Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Zufall mit System: Die entscheidende Rolle von RNGs im Gaming

Viel mehr als Würfel-Glück: Erfahre, wie Zufallsgeneratoren von Slot-Klassikern bis hin zu KI-Welten für Fairness, Immersion und echten...

 

DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte im Überblick: Chip-Aktien erholen sich, Waffenstillstand hält
08.06.2026

Zwischen geopolitischen Entwicklungen und überraschenden Marktbewegungen: Erfahren Sie, was die Börse aktuell antreibt.

DWN
Panorama
Panorama Teure Störungen am Himmel: Drohnen belasten den Luftverkehr
08.06.2026

Immer häufiger zwingen Drohnensichtungen deutsche Flughäfen zu Einschränkungen oder sogar Betriebspausen. Die wirtschaftlichen Schäden...

DWN
Finanzen
Finanzen Digitaler Yuan: Peking setzt auf eine Alternative zur Dominanz des Dollars
08.06.2026

China treibt den digitalen Yuan mit neuer Entschlossenheit voran. Peking sieht im e-CNY nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern ein...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX-IPO zeigt die gefährliche Macht der Musk-Erzählung
08.06.2026

Elon Musk verkauft den Kapitalmärkten nicht nur Raketen und Satelliten, sondern eine Zukunft, die bis zum Mars reicht. Doch das SpaceX-IPO...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wie viel Markterfolg hat sich China mit staatlichen Subventionen erkauft?
08.06.2026

Chinesische Unternehmen erhalten bis zu achtmal mehr Subventionen als ihre Konkurrenten, stellt die OECD in einem Bericht über...

DWN
Finanzen
Finanzen Magnificent Seven-Aktien: Wo Analysten jetzt die größten Chancen sehen
08.06.2026

Sieben Tech-Konzerne dominieren den S&P 500, doch ihre Aktien laufen längst nicht mehr im Gleichschritt. Der KI-Boom treibt Umsätze,...

DWN
Technologie
Technologie Dokumentenanalyse mit KI: Was Unternehmen jetzt beachten sollten
08.06.2026

KI revolutioniert die Dokumentenanalyse und stellt Unternehmen, Verwaltungen und Beschäftigte vor eine neue Arbeitsteilung. Welche Rolle...

DWN
Panorama
Panorama Fußball-WM 2026 in USA, Kanada und Mexiko: UN-Experten warnen vor gefährlichen Hitzewellen
08.06.2026

Millionen Fans freuen sich auf die größte Fußball-Weltmeisterschaft aller Zeiten. Doch die klimatischen Bedingungen in Teilen...