Anpassung an Radverkehrsregeln
Das Verkehrsministerium legte einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor. Dies war bereits bei der Zulassung 2019 vorgesehen. Es geht um verhaltensrechtliche Regelungen - im Kern: Die Regeln zu E-Scootern sollen, wo möglich, denen des Radverkehrs angeglichen werden.
Das bedeutet beispielsweise: E-Scooter-Fahrer sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf schlägt vor, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Bei solchen Freigaben ist weiterhin Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen ist eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, so das Ministerium. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Anpassungen an den Radverkehr jedoch erst ein Jahr später.
Rolle der Kommunen
In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte, so das Ministerium. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf diesen Gehwegen erlaubt sein sollen.
Verband: Fußgänger sind Wissing egal
Der Fachverband Fuss nannte die Pläne eine "grobe Attacke" auf Fußgänger. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen und den Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen. Besonders Leih-E-Scooter würden oft gefährlich gefahren. Wissing wolle zudem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe. Nach einer Übergangszeit ab Anfang 2026 sollten E-Scooter laut Fuss nur noch auf markierten Flächen abgestellt werden dürfen.
Blinker werden Pflicht
Neu ist auch, dass neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein müssen. Dies soll ab Anfang 2027 gelten. Nach einer Marktanalyse zeichne sich ab, dass neuere Fahrzeuge zunehmend schon standardmäßig über Blinker verfügen.
Laut einer Begleitung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu E-Scootern empfinden viele Nutzer die Handanzeige der Fahrtrichtungsänderung als unsicher. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßt die verbindlichen Blinker bei Neufahrzeugen. Auf E-Scootern könne das Handzeichen, für das der Lenker nur mit einer Hand gehalten werde, zu instabiler Fahrweise führen.
ADAC fordert besseren Opferschutz
Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h keine Gefährdungshaftung, so eine Sprecherin. "Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten."
Viele Unfälle
Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen.
Insgesamt gab es bundesweit 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Häufigste Unfallursachen waren die falsche Nutzung der Fahrbahn oder Gehwege sowie Fahren unter Alkoholeinfluss. Besonders viele Unfälle passieren in Großstädten.
TÜV-Verband begrüßt Änderungen
Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit.
Besonders die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern. Goebelt nannte etwa die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.
Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss den Änderungen zustimmen.