Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD klar vor CDU – AfD strebt nach Wahl-Triumph an die Macht
06.09.2026

Ein Rekordergebnis, eine historische Niederlage und kaum realistische Koalitionsoptionen: Die Landtagswahl stellt Sachsen-Anhalt vor...

DWN
Politik
Politik Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Ob AfD-Beben oder Zerreißprobe – Bundeskanzler Merz steckt in der Bredouille
06.09.2026

Die Wahl in Sachsen-Anhalt könnte zum Wendepunkt für die CDU und ihren Vorsitzenden werden. Zwischen einem historischen AfD-Erfolg und...

DWN
Finanzen
Finanzen Kurzlaufende Staatsanleihen sind nach dem Zinsanstieg für Sparer attraktiver
06.09.2026

Kurzlaufende Staatsanleihen mit einer Rendite von nahe drei Prozent sind ein Grund, das Wissen aufzufrischen: Wie können Anleger...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Von Titan bis Neodym: So abhängig ist Europas Rüstungsindustrie von Russland und China
06.09.2026

Flugzeugstrukturen, Triebwerke und Raketenkörper brauchen hochreinen Titanschwamm, und die Hälfte davon stammt aus China und Russland....

DWN
Finanzen
Finanzen Die serbische Börse ist die rentabelste der Welt? Das muss ein Fehler sein
06.09.2026

Der serbische Aktienindex Belex15 soll laut Bloomberg seit Jahresbeginn mehr als 515.000 Prozent Gesamtrendite erzielt haben. Doch ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Warum Projekte scheitern – und wie Sie den Kollaps verhindern
06.09.2026

Stuttgart 21 als Warnung für den Mittelstand: Atreus-Experte Thomas Gläßer erklärt, warum Projekte scheitern, welche Ursachen...

DWN
Politik
Politik Dexit: Was von Europa ohne Deutschland bliebe
06.09.2026

Ein Dexit galt lange als politisches Randthema. Doch wenn die AfD weiter zulegt, wird der Austritt Deutschlands aus EU, Euro und Schengen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ratan Tata im Porträt: Das Auto war zu billig, um ein Erfolg zu werden
06.09.2026

Ratan Tata wollte indischen Familien ein sicheres und bezahlbares Auto geben. Der Tata Nano wurde als billigstes Auto der Welt gefeiert,...