Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Die Ökonomie der Aufmerksamkeit: Warum Unternehmen um jede Minute kämpfen

Im Internet ist Geld nicht länger die einzige Währung. Eine ebenso große Rolle spielt die Währung Aufmerksamkeit. Wer im Überfluss an...

 

DWN
Politik
Politik Bahn und Länder im Streit: Netzagentur erzwingt Platz für Fernverkehrs-Konkurrenz
17.07.2026

Ein Machtwort mit Folgen für das deutsche Schienennetz: Die Bundesnetzagentur zieht ihren vorläufigen Beschluss durch und verpflichtet...

DWN
Technologie
Technologie Chinas KI-Vorstoß: Moonshot AI setzt US-Giganten wie OpenAI unter Druck
17.07.2026

China startet seinen Angriff auf die globale KI-Spitze. Mit dem Start-up Moonshot AI bringt das Land ein neues Modell auf den Markt, das es...

DWN
Politik
Politik Kurskorrektur in Brüssel: EU-Kommission plant Lockerung beim Emissionshandel
17.07.2026

Um Europas Unternehmen angesichts hoher Energiepreise und internationaler Konkurrenz zu entlasten, will die EU-Kommission das zentrale...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo-Aktie auf Talfahrt: Einbruch im China-Geschäft - Volvo Cars verfehlt Erwartungen
17.07.2026

Hoher Preiskampf in China und steigende Rohstoffkosten machen dem schwedischen Autobauer Volvo Cars schwer zu schaffen. Nach...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 34: Die Woche im Rückblick – KW 29
17.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Unser neues Magazin ist da: Die Vermögensfrage – wenn Arbeit keinen Wohlstand mehr bringt
17.07.2026

Deutschland ist so wohlhabend wie nie zuvor – und doch wächst bei vielen Menschen das Gefühl, den Anschluss zu verlieren. Warum driften...

DWN
Immobilien
Immobilien Wende am Bau: Baugenehmigungen legen im Mai um knapp 25 Prozent zu
17.07.2026

Der Aufwärtstrend auf dem deutschen Wohnungsmarkt setzt sich fort: Im Mai haben die Bauämter in Deutschland spürbar mehr neue Wohnungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozone: Inflation geht auf 2,8 Prozent zurück
17.07.2026

Die Inflation in der Eurozone hat sich im Juni wie erwartet abgeschwächt. Die Verbraucherpreise stiegen im Jahresvergleich um 2,8 Prozent...