Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Ist die Ära der Niedrigzinsen vorbei? Wie Bull DeFi ungenutzte Ersparnisse in aktive Renditen verwandelt – bis zu 3.700 US-Dollar pro Tag.

Wir beleuchten die unterschiedlichen Mechanismen von Bull Market DeFi im Vergleich zu traditionellen Anlagen – und warum es sich lohnt,...

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Öl-Aktien: Konzerne kassieren, Deutschlands Wirtschaft zahlt
04.08.2026

Krieg im Nahen Osten, Ölpreise auf Rekordniveau und Milliardengewinne für die Energiekonzerne: Öl-Aktien schlagen 2026 sogar den...

DWN
Politik
Politik Trump-Vertraute Loomer in der Ukraine: „Russland hat mich getäuscht“
04.08.2026

Jahrelang verbreitete Laura Loomer die Erzählungen des Kremls und beschimpfte die Ukraine als Land der „Nazi-Apologeten“. Nun reist...

DWN
Finanzen
Finanzen Palantir-Aktie: Überwachungsfirma hebt Prognose kräftig an
04.08.2026

Die Palantir-Aktie schießt nach starken Quartalszahlen zweistellig nach oben und profitiert vom boomenden KI-Geschäft in den USA. Vor...

DWN
Politik
Politik KI-Steuer, steuerfreie Einkommen, Grundeinkommen? Zeit für einen Systemwechsel
04.08.2026

Wenn Erwerbsarbeit nicht mehr die Existenz sichert: Künstliche Intelligenz frisst Arbeitsplätze, Inflation und Steuern fressen Löhne,...

DWN
Finanzen
Finanzen Nivea bremst: Beiersdorf-Aktie gerät unter Druck
04.08.2026

Die Schwäche von Nivea zwingt Beiersdorf zu einer überraschenden Prognosesenkung und setzt die Beiersdorf-Aktie kräftig unter Druck....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ein Volk in Rente: 22,5 Millionen Rentenempfänger in Deutschland
04.08.2026

Immer mehr Menschen beziehen Rente – und der steuerpflichtige Anteil der Auszahlungen wächst weiter. Neue Zahlen zeigen, wie viele...

DWN
Finanzen
Finanzen Hensoldt-Aktie: Bosch-Fachkräfte an Bord
04.08.2026

Die Hensoldt-Aktie rückt in den Fokus, weil der Rüstungskonzern ein neues Entwicklungszentrum mit rund 300 Stellen plant und dabei auf...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsmarkt: Immer mehr Vermieter geben Geschäft auf – Investitionen unter Druck
04.08.2026

Wohnungsmangel, steigende Kosten und wachsende Unsicherheit setzen den Wohnungsmarkt unter Druck. Immer mehr Privatvermieter und...