Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

 

DWN
Finanzen
Finanzen Kaffeepreis: Warum die billigste Bohne am Ende die teuerste ist
18.10.2026

Kaffee wird immer teurer. Doch wer jetzt zu günstigen Bohnen greift, könnte die nächste Preisexplosion selbst befeuern. Klimawandel,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Methanemissionen: Energiepreise – EU-Kommission will Klimaregeln verschieben
18.10.2026

In Brüssel werden Mittel gegen die ausufernden Energiepreise gesucht. Einen Weg sieht die Kommission darin, bestimmte Klimaregeln später...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bewerbungsverfahren: Künstliche Intelligenz verändert die Auswahlkriterien
18.10.2026

Bewerber verfassen Bewerbungsunterlagen mit KI, Betriebe lassen die Maschine zumindest einen Teil der Vorauswahl machen. Das ändert die...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktien kaufen: Der größte Fehler passiert lange vor dem ersten Aktienkauf
18.10.2026

Welche Aktie soll ich kaufen? Für viele Börsenanfänger ist das die wichtigste Frage überhaupt. Dabei entscheidet sich oft schon viel...

DWN
Technologie
Technologie Musks Flugauto: Tesla zeigt Sportwagen mit Raketendüsen
18.10.2026

Seit Jahren stellte Elon Musk ein Raketen-Auto in Aussicht - und der nun gezeigte Tesla Roadster kann dank Kaltgas-Düsen ein wenig...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Zeekr greift BMW und Mercedes an: Ex-BMW-Manager rechnet mit Europas Autobauern ab
18.10.2026

In chinesischen Autofabriken verschwinden die Menschen, Roboter übernehmen ihre Arbeit. Während BMW, Mercedes und Audi unter Kostendruck...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Entsorgungswirtschaft warnt: mehr Brände durch Batterien
18.10.2026

Immer mehr Alltagsgegenstände enthalten fest verbaute Batterien, die nicht jeder überhaupt erkennt. Im Müllauto oder der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bald treffen die Giganten aufeinander: Die Wette auf Indien könnte lukrativer sein als die auf China
18.10.2026

Wenn nur zehn Prozent der Inder, die heute kein Auto besitzen, in den kommenden Jahrzehnten Eigentümer eines Neuwagens würden, sprächen...