Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Haushalt vor Neuordnung: Europäischer Rechnungshof zweifelt an Reform
02.05.2026

Der geplante EU-Haushalt stellt die Finanzordnung der Europäischen Union vor einen tiefen Umbau und ruft den Europäischen Rechnungshof...

DWN
Politik
Politik Island wägt EU-Beitritt neu ab: Fischerei wird zum Schlüsselthema
02.05.2026

Die EU verstärkt ihre Annäherung an Island und bringt dabei insbesondere die Fischereiregeln erneut in die politische Debatte ein....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Phänomen Zeitarmut: Wenn Arbeit die Lebenszeit auffrisst - 5 hilfreiche Strategien
02.05.2026

Mehr Arbeiten? Der Tag hat nur 24 Stunden - warum immer mehr Menschen an ihre Grenzen stoßen und Berufstätigen bis zum Feierabend oft...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ford Tourneo Custom PHEV im Test: Großraum-Van fährt auch elektrisch
02.05.2026

Ein großer Van, der auch elektrisch fährt. Kann der Ford Tourneo Custom PHEV den Diesel ersetzen?

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Militärlogistik im Wandel: Lkw-Hersteller drängen in die Rüstungsindustrie
02.05.2026

Die Militärindustrie eröffnet europäischen Lkw-Herstellern neue Geschäftsfelder, in denen Nutzfahrzeuge zu vernetzten Einsatzsystemen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Studie der Allbright Stiftung: Frauenquote in Familienunternehmen bleibt niedrig
02.05.2026

Der Frauenanteil in den Führungsetagen deutscher Familienunternehmen stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Trotz wachsender Debatten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kapitalmärkte im Umbruch: Anleger prüfen den Dollar als Leitwährung
02.05.2026

Die globale Finanzordnung gerät unter Druck, während die Rolle des Dollars als Leitwährung zunehmend hinterfragt wird. Welche Folgen hat...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Spirit stürzt ab, aber die Wall Street schließt größtenteils im Plus
01.05.2026

Ein turbulenter Handelstag bringt überraschende Wendungen und unerwartete Gewinner für Anleger.