Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Politik
Politik Rechtsruck in Australien: Partei One Nation führt erstmals in Umfrage
01.06.2026

Früher gehörte ihr ein Fish-and-Chips-Shop, dann saß sie im Gefängnis. Heute treibt Pauline Hanson die Regierung vor sich her. Ihre...

DWN
Politik
Politik Kommt die Bafög-Reform doch nicht? - Ärger in der Koalition
01.06.2026

Bundesforschungsministerin Bär erwartet kein schnelles Bafög-Update mehr. Warum sie Verständnis für einen etwaigen Stopp der Reform...

DWN
Finanzen
Finanzen Siemens Energy-Aktie erholt sich: Neu auf Goldman-Empfehlungsliste
01.06.2026

Trotz jüngster Kursverluste sehen Analysten bei Siemens Energy weiteres Potenzial. JPMorgan belässt Siemens Energy auf "Overweight" -...

DWN
Politik
Politik Millionengrab Northvolt-Pleite: Regierung verstieß gegen Informationspflicht
01.06.2026

Vom Hoffnungsträger zum Millionengrab: Viele Politiker sahen das Projekt als entscheidend an. Heute zittern Bund und Land um 600 Millionen...

DWN
Politik
Politik AfD-Wahlprogramm verabschiedet: Atomenergie, CO2-Aus und begrenzte Migration
01.06.2026

Die AfD rüstet sich für die anstehenden Landtagswahlen im September: In Mecklenburg-Vorpommern verabschiedeten die Delegierten auf dem...

DWN
Politik
Politik EU-Schulden werden zur Kostenfalle für Deutschland
01.06.2026

Europa will mehr Rüstung, sichere Energie, starke Industrie und stabile Renten. Doch der IWF warnt, dass diese Rechnung kaum aufgeht,...

DWN
Politik
Politik Staatskrise Deutschland: Minderheitsregierung oder Neuwahlen - was wäre denkbar?
31.05.2026

Die schwarz-rote Regierung unter Kanzler Merz geht dem Ende zu - trotz aktueller Durchhalteparolen der möglichen Nachfolger Spahn und...

DWN
Finanzen
Finanzen Staatsanleihen unter Druck: Wie der Krieg den Preis des Geldes erhöht
31.05.2026

Lange galten Staatsanleihen als sicherer Hafen, nun werden sie selbst zum Warnsignal. Krieg, Energiepreise und Inflation treiben Renditen...