Immer mehr Menschen suchen nach sicheren Anlagemöglichkeiten und setzen dabei auf Gold. Doch nicht alle Goldprodukte sind gleichermaßen sicher. Besonders problematisch ist Rohgold, wie die jüngsten Ereignisse rund um die Swiss Gold Treuhand AG (SGT) zeigen.
Die SGT, einst ein vielversprechender Anbieter, steht nun im Zentrum eines Finanzskandals. Das Unternehmen legte gefälschte Belege über ihre Goldbestände vor – die angebliche Goldmenge existierte nicht. Anleger, die in vermeintlich echtes Rohgold investiert hatten, könnten nun vor einem Totalverlust stehen.
Dieses Debakel kommt zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt: Die SGT befindet sich in Liquidation und ist stark überschuldet. Das Unternehmen selbst äußert sich wie folgt zu den Geschehnissen: „Die Swiss Gold Treuhand AG wurde Opfer von Straftaten, begangen durch einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter. Als das Ausmaß der Schädigung bei der Swiss Gold Treuhand AG erkannt wurde, haben die verantwortlichen Personen sichernde Maßnahmen eingeleitet, um weitere Schäden zu verhindern.“
Unternehmen ist stark überschuldet: Unklare Situation um Rohgold bei SGB Vault
Laut SGT ist es Priorität, mithilfe eines gerichtlich einzusetzenden Sachwalters und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, „eine zufriedenstellende Einigung für ihre Kunden zu finden.“ Doch wie soll das geschehen? Um die Gläubiger der SGT zumindest teilweise zu entschädigen, plant die SGB Vault AG, ein Schweizer Unternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung im Edelmetallhandel und der Lagerung von Gold und anderen Edelmetallen, einen Teil ihrer zukünftigen Gewinne an die SGT zu überweisen.
Die SGB Vault AG ist in den aktuellen Finanzskandal um die SGT verwickelt, da sie angeblich Lagerverträge mit den Kunden der SGT hatte. Für Anleger bleiben jedoch große Zweifel, ob die SGB Vault tatsächlich in der Lage ist, die versprochenen finanziellen Mittel oder Gold zurückzugeben. Die Verbraucherzeitschrift K-Geld hat bei SGB Vault Fotos von Goldbarren mit ungültigen Prüfzeichen entdeckt und dies öffentlich gemacht. SGB Vault erklärte daraufhin, dass das Gold nie geliefert wurde. Zu den ungültigen Prüfzeichen wollte sich SGB Vault nicht äußern.
Rohgold als Geldanlage: Warum Experten abraten
Die Stiftung Warentest warnte bereits mehrfach vor den Risiken, die mit Rohgold einhergehen. Sie empfiehlt, von Rohgold als Geldanlage abzusehen und stattdessen auf geprüfte und standardisierte Goldprodukte zurückzugreifen. Diese bieten mehr Sicherheit, bessere Liquidität und eine transparentere Wertbestimmung.
Ein Grund ist die fehlende Transparenz und Sicherheit: Rohgold hat keinen geprüften und standardisierten Reinheitsgrad wie geprägte Goldbarren oder Münzen. Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten bei der Wertbestimmung und erhöht das Risiko von Fälschungen und Betrug.
Problem: Sammelverwahrung von Rohgold
Ein weiteres Problem ist die Sammelverwahrung. Häufig wird das Rohgold vieler Anleger zusammen gelagert, was die Zuordnung von Eigentumsrechten erschwert. Im Falle einer Insolvenz oder bei gefälschten Beständen, wie bei der SGT, ist es schwierig, den eigenen Anteil nachzuweisen und zurückzubekommen. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner erklärt, dass im Gegensatz zur Einzelverwahrung, bei der das Gold eines Anlegers separat und eindeutig zuordbar ist, bei der Sammelverwahrung unklar bleibt, „ob Anleger tatsächlich Eigentum an dem Gold erwerben“.
Rohgold ist zudem schwerer zu verkaufen als standardisierte Goldprodukte. Die Marktakzeptanz ist geringer, und oft müssen erhebliche Preisabschläge hingenommen werden. Hinzu kommen hohe Lager- und Versicherungskosten, die die Rendite erheblich schmälern können, besonders wenn das Gold nur als kleiner Teil eines Gesamtbestands gelagert wird.
Sind Sie Kunde der Swiss Gold Treuhand? Rechte der Anleger und mögliche Ansprüche
Falls Sie betroffen sind, sollten Sie unverzüglich Ihre Rechte im Nachlass- und Konkursverfahren sichern. Melden Sie Ihre Ansprüche offiziell an, um bei der Verteilung von Vermögenswerten berücksichtigt zu werden. Experten raten auch dazu, Schadensersatz von verschiedenen Beteiligten zu fordern. Verantwortliche der SGT, die für den Betrug verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Auch Rechtsanwälte, die gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben, sowie Wirtschaftsprüfer, die gefälschte Bestände nicht entdeckt haben, sollten haftbar gemacht werden. Ebenso müssen Anlageberater und -vermittler, die nicht ausreichend über die Risiken informiert haben, zur Verantwortung gezogen werden. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner empfiehlt betroffenen Anlegern, ihre Rechte zu bündeln und gemeinsam vorzugehen. Dies erhöht die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und Schadensersatz zu erhalten. Eine vielversprechende Möglichkeit ist die Sammelklage.
Eine Sammelklage bietet den Vorteil, dass eine Gruppe von Verbrauchern, die durch die gleiche Ursache ähnliche Schäden erlitten haben, gemeinsam gegen ein Unternehmen klagen kann. Dies ist besonders hilfreich bei umfangreichen Ansprüchen gegen große Firmen. Mindestens zehn Personen mit gleichartigen Ansprüchen können sich zusammenschließen, wobei der individuelle Gang vor Gericht entfällt. Einfach ausgedrückt: Eine Sammelklage ermöglicht es, Rechte unkomplizierter und kostengünstiger geltend zu machen. Schließen Sie sich jetzt zusammen und handeln Sie entschlossen – die Chancen stehen besser, wenn Sie nicht alleine sind.