Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Politik
Politik Kostendruck im Gesundheitswesen: Expertenrat beziffert Milliarden-Einsparungen
30.03.2026

Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einer finanziellen Zerreißprobe, da die rasant steigenden Leistungsausgaben die Lohnnebenkosten...

DWN
Politik
Politik Blockade im Mittelmeer: Italien setzt deutsches Rettungsschiff erneut fest
30.03.2026

Nach einem Einsatz im Mittelmeer wird erneut ein Schiff einer Hilfsorganisation in Italien festgesetzt. Sea-Watch kritisiert das Vorgehen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölpreisschock infolge des Iran-Kriegs: Inflationsrate springt auf Zweijahreshoch
30.03.2026

Die Eskalation im Nahen Osten trifft die deutsche Wirtschaft mit zeitlicher Verzögerung, aber massiver Wucht. Der drastische Anstieg der...

DWN
Panorama
Panorama Kampf gegen digitale Gewalt: Fernandes fordert Gesetzesreformen
30.03.2026

Moderatorin Collien Fernandes macht auf eine gefährliche Lücke im deutschen Recht aufmerksam: Der Missbrauch intimer Aufnahmen auf...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preissturz an Polens Tankstellen: Warschau beschließt drastische Steuerkürzungen
30.03.2026

Angesichts explodierender Energiekosten durch den Nahost-Konflikt zieht die polnische Regierung die Notbremse. Durch eine massive Senkung...

DWN
Politik
Politik Eskalation im Iran-Krieg: Trump erwägt Einsatz von Bodentruppen für Uran-Bergung
30.03.2026

Der Konflikt im Iran tritt in eine gefährliche neue Phase ein. Während massive Luftschläge die Hauptstadt Teheran erschüttern,...

DWN
Finanzen
Finanzen Geldanlage beginnt beim Fiskus: Steuerstrategien für die nächste Dekade
30.03.2026

Geldanlage beginnt nicht bei der Renditeplanung, sondern beim Fiskus. Dieser Ratgeber zeigt, warum Abgeltungssteuer, Wegzugsbesteuerung,...

DWN
Immobilien
Immobilien Historischer Durchbruch am Bau: Lohnmauer 35 Jahre nach der Einheit gefallen
30.03.2026

Mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung erreicht die Baubranche einen entscheidenden Meilenstein der innerdeutschen...