Immobilien

Zwangsversteigerungen: Ein Schnäppchenmarkt für Immobilien?

2023 wurden 12.332 Objekte in Deutschland zwangsversteigert. Für die ehemaligen Besitzer bedeutet die Versteigerung in der Regel ein Verlust – für den Käufer könnte es dagegen das Schnäppchen auf einem angespannten Markt sein. Was man über Immobilien-Zwangsversteigerung alles wissen muss: Ob sie sich lohnen und auf was man achten muss, erfahren Sie hier.
Autor
avtor
20.06.2024 10:33
Lesezeit: 4 min
Zwangsversteigerungen: Ein Schnäppchenmarkt für Immobilien?
Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, bei welchem Immobilien versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu tilgen. (Foto: iStock.com, MonthiraYodtiwong) Foto: MonthiraYodtiwong

Zwangsversteigerung: Definition und Ablauf

Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, bei welchem Immobilien versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu tilgen. Gläubiger – zum Beispiel Banken, die dem Eigentümer ein Darlehen gegeben haben, das nicht fristgerecht getilgt wurde – stellen beim Gericht einen Antrag auf die Zwangsversteigerung. Das Gericht prüft die Legitimität und Notwendigkeit dieses recht drastischen Schritts.

Eine Zwangsversteigerung resultiert selten aus einem einfachem Zahlungsverzug; zumeist handelt es sich hierbei um eine langwährende finanzielle Streitigkeit, bei welcher der Eigentümer die geforderten Zahlungen schlichtweg nicht leisten kann. Nimmt man das Beispiel des Darlehens, haben sich eventuell die Lebensumstände des Eigentümers radikal geändert, zum Beispiel durch Kündigung, Scheidung oder (Familien)Tod. Eine Zwangsversteigerung geschieht meist im Kontext einer Privatinsolvenz. Kommt es zu diesem Punkt, ist die Zwangsversteigerung auf Gläubiger-Seite wohl die einzige Möglichkeit, bereits geleistete Hilfe wieder zurückzufordern.

Wird das Verfahren als legitim erklärt, wird ein Termin für die Versteigerung ausgemacht und in der Regel durch öffentliche Organe – zum Beispiel die Tageszeitung – bekanntgegeben. Bei diesem Termin können Interessenten das Objekt besichtigen und folgend im Gerichtssaal ihr Gebot abgeben. Der Gerichtstermin gliedert sich in zwei Abschnitte:

Bekanntmachungsteil

Der Rechtspfleger informiert alle Anwesenden über grundlegende (finanzielle) Fakten zu dem angebotenen Objekt. Dazu gehören der Inhalt des Grundbuchs, eventuelle Ansprüche von Gläubigern, Besonderheiten des Objekts und der festgesetzte Verkehrswert der Immobilie. Auch die Versteigerungsbedingungen werden in diesem ersten Schritt verlesen.

Bietstunde

Im zweiten Schritt werden Gebote von Interessenten abgegeben. Im Vorfeld haben Auktionatoren Wertgutachten für das Objekt erstellt und schlagen auf dieser Basis ein Mindestgebot vor, das die Versteigerung eröffnet. Im Laufe der Versteigerung versuchen Interessenten sich in vorbestimmten Geldbetragschritten – zum Beispiel 1000, 2000 oder 5000 EUR – zu überbieten. Um mitbieten zu können, muss folgendes gegeben sein:

a) Interessenten müssen dich durch einen gültigen Personalausweis oder Pass identifizieren.

b) Interessenten müssen eine Sicherheitsleistung in pauschaler Höhe von 10% des gerichtlich festgelegten Verkehrswerts der Immobilie vorweisen. Das könnte ein Nachweis der Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der Landesjustizkasse sein, ein Verrechnungsscheck, ein Bundesbankscheck oder eine selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bankbürgschaft. Bargeld wird nicht angenommen.

c) Interessenten müssen die Sicherheit sofort vorweisen können, sonst wird das Gebot nicht angenommen.

d) Das Gebot muss mündlich abgegeben werden. Wird für eine Drittperson geboten, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen, inklusive beglaubigter Unterschrift der Drittperson.

