Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Festkörperbatterien lassen auf sich warten – könnte die Halbfestkörper-Technologie zur Brückentechnologie der Energiespeicherung werden?

Die Batteriewirtschaft befindet sich derzeit in einer bemerkenswerten Übergangsphase. Während nahezu alle großen Hersteller langfristig...

 

DWN
Politik
Politik Milliarden-Deal im Rüstungssektor: Bund steigt beim Panzerbauer KNDS ein
26.06.2026

Der Bund übernimmt eine aktive Rolle in der deutschen Rüstungsindustrie. Nach intensiven Debatten hat der Haushaltsausschuss des...

DWN
Politik
Politik In Sekunden zum Finanzamt: Steuererklärung per „One Click“ startet am 1. Juli
26.06.2026

Der lästige Papierkram hat bald ein Ende: Ab dem 1. Juli lässt sich die Steuererklärung in Deutschland mit nur wenigen Berührungen auf...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Amazon-Aktie unter Druck: Bafin-Prüfung bei Zalando belastet E-Commerce-Sektor
26.06.2026

Die Amazon Aktie bleibt für viele Anleger der wichtigste Maßstab im globalen Onlinehandel. Doch auch europäische E-Commerce-Werte wie...

DWN
Finanzen
Finanzen Humanoide Roboter-Aktien: Investoren suchen nach dem besten menschlichen Roboter
26.06.2026

Nach dem KI-Boom richtet sich der Blick der Anleger auf humanoide Roboter. Die Erwartungen sind gewaltig, doch zwischen Zukunftsvision,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Job-Kahlschlag droht: Deutsche Unternehmen planen massiven Stellenabbau
26.06.2026

Die Aussichten für Beschäftigte in Deutschland verdüstern sich drastisch. Wie das Münchner Ifo-Institut mitteilte, planen die...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 31: Die Woche im Rückblick – KW 26
26.06.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in sieben Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Politik
Politik Ben Wallace war einer der wichtigsten Verbündeten der Ukraine: Nun prognostiziert er Putins nächsten Schritt
26.06.2026

Der ehemalige britische Verteidigungsminister Ben Wallace ist der Ansicht, dass sich die NATO auf einen russischen Präsidenten einstellen...

DWN
Politik
Politik Härterer Kurs in Brüssel: EU will Schutz für wehrfähige Ukrainer einschränken
26.06.2026

Ukrainische Männer im wehrfähigen Alter sollen es künftig deutlich schwerer haben, vor dem Krieg gegen Russland in die EU zu fliehen. Um...