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Habecks neues Heizungsgesetz: Bußgelder bis 50.000 Euro bei Verstößen!

Lesezeit: 3 min
31.10.2023 11:01  Aktualisiert: 31.10.2023 11:01
Das neue Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck hat für Immobilienbesitzer weitreichende Konsequenzen. Ab 2024 müssen 65 Prozent erneuerbare Energien in neuen Heizungen genutzt werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem drohen empfindliche Strafen.

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Robert Habecks Pläne haben die Gemüter erhitzt: Doch trotz der hitzigen Debatte im Bundestag wurde im September das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Habeck selbst nennt es ein „gutes Gesetz“ und unterstreicht die Bedeutung der neuen Heizungsvorgaben für den Klimaschutz. Seiner Meinung nach sind die Heizungsvorgaben ein wichtiger Schritt und werden dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen aus dem Gebäudesektor zu reduzieren, um die Klimaziele zu erreichen.

Auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt, dass damit nun endlich Planungssicherheit für Handwerk, Industrie und Bürger besteht. „Das Gesetz bietet Orientierung und schafft Klarheit für alle Beteiligten, das steht für uns mit Blick auf die aktuelle Verunsicherung im Markt im Vordergrund“, so Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des BDH.

Doch was bedeuten diese Regelungen konkret für Hausbesitzer von Neubauten? Ab Januar 2024 müssen sie sicherstellen, dass in ihren Heizungen mindestens 65-Prozent erneuerbare Energien genutzt werden. Eine Revolution in der Art und Weise, wie wir unsere Häuser beheizen.

Vielfältige Optionen zur Umstellung auf Erneuerbare Energien

Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gibt es großzügig bemessene Übergangsfristen. Frühestens ab 2026 treten die Vorgaben in Kraft, um eine bessere Anpassung an die lokale Wärmeplanung zu ermöglichen. Die Wärmeplanung soll Bürger und Unternehmen darüber informieren, welche Möglichkeiten zur Wärmeversorgung in ihrer Region zur Verfügung stehen. Gemeinden müssen bis spätestens Mitte 2028 (bzw. Mitte 2026 für Großstädte) festlegen, wo in den kommenden Jahren Wärmenetze oder umweltfreundliche Gasnetze ausgebaut werden sollen, informiert die Bundesregierung.

Das Gesetz bietet Hausbesitzern, die auf die Verwendung von 65-Prozent erneuerbaren Energien in ihren Heizsystemen umstellen wollen, verschiedene Optionen. Sie können sich an ein bestehendes Wärmenetz anschließen, elektrische Wärmepumpen installieren, Stromdirektheizungen nutzen, auf Biomasseheizungen setzen oder sich für Hybridheizungen und solarthermische Heizsysteme entscheiden. Die Vorschriften erlauben auch alternative Heizungssysteme, die erneuerbare Energien verwenden oder verschiedene Technologien kombinieren, solange mindestens 65 Prozent der Wärme aus nachhaltigen Quellen stammen.

Bestehende Gasheizungen können behalten werden, sofern sie „H2-ready“ sind und später auf Wasserstoff umgestellt werden können. Für bereits existierende Heizsysteme bleibt die Nutzung weiterhin gestattet und im Falle von Störungen oder Defekten können sie repariert werden. Sollte eine Heizung irreparabel sein, stehen praktische Übergangslösungen und Übergangsfristen zur Verfügung.

Welche Sanktionen drohen?

Werden die Regeln zur Heizungsnutzung nicht befolgt, drohen Immobilien- und Hausbesitzern empfindliche Geldbußen. Die neuen Heizpläne von Robert Habeck weiten die Bandbreite der Regelverstöße aus, die als Ordnungswidrigkeiten gelten. Gleichzeitig erfolgt eine konsequentere Verfolgung von Verstößen gegen diese Vorgaben.