Beträgt das Gebot des Meistbietenden nicht mindestens 50% des gerichtlich festgelegten Verkehrswerts, muss ein Zuschlag gezahlt werden. Liegt das Höchstgebot bei 70% des Verkehrswerts, kann der Höchstbietende zu diesem Zeitpunkt den Zuschlag verweigern. Dann wird ein zweiter Termin festgelegt, wobei die 50/70-Prozentgrenze nicht mehr existiert. Hier kann die Immobilie bei den richtigen Umständen besonders günstig ersteigert werden.

Laut Recherchen des Fachverlags Argetra betrug 2023 der Wert an zwangsversteigerten Immobilien deutschlandweit etwa 3,87 Mio. EUR. Die Studie benennt die „schwache Konjunktur, hohe Inflation und einen schwachen Immobilienmarkt“ als Hauptverdächtigen bei der massiv angestiegenen (15% im Vergleich zu 2022) Zahl an Zwangsversteigerungen.

Rechte und Pflichten des „Gewinners“

Durchschnittlich lässt sich durch den Kauf einer zwangsversteigerten Immobilie etwa 30% des Originalkaufpreises sparen. Schon rein finanziell gesehen ist dies ein attraktives Angebot. Doch, wie jeder Kauf, birgt auch die Zwangsversteigerung ihre ganz eigene Palette an Risiken.

Zuvor die Rechte: Ein (interessierter) Käufer hat das Recht, das Objekt im Vorfeld zu besichtigen. Beim Gerichtstermin gibt es eine Verlesung der Details der angebotenen Immobilie, beim Amtsgericht kann aber schon zuvor eine Fallakte (Exposé) angefordert werden. Diese gibt Aufschluss über die genaue Lage, Grundstücksfläche, Mängel und viele weitere wichtige Aspekte, die vor dem Kauf beachtet werden sollten. Gibt es einen Hinweis auf einen Gutachter, der den Verkehrswert der Immobilie ermittelt hat, wird empfohlen, genau auf das Datum zu achten. Ist das Gutachten veraltet, besteht die Gefahr, dass sich der Zustand des Objekts in der Zwischenzeit verschlechtert hat.

Die Pflichten bei einem zwangsversteigerten Objekt sind etwas komplexer als bei einer Immobilie ohne Vorgeschichte. Es sei nicht zu vergessen, dass man eine Immobilie kauft, die dem Vorgänger de facto weggenommen wurde.

Die zwei wahrscheinlich wichtigsten Stichwörter im Bezug hierauf sind Gewährleistung und Grundschuld. Wer ein Objekt per Zwangsversteigerung gewinnt, hat, anders als beim (Neu)Bau einer Immobilie, keine Gewährleistung. Das bedeutet, dass man das Objekt in seinem aktuellen Zustand kauft und kein Recht auf die Beseitigung von Mängeln hat. Es ist die Pflicht des Käufers, sich über den Zustand der Immobilie zu informieren, bevor Geld die Hände tauscht. Es wird dringend empfohlen, hier Experten hinzuzuziehen.

Auch nicht zu vergessen: Die Immobilie wird angeboten, weil der Eigentümer seine Schulden nicht (mehr) bezahlen konnte. Neben ausstehenden Zahlungen für die Gläubiger könnte auch die im Grundbuch eingetragene Grundschuld zu weiteren Kosten für den Käufer führen. Denn, ist die Grundschuld (oder auch die Hypothek) so festgesetzt, dass sie im Grundbuch bestehen bleiben muss, muss der Käufer diese abbezahlen – inklusive festgesetzter Zinsen.

