Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Technologie
Technologie Schwarz-Gruppe baut riesiges Rechenzentrum bei Rostock
27.08.2026

5,6 Milliarden Euro für Daten, Server und digitale Unabhängigkeit: Die Schwarz-Gruppe plant bei Rostock eines der größten Rechenzentren...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Depot vor dem Aus: Alle Verträge werden gekündigt
27.08.2026

Depot stellt den Geschäftsbetrieb ein und kündigt sämtliche Arbeits- und Mietverträge – doch die bekannte Deko-Marke soll...

DWN
Politik
Politik "Putins Krieg ist ein grandioses strategisches Scheitern", sagt der schwedische Ex-Ministerpräsident Carl Bildt
27.08.2026

Russland intensiviert seine Raketenangriffe, und die Ukraine bereitet sich auf einen fünften Kriegswinter vor. Russland scheitert – doch...

DWN
Finanzen
Finanzen Start Bundesliga: So viel TV-Geld bekommen die Fußball-Bundesligisten
27.08.2026

Bayern erhält mehr als 92 Millionen Euro aus den Medien-Einnahmen, Elversberg rund 31 Millionen: Die Bundesliga-Clubs starten mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinesische Geisterflotten bedrohen die Autoriesen: „Sie können nicht mithalten“
27.08.2026

Die Welt wird mit chinesischen Elektroautos überschwemmt, und immer mehr davon bleiben unverkauft. Riesige Geisterflotten drohen nun,...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie fällt trotz starker Quartalszahlen – und dreht dann ins Plus: Die Gründe für die Achterbahnfahrt
26.08.2026

Nvidia hat die hohen Erwartungen der Wall Street erneut übertroffen. Dennoch geriet die Nvidia-Aktie nachbörslich unter Druck. Steigende...

DWN
Finanzen
Finanzen Salesforce-Aktie steigt: KI treibt Wachstum, Salesforce-Zahlen überzeugen die Investoren
26.08.2026

Künstliche Intelligenz entwickelt sich für Salesforce zunehmend zum Wachstumsmotor. Nach einem starken Quartal hebt der Softwarekonzern...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Konjunkturdaten versetzen Anleger wegen Zinserhöhung bis Jahresende in Alarmbereitschaft
26.08.2026

Zinsängste belasten die Märkte – doch spannende Entwicklungen bei Tech-Giganten und Einzelwerten sorgen für Überraschungen.