Die Strafen erstrecken sich von Beträgen von 5.000 Euro bis hin zu sechsstelligen Geldstrafen von 50.000 Euro für besonders schwerwiegende Verstöße. Bei wiederholten Vergehen könnten die Geldbußen sogar noch höher ausfallen. Ein klar definierter Strafenkatalog legt die Verhaltensweisen fest, die geahndet werden können, wie Verstöße gegen die Mindestanforderungen der Heizsysteme oder die Effizienzanforderungen.

Es gilt: Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des jeweiligen Verstoßes. Nach § 108 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) können Eigentümer mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro belegt werden, falls sie...

  • versäumen, Bestätigungen (Unternehmererklärungen) zu den Energievorgaben einzuholen oder abzugeben.
  • Aufbewahrungsfristen für Abrechnungen und Bestätigungen nicht einhalten.
  • Bescheinigungen zum Jahres-Primärenergiebedarf nicht vollständig, fehlerhaft oder nicht rechtzeitig vorlegen.
  • Anordnungen zu Stichprobenkontrollen von Behörden missachten.

Bei schwerwiegenderen Verstößen sind Geldbußen von bis zu 10.000 Euro zu erwarten, falls...

  • Inspektionen nicht fristgerecht durchgeführt werden.
  • das Inspektionspersonal nicht ausreichend qualifiziert ist.
  • die Angaben im Energieausweis nicht korrekt sind.
  • ein Energieausweis ohne entsprechende Berechtigung ausgestellt wird.
  • versäumt wird, einen Energieausweis an neue Eigentümer zu übergeben.
  • Immobilienanzeigen die erforderlichen energetischen Angaben nicht enthalten.
  • Interessenten während der Besichtigung kein Energieausweis vorgelegt wird.

Die heftigsten Strafen mit Höchstbeträgen im sechsstelligen Bereich von bis zu 50.000 Euro drohen, falls...

  • gegen das Betriebsverbot für Heizkessel und Ölheizungen verstoßen wird.
  • Zentralheizungen nicht den baulichen Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
  • Vorschriften zur Einhaltung des Primärenergiebedarfs missachtet werden.
  • die Dämmvorschriften für Geschossdecken nicht erfüllt werden.
  • Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger keine Vorrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur haben.
  • Leitungen und Armaturen die Wärmeabgabe und -aufnahme nicht ordnungsgemäß regulieren.

Überwachung der Heizungsvorgaben

Aber wer überprüft, ob die Heizungsvorgaben eingehalten werden? Die Rolle des Bezirksschornsteinfegers ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Durchsetzung der neuen Heizungsvorschriften geht. Er ist verantwortlich für die Inspektion von Feuerungsanlagen und die Gewährleistung der Einhaltung der neuen Heizungsvorgaben. Diese Überprüfung erfolgt gemäß § 97 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Rahmen der sogenannten Feuerstättenschau, die alle drei Jahre verpflichtend durchgeführt werden muss.

Falls Verstöße festgestellt werden, wird dem Eigentümer eine angemessene Frist eingeräumt, um die Mängel zu beheben. Sollten die Mängel nicht behoben werden, erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde, welche dann über die Verhängung von Geldbußen oder sogar die Untersagung des Betriebs der Heizungsanlage entscheidet. Darüber hinaus können stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden, wenn es Hinweise auf Verstöße gibt.

Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet sicherzustellen, dass die neuen Regeln zur Steigerung der Heizungseffizienz und Umweltfreundlichkeit mit aller Ernsthaftigkeit umgesetzt werden. In ihrer Gesamtheit unterstreicht das neue Heizungsgesetz von Robert Habeck die Dringlichkeit des Klimaschutzes und den Übergang zu umweltfreundlicheren Heizungssystemen in Deutschland. Es ist zweifellos ein bedeutender Schritt, der jedoch auch klare Sanktionen für diejenigen mit sich bringt, die diese Vorschriften ignorieren.



 

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