Ist das gekaufte Objekt vermietet, bricht die Zwangsversteigerung diesen Vertrag nicht. Der Käufer behält natürlich das Recht, fristgerecht zu kündigen, sollte die Immobilie zum Beispiel selbst genutzt werden. Wird das Objekt vom bisherigen Eigentümer bewohnt – und weigert sich dieser, das Eigentum zu verlassen – kann dieser mithilfe einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses geräumt werden.

Vorsichtiges Schnäppchenpotenzial

Bei Zwangsversteigerungen gilt – wer das Kleingedruckte ordentlich liest kann mehr als nur ein ordentliches Schnäppchen machen. Wie gut das Angebot ist, hängt auch davon ab, wie viele Informationen man im Vorfeld eingeholt hat. Im Falle einer Privatinsolvenz kann davon ausgegangen werden, dass das Objekt höchst unfreiwillig abgegeben wurde. Das bedeutet aber nicht, dass keine Schäden an der Immobilie entstanden sind – sowohl abstrakt als auch physisch – die ein neuer Eigentümer eventuell ausmerzen muss.

Interessenten können sich über lokale Tageszeitungen, Meldungen des Gerichts oder im Internet – zum Beispiel via www.zvg.portal.de oder www.zwangsversteigerung.de – zu aktuellen Terminen schlau machen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

avtor1
Nataly Sesic

Nataly Sesic ist seit 2023 als freie Autorin im Bereich Immobilien bei den Deutschen Wirtschaftsnachrichten. Zuvor war sie als Producerin bei Galileo beschäftigt und hat frei für internationale Marken wie Apple Music und The Walt Disney Company gearbeitet. Neben Immobilien ist ihr Steckenpferd Musik – der Spagat zwischen Kunst und Politik macht ihr dabei besonders Spaß. Sie ist studierte Literaturwissenschaftlerin und macht aktuell ihren Master in Buchwissenschaft.
DWN
Finanzen
Finanzen Trade Republic unter Druck: Neobanken holen bei Zinsen auf
08.04.2026

Trade Republic verliert seinen Vorsprung im Zinskampf, die Konkurrenz zieht nach. Digitale Banken greifen massiv an und verändern den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiekrise in Europa: EU lässt Steuerspielräume ungenutzt
08.04.2026

Die EU reagiert auf steigende Energiepreise mit Appellen zum Energiesparen statt mit Eingriffen bei Steuern und Abgaben. Kann dieser Ansatz...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Uneinheitlicher Handel an der Wall Street, während die Frist für Trumps Iran-Ultimatum abläuft
07.04.2026

Geopolitische Spannungen und überraschende Unternehmensmeldungen halten die Märkte in Atem – erfahren Sie, was die Kurse heute bewegt...

DWN
Politik
Politik Straße von Hormus weiterhin blockiert: Europa zwischen Druck und Diplomatie
07.04.2026

Die Blockade der Straße von Hormus heizt die Energiekrise in Europa weiter an, der Umgang mit dem Iran und mögliche militärische...

DWN
Politik
Politik Russland profitiert von Hormus-Blockade
07.04.2026

Weil die Straße von Hormus gesperrt bleibt, sprudeln Russlands Rohstoffexporte. Öl, Gas und Dünger lassen den Rubel rollen.

DWN
Politik
Politik Schwarzer April: Inflation von bis zu 5 Prozent möglich
07.04.2026

Es ist laut IEA die "schwerste fossile Energiekrise unserer Zeit" – und die Inflation zieht bereits spürbar an. Experten warnen vor...

DWN
Panorama
Panorama 2,50 Euro für den Liter: Der Dieselpreis explodiert trotz Preisbremse
07.04.2026

Nach Einführung der 12-Uhr-Regel für Tankstellen sinken die Spritpreise nicht – sie klettern weiter auf neue Rekordstände. Die Politik...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Russlands Ölindustrie unter Druck: Ukraine-Angriffe führen zu Produktionskürzungen
07.04.2026

Die russische Ölproduktion gerät infolge ukrainischer Angriffe auf zentrale Infrastruktur zunehmend unter Druck. Welche Folgen haben die...