Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Finanzen
Finanzen Wall Street rutscht ab: Fed signalisiert dauerhaft höhere Zinsen
16.09.2026

Unerwartete Signale der US-Notenbank sorgen für Bewegung an den Märkten – erfahren Sie, welche Entwicklungen jetzt die Kurse belasten.

DWN
Politik
Politik Bedrohungen durch Russland: Von der Leyen will eigenen Artikel 4 für die EU
16.09.2026

Leipziger Sprengstoffdrohne als mahnendes Beispiel: Reicht die Nato aus, um die Sicherheit Europas zu gewährleisten?...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Investitionen in Europa: Der Osten gewinnt, der Westen besitzt
16.09.2026

Fabriken gehen nach Osten. Arbeitsplätze gehen nach Osten. Wo liegen die wertmäßig größten Projekte? Wem gehört das Kapital?

DWN
Finanzen
Finanzen Platzt die KI-Blase aufgrund des überhitzten Anleihemarktes?
16.09.2026

Ist der KI-Boom nur ein überzogener Hype? Wann ziehen die Investoren die Bremse - oder werden alle Erwartungen an die Einnahmen durch...

DWN
Politik
Politik Berlin-Wahl 2026: Pleite und schäbig? Was Berlin im Wahlkampf bewegt
16.09.2026

Kultur und Kunst im Überfluss, günstige Mieten und bei aller Atemlosigkeit eine gewisse "Jemütlichkeit" im Kiez – dieses Versprechen...

DWN
Politik
Politik Strafjustiz am Limit: 1,1 Millionen Strafverfahren auf Halde
16.09.2026

Deutschlands Staatsanwaltschaften kommen mit der wachsenden Zahl neuer Fälle kaum noch hinterher. Zur Jahresmitte 2026 lagen bundesweit...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Blase rückt in den Hintergrund, Zinsen werden zum Risiko
16.09.2026

Die KI-Blase galt lange als größte Sorge an den Finanzmärkten. Doch nun fürchten globale Investoren vor allem einen plötzlichen...

DWN
Politik
Politik AfD-Erfolg: Warum sind extreme Optionen so beliebt?
16.09.2026

Wenn etablierte Parteien über Wahlergebnisse erschrecken, sagt das nicht nur etwas über die Wähler aus. Es sagt auch viel über eine...