Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik AfD: Parteigründer Lucke fordert AfD-Grundsatzbeschluss
22.06.2026

Der frühere Vorsitzende Bernd Lucke kritisiert den Umgang mit seiner ehemaligen Partei - fordert aber auch einen großen Schritt der AfD....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Betriebsbedingte Kündigung wegen Stellenabbau: Die wichtigsten Fakten
22.06.2026

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erleben viele deutsche Arbeitnehmer derzeit eine Kündigungswelle. Häufig begründen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Entwicklung: Warum die Euphorie am Goldmarkt kippte
22.06.2026

Was ist das: Es steigt mit dem Dröhnen eines Düsenflugzeugs in die Höhe, fällt aber lautlos wie ein Segelflugzeug? Es war in aller...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mittelstand am Limit: Mit Lean Management und KI aus der Produktivitätsfalle
22.06.2026

Fachkräftemangel, Kostendruck, Bürokratie: Warum der Mittelstand jetzt umdenken muss. Und wie Lean Management und KI 2026 zum stärksten...

DWN
Politik
Politik Litauen-Brigade: Verteidigungsminister Pistorius hält Verpflichtungen für möglich
22.06.2026

Für die neue Brigade in Litauen setzt die Bundeswehr auf Freiwillige. Doch weil sich nicht genügend Freiwillige für die Litauen-Brigade...

DWN
Politik
Politik Großbritannien: Britischer Premierminister Starmer kündigt Rücktritt an
22.06.2026

Der Labour-Chef Keir Starmer hatte sich zuletzt von einer Krise zur nächsten gehangelt. Auslöser der jüngsten Zuspitzung war eine...

DWN
Finanzen
Finanzen Kreditklemme 2026: Wird Finanzierung zum Problem?
22.06.2026

Nicht der abgelehnte Kredit ist das größte Risiko für Deutschlands Mittelstand – sondern der Antrag, der gar nicht mehr gestellt wird....

DWN
Politik
Politik Auf dem Weg zur Volkspartei? Wie es für die Linke weitergeht
22.06.2026

Neues Spitzenduo, alte Streitfragen und viel Wut auf Schwarz-Rot: Die Linke will mit Protesten Millionen bewegen. Kann sie wirklich zur...