Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Politik
Politik So hat sich die EU ihre technologische Unabhängigkeit vorgestellt
07.06.2026

Die EU will ihre Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen verringern. Statt schneller Abkopplung setzt Brüssel auf Chips, Cloud, KI und Open...

DWN
Immobilien
Immobilien Horrende Mieten in Deutschland: 6,6 Millionen Haushalte finanziell überlastet
07.06.2026

In Deutschland ist inzwischen jeder dritte Mieterhaushalt von den Wohnkosten finanziell überlastet. Das ergab eine Studie des...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX-IPO könnte zum Wendepunkt für Weltraum-Aktien werden
07.06.2026

Die Vorfreude auf den Börsengang von SpaceX treibt Weltraum-Aktien auf immer neue Höhen. Doch gerade die größten Euphoriephasen an den...

DWN
Finanzen
Finanzen Vermögen schützen: Interessenskonflikte im Asset Management erkennen
07.06.2026

Vermögensverwalter betonen gerne ihre Unabhängigkeit und die Ausrichtung am Kundenwohl. Doch hinter den Kulissen wirken häufig Anreize,...

DWN
Immobilien
Immobilien Wende am Immobilienmarkt: Hier lohnt sich Wohneigentum wieder
07.06.2026

Der deutsche Immobilienmarkt kommt in Bewegung. Gerade Eigentumswohnungen werden wieder interessanter, allerdings bleiben die regionalen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Was die Chinesen in Europa alles aufkaufen
07.06.2026

Ein halbes Dutzend aufsehenerregender Übernahmen – welche haben am meisten wehgetan?

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Einsatz in Deutschland: KI bleibt in Unternehmen oft im Testlauf stecken
07.06.2026

Der Hype um Künstliche Intelligenz in der deutschen Wirtschaft ist groß. Doch der Schritt vom ersten Testlauf in den täglichen...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie: Mit ID. Polo und Cupra Raval beginnt die Elektro-Offensive von Volkswagen
07.06.2026

Volkswagen startet mit einer neuen Generation kompakter Elektroautos in einen der wichtigsten Wachstumsmärkte Europas. Die Erwartungen an...