Die Europäische Union hat eine neue Obergrenze für Bargeldtransaktionen in Höhe von 10.000 Euro eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Deutschland hat bisher keine spezifische Bargeldgrenze, verlangt jedoch für Transaktionen über 10.000 Euro eine Identitätsprüfung und einen Nachweis über die Geldquelle.
Bargeldobergrenze EU bei 10.000 Euro
Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde in der Europäischen Union eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeld eingeführt. Diese Regelung wird in drei Jahren wirksam, aber sie findet keine Anwendung auf Transaktionen zwischen Privatpersonen, die mit dem Verkaufsobjekt nicht in beruflicher Tätigkeit tätig sind. Auch die nationalen Regierungen haben die Möglichkeit, eine niedrigere Obergrenze festzulegen.
Bislang existiert in Deutschland keine Grenze für Bargeld, jedoch sind für Transaktionen über 10.000 Euro eine Identifikation und ein Nachweis über den Ursprung des Geldes erforderlich. Diese Informationen müssen von Händlern aufgezeichnet und aufbewahrt werden.
Darüber hinaus werden Finanzermittlungsstellen wie der deutsche Zoll stärker befugt, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.
Händler von Luxusgütern und Krypto-Vermögenswerten sind ebenso wie Banken und Casinos verpflichtet, Kunden zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten anzugeben. Es besteht die Möglichkeit, dass unter gewissen Umständen auch Profifußballvereine und -agenten dazu verpflichtet werden, Transaktionen zu kontrollieren.
In Frankfurt wird eine neue Institution namens „Anti-Money Laundering Authority“ (Amla) geschaffen, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht und die Koordinierung und Unterstützung nationaler Aufsichtsbehörden durchführt.
Vor ihrem Inkrafttreten müssen die Gesetzestexte nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, da das EU-Parlament bereits zugestimmt hat.
Nicht-Grenzenloses Bargeld: Leitfaden zur Zollanmeldung bei Reisen
Jeder, der in oder aus Deutschland Bargeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro trägt, muss diese Summe beim Zoll melden. Bei der Befragung von Zollbeamten ist es notwendig, bei der Ein- oder Ausreise aus Deutschland mündlich gleichgestellte Zahlungsmittel anzugeben. Hier sind die weitere Empfehlungen und Informationen vom Deutschen Zoll.
Barmittel sind Banknoten und Münzen, die als gültige Zahlungsmittel gelten, sowie solche, die in eine Währung umgetauscht werden können, obwohl sie nicht als solche gelten (z. B. Deutsche Mark oder Österreichische Schilling, die immer noch in Euro umgetauscht werden können).
Übertragbare Inhaberpapiere wie Solawechsel, Schecks und Reiseschecks, Aktien und Zahlungsanweisungen fallen ebenfalls darunter. Zudem gilt Gold in Form von Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent oder ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent als anmeldepflichtig.
Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der Ein- bzw. Ausreise in Euro umgerechnet werden. Bei der Berechnung des Wertes von Sammler- und Anlagemünzen wird nicht der Nominalwert der Münzen, sondern ihr tatsächlicher Wert zugrunde gelegt.
Verpflichtung zur Anmeldung von Barmitteln
Erfahren Sie hier, wie Sie den Betrag problemlos und bequem beim Zoll anmelden können.
Online-Registrierung über das Zollportal: Wählen Sie die Dienstleistung „Barmittelanmeldeerklärung“ aus dem Online-Formular 040000_1 im Zollportal aus. Das Portal ermöglicht einen sicheren Zugriff auf eine Vielzahl von Zolldienstleistungen. Sie haben die Möglichkeit, Anträge nach einer einmaligen Registrierung digital zu stellen und den Bearbeitungsstand zu überwachen.
Schriftliche Anmeldung: Bestimmte Situationen ermöglichen es Ihnen, den Antrag auch schriftlich zu stellen. Es ist möglich, das zugehörige Formular (040000 in deutscher Sprache oder 040001 in englischer Sprache) entweder elektronisch oder handschriftlich auszufüllen. Stellen Sie sicher, dass das Exemplar bei der Zollstelle unterzeichnet ist.
Hinweise für Fluggäste: Vor der Einreise in die Luftsicherheitskontrolle ist die Barmittelanmeldeerklärung abzugeben. Barmittel müssen bei der Einreise im roten Ausgang angemeldet werden.
Es ist Ihre Pflicht, die Barmittelanmeldeerklärung unaufgefordert abzugeben, selbst wenn Sie nicht explizit von Zollbeamten darum gebeten werden.
Stellen Sie sicher, dass Sie die Hinweisschilder vor Ort beachten und die passenden Schalter finden, um die Anmeldung zu machen.
