen nach nur einer Legislaturperiode auf 1122,72 Euro. Für diese Rente müsste man bei Durchschnittslohn sonst 30 Jahre arbeiten. Für die Höchstpension nach 26 Mandatsjahren müsste der Durchschnittsverdiener sogar fast 200 Jahre arbeiten. „Das empfinden Rentner, die sich jedes Geburtstagsgeschenk fürs Enkelchen vom Mund absparen müssen und die ihre Wohnung aus Kostengründen nicht richtig heizen können, zu Recht als Sauerei.“
Die Linken fordern schon lange, dass auch Abgeordnete verpflichtend in die Rentenkasse einzahlen sollten.
Wer fürs Parlament arbeitet, zahlt nicht in die Rentenversicherung ein
Abgeordnete haben bereits nach einjähriger Mitgliedschaft im Bundestag Anspruch auf eine Altersentschädigung. Diese beträgt nach einem Jahr 2,5 Prozent des Gehalts, der sogenannten Abgeordnetenentschädigung. Mit jedem weiteren Jahr als Abgeordneter steigt der Rentenanspruch um 2,5 Prozent. Der Höchstanspruch liegt bei 65 Prozent des Einkommens. Dieser Anspruch wäre nach 26 Jahren Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Darauf haben also nur die wenigsten Abgeordneten Anspruch. Doch auch Abgeordnete, die nur kurzweilig Mitglied im Bundestag waren, erhalten eine hohe Altersentschädigung.
Zusammenfassend bleibt die Frage: Wäre eine Aussetzung der Diätenerhöhung in diesen Zeiten nicht angemessen? Mitten in der Wirtschaftskrise machen wir Steuerzahler Politiker zu Spitzenverdienern. Die Höhe der Diäten bestimmen aber nicht die berufstätigen Bürger, sondern das Parlament selbst. Das könnte die Spaltung zwischen Politik und Bürgern noch mehr verstärken.