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Heizung im Büro: Was auf Sie zukommt und wann Sie handeln müssen!

Lesezeit: 5 min
02.10.2024 11:45
Man muss zwar nicht in kürzester Zeit die Heizung austauschen im Büro – außer natürlich, wenn sie kaputt geht –, doch das kontroverse Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist da. Und es gibt feste Grenzen, bis wann die Heizungsanlage zu 100 Prozent erneuerbar sein muss. Was sollten Geschäftsleute jetzt schon unbedingt beachten? Wir geben Ihnen die Top-Tipps!
Heizung im Büro: Was auf Sie zukommt und wann Sie handeln müssen!
Büroheizungsaustausch - Vorausplanung lohnt sich. (Foto: dpa)
Foto: Frank Hoermann / SVEN SIMON

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Laut dem kürzlich eingeführten und kontrovers diskutiertem Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder Heizungsgesetz müssen Neubauten seit Januar 2024 mindestens 65 Prozent ihrer Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Für bestehende Wohngebäude gibt es längere Übergangsfristen, aber auch diese müssen modernisiert werden.

Wie sieht es jedoch bei Büroflächen aus? Das GEG ist unabhängig davon, ob es ein Industriegebäude, das Einfamilienhaus oder ein Büro ist - es gelten dieselben Regelungen für verschiedene Gebäudearten. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Lagerhallen oder Produktionshallen. Dort gibt es einen Extra-Abschnitt im Gesetz und man kann, statt erneuerbarer Energien, auch Energieeinsparungen machen.

Das Gesetz zielt darauf ab, klimafreundlichere Heizungsarten zu fördern. Mit dem Anschlagpunkt am 01.01.2045 muss laut dem GEG die Heizung zu 100 Prozent erneuerbar und das Gebäude zu 100 Prozent klimaneutral sein – egal ob Privateigentum oder Büro.

Wann Unternehmer agieren müssen: Die zwei wichtigen Trigger

Laut Henner Schmidt, Immobilienverband Deutschland (IVD)-Referenten für Energie und Nachhaltigkeit, gibt es zwei wichtige Auslöser, wann die alte Büroheizung ausgetauscht werden muss und nicht mehr beliebig oft repariert werden kann. Zusammengefasst: Der Zustand der Heizung ist erst einmal sehr wichtig, und danach geht es um die Frage „in welchem Zeitfenster muss ich eigentlich agieren?“

In diesen beiden Fällen gilt Handlungsbedarf:

  • Wenn die Heizung eindeutig kaputt ist, muss sie ausgetauscht werden und es müssen dann erneuerbare Energien verwendet werden
  • Die Heizung muss auch gewechselt werden, wenn sie älter als 30 Jahre ist und kein Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel ist.

Vor oder nach der Wärmeplanung?

Die Regierung will die Wärmeerzeugung in Deutschland klimaneutral stellen, das heißt, möglichst ohne fossile Energieträger. Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet der Bund die Länder, eine Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Länder können diese Aufgabe an die Kommunen delegieren, da diese über mehr Informationen in dem Bereich verfügen.

Manche Städte, wie in Baden-Württemberg, Stuttgart, Freiburg, und Karlsruhe haben die Wärmeplanung schon beschlossen, während andere, wie München, sie noch nicht beschlossen aber schon veröffentlich haben.

Das Wärmeplanungsgesetz ist wichtig, denn wenn jemand in einem Gebiet lebt, das in naher Zukunft an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird, muss er oder sie sich keine teure Wärmepumpe installieren. Gebiete, die nicht an ein solches Wärmenetz angeschlossen werden, können sich darauf einstellen ihre Heizung umzurüsten.

