Wirtschaft

Mehrfamilienhausbesitzer, WEGs & Unternehmer aufgepasst: Jetzt Zuschüsse für den Heizungsaustausch sichern!

Profitieren Sie von den erweiterten Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)! Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen können ab sofort Zuschüsse für moderne, nachhaltige Heizsysteme erhalten. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Ihre Heizungsmodernisierung zu starten und von den finanziellen Unterstützungen zu profitieren.
12.06.2024 17:00
Lesezeit: 3 min
Mehrfamilienhausbesitzer, WEGs & Unternehmer aufgepasst: Jetzt Zuschüsse für den Heizungsaustausch sichern!
Seit Januar 2024 müssen Neubauten laut Gebäudeenergiegesetz mindestens 65 Prozent ihrer Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen, aber auch sie müssen modernisieren. (Foto: iStock.com, Lightspruch) Foto: Lightspruch

Seit Januar 2024 müssen Neubauten laut dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) mindestens 65-Prozent ihrer Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Für bestehende Gebäude und Projekte in Baulücken gibt es zwar längere Übergangsfristen, doch Eigentümer stehen vor der dringenden Aufgabe, ihre Heizsysteme zu modernisieren – sonst drohen Strafen bis zu 50.000 Euro!

Die neuen gesetzlichen Vorgaben treffen vor allem Eigentümer von Mehrfamilienhäusern hart, da hier oft hohe Investitionen in umweltfreundliche Heizsysteme erforderlich sind. Angesichts dieser finanziellen Lasten stellt sich die dringende Frage: Wie unterstützt der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen?

Staatliche Förderungen: Breitere Zielgruppen profitieren vom Heizungsaustausch

Um die Heizungsumrüstung sozial verträglicher zu machen, hat der Staat seine Förderprogramme ausgeweitet. Bisher konnten nur selbstnutzende Eigentümer privater Haushalte auf die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zugreifen. Jetzt profitieren auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen von den staatlichen Unterstützungen!

Die Fördermittel sollen es einer breiteren Zielgruppe erleichtern, auf umweltfreundliche Heizsysteme umzusteigen und die Energiewende voranzutreiben. Wie die KfW betont, können „förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden“.

Hohe Nachfrage nach Fördermitteln: Tausende von Zuschüssen bereits bewilligt!

Dass die Heizungsförderung dringend benötigt wird, zeigt die enorme Nachfrage: Seit dem Start der ersten Förderstufe hat die KfW in den ersten 100 Tagen des Jahres etwa 34.000 Zuschüsse im Gesamtwert von beeindruckenden 507 Millionen Euro zugesagt.

„Der Start der Förderung ist ein wichtiges Signal: Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land unter die Arme und unterstützen mit großer finanzieller Kraft des Staates“, betonte Bundesminister Habeck, als die Antragstellungen im Februar starteten.

Der stufenweise Förderplan öffnet nun weiteren Antragsberechtigten die Türen und ermöglicht eine Kombination aus Zuschüssen und ergänzenden Krediten, um auf umweltfreundliche Heizsysteme umzurüsten.

Erweiterte Fördermöglichkeiten: Zuschüsse für umweltfreundliche Heizungen

Im Zentrum der Förderung steht die Heizungsumrüstung in Wohngebäuden (Zuschuss Nr. 458). Das Programm deckt bis zu 70-Prozent der Kosten für den Austausch alter Heizsysteme durch moderne, umweltfreundliche Alternativen ab. Zu den förderfähigen Technologien gehören unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseheizungen.

Als förderfähige Kosten können bis zu 30.000 Euro pro Einfamilienhaus berücksichtigt werden.

Für Mehrfamilienhäuser greift eine abgestufte Förderstruktur, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten:

  • Erste Wohneinheit: 30.000 Euro.

  • Zweite bis sechste Wohneinheit: 15.000 Euro pro Einheit.

  • Siebte Wohneinheit und darüber hinaus: 8.000 Euro pro Einheit.

Praktisches Beispiel: Förderung für einen Mehrfamilienhausbesitzer

Herr Müller besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten und plant, seine alte Gasheizung durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe zu ersetzen. Die Umrüstungskosten betragen etwa 200.000 Euro.

Der Förderhöchstbetrag von Herrn Müller setzt sich wie folgt zusammen:

  • Erste Wohneinheit: 30.000 Euro.

  • Zweite bis sechste Wohneinheit: 75.000 Euro (5 x 15.000 Euro)

  • Siebte bis vierzehnte Wohneinheit: 64.000 Euro (8 x 8.000 Euro).

Insgesamt sind 169.000 Euro der Kosten förderfähig.

Vielseitige Zuschüsse für Herrn Müller: Basis- und Zusatzanträge für maximale Förderung

Der bei der KfW zu stellende Basisantrag umfasst die Grundförderung von 30-Prozent und einen Effizienzbonus von 5-Prozent, da natürliche Wärmequellen genutzt werden. Somit beträgt Herr Müllers Zuschuss für den Basisantrag 35-Prozent der förderfähigen Kosten, also 59.150 Euro!

Außerdem kann er einen Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus von 20-Prozent stellen, wenn die ausgetauschte Gasheizung älter als 20 Jahre war und – sofern sein Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet – den Einkommensbonus von 30-Prozent beantragen.

Laut KfW kann „in der Kombination von Basisantrag und Zusatzantrag maximal ein Fördersatz von 70-Prozent gefördert werden“. Der zulässige Fördersatz für Herr Müllers Zusatzantrag beträgt somit maximal 35-Prozent.

Als Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann er den Antrag ab August bei der KfW einreichen.

Kombination von Zuschüssen mit dem KfW-Ergänzungskredit

Daneben hat Herr Müller die Möglichkeit, die Zuschüsse mit einem KfW-Ergänzungskredit für Wohngebäude zu einem attraktiven Effektivzins ab 0,01-Prozent zu kombinieren. Pro Wohneinheit kann die Kredithöchstgrenze bis zu 120.000 Euro betragen.

Diese Kredite müssen mit einer KfW-Zuschusszusage oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für energetische Einzelmaßnahmen kombiniert werden. Durch die Option, Zuschüsse und günstige Kredite zu kombinieren, lassen sich selbst größere Umrüstungsprojekte finanziell besser bewältigen.

Heizungsförderung für Unternehmen

Ab Ende August können auch Unternehmen Anträge auf die neue Heizungsförderung für ihre Immobilien stellen. Folgende Förderprodukte stehen ihnen zur Verfügung:

  • Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (Nr. 459): Unterstützt die Umstellung auf effiziente Heizsysteme in Wohngebäuden.

  • Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (Nr. 522): Bietet finanzielle Hilfe für den Austausch von Heizsystemen in gewerblich genutzten Gebäuden.

  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (Nr. 523): Ein spezieller Kredit für energetische Einzelmaßnahmen in nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden.

Jetzt handeln: Planung Ihrer Heizungsumrüstung

Mit der steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen Heizsystemen ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um Ihre Heizungsmodernisierung in Angriff zu nehmen. Profitieren Sie ab sofort von den erweiterten Fördermöglichkeiten der KfW! Besuchen Sie das KfW-Kundenportal „Meine KfW“, informieren Sie sich über die Förderbedingungen und beginnen Sie mit der Planung Ihrer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung.

Beachten Sie dabei: Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und ist nicht garantiert! Daher ist es ratsam, so früh wie möglich aktiv zu werden, um von den finanziellen Unterstützungen zu profitieren.

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