Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Förderprogramme: Wo deutsche Firmen jetzt Millionen bekommen können
28.08.2026

Brüssel verteilt 2026 Millionen für Technologien, die Europas Wirtschaft unabhängiger und wettbewerbsfähiger machen sollen. Besonders...

DWN
Politik
Politik DWN-Podcast Folge 40: Die Woche im Rückblick – KW 35
28.08.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Lieferausfälle in Asien: Deutsche Chemie wird Krisenprofiteur des Iran-Kriegs
28.08.2026

Deutschlands Chemiebranche meldet nach langer Krise plötzlich deutlich bessere Geschäfte. Verantwortlich dafür sind jedoch nicht...

DWN
Finanzen
Finanzen Applied Digital-Aktie: KI-Goldrausch mit fünf Milliarden Dollar Schulden
28.08.2026

36 Milliarden Dollar Vertragsvolumen, 407 Prozent Umsatzplus und Analysten, die fast eine Verdopplung sehen: Applied Digital liefert die...

DWN
Finanzen
Finanzen Rekordrenditen bei Anleihen: Droht Deutschland eine neue Schuldenkrise?
28.08.2026

Die Renditen von Staatsanleihen erreichen historische Höhen. Was Iran-Krieg, Ölpreise und Schulden damit zu tun haben und welche Risiken...

DWN
Politik
Politik Wagenknecht nennt Teile der Bundesregierung rechtsextrem – und vermeidet Einordnung der AfD
28.08.2026

Sahra Wagenknecht sorgt mit einer ungewöhnlichen Definition von Rechtsextremismus für Aufsehen. Während sie eine klare Einordnung der...

DWN
Finanzen
Finanzen Börse aktuell: DAX-Kurs nimmt Allzeithoch ins Visier – Spannung vor Warsh-Rede
28.08.2026

Anleger am deutschen Aktienmarkt zeigen sich vor einer mit Spannung erwarteten Rede zuversichtlich. Der DAX-Kurs nimmt sein Allzeithoch ins...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bertelsmann steigert Gewinn deutlich – Streaming im Plus
28.08.2026

Mehr Umsatz, deutlich mehr Gewinn und schwarze Zahlen im Streaming: Bertelsmann blickt auf ein starkes erstes Halbjahr zurück. Zwei große...