Professionelle Energieberater anfragen

Geht die Heizung kaputt, ist die Frage „bin ich vor oder nach der Wärmeplanung?“ sehr wichtig. Das sollte man sich überlegen, und sich dann mehrere Alternativen anschauen, sagt Schmidt. „Wir raten immer dazu, mit einen Energieberater zusammenzuarbeiten (eine Beratung zu einem Sanierungsfahrplan kostet ungefähr 2000 Euro). Und man sollte einen Experten suchen, der neutral ist – das ist sehr wichtig. Bei der dena kann man dazu eine Expertenliste finden oder beim Energieberaterverband GIH.“

Vor der Wärmeplanung ist es noch möglich, eine Gas- und Ölheizung einzubauen. Danach muss man dann schrittweise über die Zeit die Dekarbonisierung bewirken, erklärt Schmidt. „Ab 2029 muss man 15 Prozent erneuerbar werden, ab 2035 dann 30 Prozent, ab 2040 sind es 60 Prozent und ab 2045 die 100 Prozent.“

„Sobald die Wärmeplanung beschlossen ist, muss jede neue Heizung dann 65 Prozent erneuerbar sein. Das heißt erstmal, dass jemand, der ein Büro hat und dem die Immobilie gehört, sich Gedanken über folgendes machen muss: Wie alt ist die Heizung und wie lange läuft sie noch? Wird sie vor der Wärmeplanung ausgetauscht oder danach? Das ist wichtig, weil da ja sehr unterschiedliche Regelungen greifen.“

Sanierungsfahrplan für das ganze Gebäude? EU- Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude

Wichtig ist auch, dass es sich um ein größeres Thema handelt: Es geht nicht nur um die Heizung, sondern um das ganze Gebäude.

Schmidt kommentiert: „Wenn Sie hohe Energieverbräuche haben, ist es besser, erst einmal das Gebäude effizienter zu machen, bevor man eine überdimensionierte Heizung einbaut. Das ist ein wichtiges Thema: Die EU hat ja die Gebäudeeffizienzrichtlinie beschlossen und sieht Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude (Büros etc.) vor. Sie müssen zu bestimmten Stichtagen das Gebäude auf ein gewisses Niveau gebracht haben.“

Die EU-Regeln sind: Für Büros gibt es Stichtage, zu denen das Gebäude saniert sein muss: Die 16 Prozent schlechtesten Gebäude müssen bis zum Jahr 2030 saniert werden und die 26 Prozent schlechtesten Gebäude bis 2035 (das entspricht ungefähr bis 2030 Effizienzklasse E bis F, und bis 2035 Klasse D bis E.)

Schmidt empfehlt daher, einen Sanierungsfahrplan für das ganze Gebäude. „Mit Anschlagpunkt 2045 muss das Gebäude 100 Prozent klimaneutral sein. Das dauert gar nicht mehr so lange, wenn man sich die Lebensdauer von Gebäude und Heizung anschaut.“ Unternehmer sollten sich überlegen, in welchen Schritten sie so einen Sanierungsplan anpacken wollen – was am Gebäude und an der Heizung gemacht werden soll. Der Prozess ist ähnlich wie bei einem Mehrfamilienhaus, dass saniert werden muss.

„Die Frage, was ist die beste Option, da kann man nur sagen: Das hängt stark von der Region, vom Standort und vom Gebäude ab. Es gibt keine allgemeine Empfehlung. Das, was das Gesetz letztendlich treibt, sind natürlich Wärmenetze und Wärmepumpen, aber das heißt nicht, dass Sie nicht auch überlegen, eine Pelletheizung einzubauen, oder Biogas zu nehmen oder die Wärmepumpe auch in der Stadt zu nutzen."

Technische Lösungen für den Heizungsaustausch

Es gibt viele mögliche technische Lösungen. Grundsätzlich kann der Eigentümer jede Art von Technologie benutzen ohne Einschränkungen, doch mit einigen Technologien können die GEG-Bedingungen einfacher erfüllt werden:

  • Sobald man eine Wärmepumpe oder eine Stromdirektheizung wählt, oder in ein Wärmenetz geht, hat man automatisch die GEG-Bedingungen erfüllt. Auch wenn der Strom und die Wärme in der Fernwärme vielleicht gar nicht zu 65 Prozent erneuerbar ist, hat man damit seine Verpflichtungen erledigt, indem man sagt, „das muss der Lieferant hinkriegen.“
  • Strom: Stromdirektheizung ist auch eine Option. Es gibt zum Beispiel Wandpaneele oder Deckenpaneele, die mit Strom geheizt werden - nicht nur die Wärmepumpe.
  • Solarthermie, Biomasse (Pellets) oder Biogas, Wasserstoff und andere „grüne Gase“ sind weitere Optionen
  • Mischlösungen, wie zum Beispiel eine Gasheizung und daneben eine Wärmepumpe sind auch eine Lösung (man muss dann grob abschätzen, dass diese Kombination wirklich 65 Prozent der Leistung bringt)

Förderungen – welche gibt es?

Förderungen sind für Unternehmen deutlich geringer als für Private: Für Private gibt es verschiedene Bausteine, aber für Unternehmen gibt es nur 30 Prozent generell auf die Investitionen, und zusätzlich als Sonderfälle fünf Prozent für spezielle Wärmepumpen sowie 2.500 Euro pauschal für Biomasse, erläutert Schmidt. „Wichtig ist aber, genau wie bei Privaten, dass das gedeckelt ist. Also die 30 Prozent sind gar nicht so schlecht, aber der Betrag, der maximal gefördert werden darf, der ist begrenzt.“

Während Förderungen bei Privathaushalten pro Wohneinheiten geregelt werden, ist es bei Büros und Nichtwohngebäuden pro Quadratmeter. „Also bis 400 Quadratmeter können Sie 200 Euro pro Quadratmeter Ausgaben für die neue Heizung gefördert bekommen", sagt er. „Dann für 400 bis 1000 Quadratmeter sind es nur noch 120 Euro und ab 1000 Quadratmeter nur noch 80 Euro. Es ist also degressiv und die Begrenzung der förderfähigen Summe, die greift oft schneller als die 30 Prozent. Als Privater für Wohngebäude kriegen Sie bis zu 70 Prozent Förderung, aber der entscheidende Deckel ist auch dann diese maximal förderfähige Summe.“

Die Top Tipps!

Viele wichtige Informationen für Geschäftsleute! Zusammengefasst, was sind die Top-Tipps, die man sich unbedingt merken muss? Laut Schmidt sind es die folgenden:

  • Unbedingt einen professionellen Energieberater anfragen und einbinden, z.B. vom Energieberaterverband GIH
  • Etwas „Shopping“ gehen und lieber mehr Zeit in die Planung stecken als weniger. „Die Heizungen laufen 20 Jahre oder länger, also lohnt es sich länger darüber nachzudenken, bevor Sie so langfristig die Entscheidung treffen.“
  • Externe Dienstleister: Bei der Wahl der neuen Heizung ist es sinnvoll, z.B. Kontraktoren im Markt anzufragen. „Gerade als Unternehmen ist es gegeben falls attraktiv, sich ein Angebot im Business-to-Business-Bereich machen zu lassen. Das sollte man sich auf jeden Fall angucken.“
  • „Future Thinking“: Man sollte sich jetzt bereits Gedanken machen (auch wenn die Heizung nicht kaputt ist) wie man die Klimaneutralität im Gebäude hinbekommt. „Wenn man kurzfristig davon dann getroffen wird, hat man gar nicht die entsprechende Zeit, sich darüber wirklich Gedanken zu machen. Jeder Gebäudeeigentümer- oder Eigentümerin sollte sich deshalb bald einen Sanierungsfahrplan überlegen mit Blick auf das ganze Gebäude, nicht nur die eigene Heizung!“

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Vera von Lieres gehört seit September 2022 zum DWN-Team und schreibt als Redakteurin über die Themen Immobilien und Wirtschaft. Sie hat langjährige Erfahrung im Finanzjournalismus, unter anderem bei Reuters und führenden Finanzmedien in Südafrika. Außerdem war sie als Kommunikations- und Marketing-Spezialistin bei internationalen Firmen der Investment-Branche tätig.



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