Liebe Leserinnen und Leser,
es gibt Momente, die die politische Landschaft Deutschlands nachhaltig prägen und Diskussionen über Grundrechte und Sicherheit entfachen. Doch ist auch das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser in dieser Woche ein solcher Moment? Ist das IZH-Verbot ein Angriff auf die Grundrechte in unserem Land? Nein, es ist ein längst überfälliger Schritt!
Diese Fragen habe ich so oder so ähnlich auch beim Verbot des Compact-Magazins vor wenigen Tagen gestellt. Nun also wieder: Ein massives Polizeiaufgebot durchsucht zahlreiche Objekte in mehreren Bundesländern. Mit Vorschlaghammer und Kettensäge rückt die Polizei am Mittwochmorgen in Hamburg an, verschafft sich Zutritt zur Blauen Moschee und beschlagnahmt - hier und in anderen verdächtigen Einrichtungen bundesweit - Handys, Computer und andere Beweismittel. Träger der Blauen Moschee, die eigentlich Imam Ali Moschee heißt, war zu diesem Zeitpunkt das IZH.
Was ist das Islamische Zentrum Hamburg?
Der Verein ist eigenen Angaben zufolge 1953 von iranischen Kaufleuten gegründet worden. Ziel des Vereins war es wohl ursprünglich, eine Moschee in Hamburg zu bauen, die dann schließlich auch gebaut und 1963 eingeweiht wurde.
Viele Jahre diente die Moschee als Anlaufpunkt und religiöses Zentrum für Schiiten in Hamburg. Doch nach der von Ajatollah Chomeini angeführten islamischen Revolution im Iran 1979 entwickelte sich das IZH zunehmend „zum strategischen Außenposten des Teheraner Regimes in Europa“, so die Einschätzung des Verfassungsschutzes, der das Zentrum seit 1993 unter Beobachtung stellte. Nach Auffassung der Behörden sei das IZH inzwischen ein „weisungsgebundener Außenposten Teherans“ und „ein bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“. Konkret begründete das Bundesinnenministerium das IZH-Verbot in der Pressemitteilung vom 24. Juli so:
„Bereits am 16. November 2023 hatten Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben Bundesländern stattgefunden, bei denen umfassende Beweismittel sichergestellt worden waren. Diese wurden seither ausgewertet und haben die Verdachtsmomente so erhärtet, dass heute das Verbot des IZH und seiner Teilorganisationen erfolgt.“
„Das ‚Islamische Zentrum Hamburg e.V.' ist ein bundesweit tätiger Verein. Sein Zweck und seine Tätigkeit richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung.“
„‚Dem Treiben dieser Islamisten haben wir damit ein Ende gesetzt. Das ist ein weiterer konsequenter Schritt gegen islamistischen Extremismus,‘ so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.“
Während das Compact-Verbot sehr ambivalent wahrgenommen wurde und nun auch beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot Klage eingereicht wurde, stößt das IZH-Verbot überwiegend auf Zustimmung: Für den Grünen-Vorsitzenden Omid Nouripour war das Islamische Zentrum Hamburg „viel zu lange das Spionagenest des iranischen Regimes“. „Die Schließung dieses Außenpostens des menschenverachtenden iranischen Regimes ist ein echter Wirkungstreffer gegen den islamischen Extremismus“, teilte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) mit. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai nannte das Verbot „überfällig“.
Die Bundesregierung hat erneut ein Zeichen gesetzt: Niemand in Deutschland darf die Sicherheit des Staates und seiner Bürger sowie die Demokratie bedrohen. Das IZH jedenfalls hatte ausreichend Zeit, etwas an dem negativen Image zu ändern sowie den Vorwurf zu entkräften, „Propagandainstrument der Islamischen Republik Iran für Westeuropa“ zu sein - wenn es das gewollt hätte.
Warum kommt das Verbot erst jetzt?
Immer wieder bin ich dem IZH in meiner redaktionellen Arbeit begegnet, und für diesen Kommentar habe ich mich erneut eingehend mit der Thematik beschäftigt. Für mich bleibt nach diesem Verbot vor allem folgende Frage unbeantwortet: Worauf haben die Sicherheitsbehörden gewartet? Seit mehr als 30 Jahren ist doch bekannt, dass der Verein nicht so harmlos ist, wie er sich nach außen hin gibt. Es war längst bekannt, dass Hetze gegen Juden und die versteckte Unterstützung von Terrororganisationen wie der Hisbollah-Miliz zum Tagesgeschäft gehörten.