Pflichten bei der Einreise: Meldung von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln in Deutschland
Auf Befragung der Zollbediensteten bei der Einreise nach Deutschland sind gleichgestellte Zahlungsmittel mündlich anzuzeigen. Sparbücher, Edelsteine (roh oder geschliffen) wie Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde, Goldmünzen mit einem Goldgehalt von weniger als 90 % oder ungemünztes Gold in Barren, Nuggets oder Klumpen mit weniger als 99,5 % sind solche Zahlungsmittel. Dazu zählen ebenfalls Edelmetalle wie Platin und Silber.
Selbst wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro bei den mitgeführten Barmitteln bzw. gleichgestellten Zahlungsmitteln nicht überschritten wird, müssen Sie im Rahmen einer Kontrolle Informationen über Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel, ihre Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck vorlegen.
Sanktionen: Die Folgen einer unzureichenden Anmeldung von Barmitteln
Diejenigen, die unzutreffende oder unvollständige Angaben machen oder Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nicht anmelden oder anzeigen, verhalten sich unrechtmäßig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro belegt werden.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Personen ohne festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Deutschland eine gewisse Geldsumme als Sicherheit bereitstellen, damit das Bußgeldverfahren stattfinden kann.
Dieser Betrag repräsentiert keine Geldbuße, sondern dient dazu, den ordnungsgemäßen Ablauf des Bußgeldverfahrens zu gewährleisten. Er wird an der zuständigen Zollstelle abgeholt. Die Berechnung der Höhe erfolgt anhand der erwarteten Geldbuße und der Kosten für das Bußgeldverfahren.
Nachdem das Bußgeldverfahren abgeschlossen ist, wird die Sicherheit mit der abschließend festgelegten Geldbuße in Rechnung gestellt. Wenn der eingezahlte Betrag größer ist als die Geldbuße, erfolgt eine Rückerstattung des überzahlten Betrages.
Herkunftsnachweis bei Bargeldeinzahlungen: Das müssen Sie wissen
Auch für Bargeldeinzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro bei Banken oder Sparkassen gelten die Vorschriften. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt vor, dass Kunden einen Nachweis über ihren Ursprung bei derartigen Transaktionen vorlegen müssen. Ziel dieser Aktion ist es, die Bekämpfung von Geldwäsche wirksamer zu gestalten.
Hier sind die Hauptpunkte im Überblick:
1. Ursprungsnachweis notwendig: Personen, die in ihrer Hausbank über 10.000 Euro in bar einzahlen wollen, müssen in der Lage sein, den Ursprung des Geldes nachzuweisen.
2. Vorschriften auch für andere Banken: Ab 2.500 Euro gilt die Nachweispflicht für Einzahlungen bei einer Bank, die nicht die eigene Hausbank ist.
3. Ablehnung aufgrund fehlender Nachweise: Banken und Sparkassen behalten sich das Recht vor, die Transaktion abzulehnen, wenn kein Herkunftsnachweis vorliegt.
Aktuelle Kontoauszüge von anderen Banken oder Sparkassen, Quittungen von Barauszahlungen, Sparbücher, Verkaufs- und Rechnungsbelege sowie letztwillige Verfügungen, Testamente oder Erbscheine sind einige der verschiedenen Belege, die den Herkunftsnachweis unterstützen sollen.
Stellen Sie sicher, dass die gestückelten Einzahlungen ebenfalls geprüft sind. Wenn die Summe der Teilbeträge mehr als 10.000 Euro beträgt, muss ein Nachweis über die Herkunft erbracht werden.
Ähnliche Anforderungen gelten auch für Geschäftskunden, allerdings sind sie im Allgemeinen weniger betroffen. Normalerweise brauchen gewerbliche Kunden keinen Nachweis über ihren Ursprung vorzulegen, es sei denn, ihre Bargeschäfte unterscheiden sich erheblich von ihrem üblichen Einzahlungsverhalten.
Die EU hat beschlossen, eine Obergrenze für Bargeldtransaktionen von 10.000 Euro einzuführen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Deutschland verlangt bereits für Transaktionen über dieser Grenze eine Identitätsprüfung und einen Nachweis über die Geldquelle. Die neuen Maßnahmen umfassen verstärkte Befugnisse für Finanzermittlungsstellen wie den deutschen Zoll und eine strengere Überprüfung von Kunden in verschiedenen Branchen. Reisende müssen Bargeld über 10.000 Euro beim Zoll melden, und bei Verstößen drohen Geldstrafen. Diese Maßnahmen sollen die Transparenz von Geldströmen verbessern und die Integrität des Finanzsystems der EU stärken.