Beim Compact-Magazin handelte der Staat schneller. Wollte Nancy Faeser aufgrund des (außen-)politischen Drucks das Verbot nicht überstürzt angehen? Oder hat sie versagt? Andy Grote, Innensenator von Hamburg, sagte bereits nach einer Razzia im November 2023: „Je schneller das IZH nun als Ganzes aus Hamburg verschwindet, umso besser.“ Bei anderen extremistischen Vereinen ähnlicher Couleur sollte das Bundesinnenministerium mit Verboten lieber nicht so lange warten, mir fällt da beispielsweise die Gruppierung „Muslim Interaktiv“ ein.
Erschreckend ist, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland das IZH bis zuletzt zu seinen Mitgliedern zählte. Erst nach der Razzia Ende 2023 war die IZH-Mitgliedschaft ausgesetzt worden. Vermutlich wäre es an der Zeit, dass Deutschland nun seine gesamte Islampolitik auf den Prüfstand stellt. Klar muss sein: Gesprächspartner des Staates kann niemand sein, wer Extremist ist oder solche in seinen Reihen duldet.
Vereinsfreiheit unter Beschuss?
Dennoch: Was bedeutet dieses Verbot wirklich für unsere Gesellschaft? Beim Compact-Verbot wird nun, wie erwartet, vor Gericht entschieden, ob das Verbot die Presse-, die Vereins- oder die Meinungsfreiheit unrechtmäßig einschränkt - und ob das Verbot zurückgenommen werden muss. Ist das IZH-Verbot möglicherweise auch ein kritischer Eingriff in grundlegende Freiheitsrechte? Und wie weit darf der Staat in die Vereinsfreiheit eingreifen?
Das IZH wird vom Verfassungsschutz als bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa eingestuft. Die ideologischen Verbindungen zur sogenannten Islamischen Revolution und der Unterstützung der Hisbollah sind schwerwiegende Vorwürfe. Diese Tatsachen können nicht ignoriert werden. Es ist eine bittere Wahrheit, dass Extremisten diese Freiheiten ausnutzen, um ihre gefährlichen Ideologien zu verbreiten. Der Schutz unserer demokratischen Ordnung muss hier oberste Priorität haben.
Bundesinnenministerin Faeser betonte ausdrücklich, dass das Verbot sich nicht gegen die schiitische Glaubensausübung richtet. Es gehe nicht um die Religion an sich, sondern um die extremistische Ideologie, die das IZH verbreitet. Wenn religiöse Zentren als Plattformen für extremistische Propaganda dienen, müssen wir handeln. Das Verbot des IZH ist daher kein Angriff auf den Islam, sondern ein notwendiger Schritt, um die Verbreitung von Hass und Gewalt zu stoppen.
Der Iran jedenfalls reagierte umgehend und bestellte den deutschen Botschafter ein. Es bleibt abzuwarten, wie Teheran weiter reagieren wird und ob dies zu langfristigen diplomatischen Spannungen führt.
Es gibt noch Hoffnung
Die Behörden bleiben nicht untätig. Bei all der auch berechtigten Kritik an der Bundesregierung und an einigen Spitzenpolitikern in Deutschland, ist es gut zu sehen, dass der Staat konsequent gegen jene vorgeht, die unsere demokratischen Werte untergraben wollen. Sowohl das (umstrittene) Compact-Verbot als auch das (überwiegend positiv aufgenommene) IZH-Verbot sind klare Signale, dass Extremismus – egal aus welcher Richtung – in unserer Gesellschaft keinen Platz hat. Ein solcher Vorgang ist immer ein Balanceakt, den wir meistern müssen – zwischen der Wahrung der Grundrechte und dem Schutz unserer Gesellschaft vor Extremismus.
Ich gebe mich keinen Illusionen hin, diese Maßnahme wird nicht dauerhaft dazu beitragen können, die Aktivitäten solcher Organisationen flächendeckend einzudämmen. Doch wie sollte sich eine Gesellschaft sonst vor radikalen Ideologien schützen? Es bleibt also zumindest die Hoffnung, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, unsere Gesellschaft sicherer zu machen. Eine offene und freie Gesellschaft, in der jeder Mensch sicher und frei leben kann.
Ihr Markus Gentner
DWN-Chefredakteur