Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Klage wegen Beihilfe zum Völkermord: Deutschland verteidigt sich vor UN-Gericht
07.09.2026

Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) pocht die Bundesrepublik darauf, dass ihre Waffenlieferungen an Israel vollumfänglich dem...

DWN
Finanzen
Finanzen Legende Warren Buffett hielt lange am Geld fest – jetzt sorgt er mit einer großen Investition für Aufsehen
07.09.2026

Warren Buffett hat jahrelang mehr Aktien verkauft als gekauft und bei Berkshire Hathaway einen gigantischen Geldberg aufgebaut. Nun sorgt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Fachkräftemangel: Wer berät die Kunden, wenn 39.000 Verkäufer fehlen?
07.09.2026

Persönliche Beratung soll den stationären Handel vom Internet unterscheiden. Doch ausgerechnet beim Verkauf zeichnet sich Deutschlands...

DWN
Politik
Politik Industrieproduktion in Deutschland geht überraschend zurück
07.09.2026

Die deutsche Industrie startet mit einem unerwarteten Dämpfer in die zweite Jahreshälfte. Statt der erhofften Belebung ging die...

DWN
Politik
Politik Deutschland entkommt russischem Gas und landet in der nächsten Falle
07.09.2026

Deutschland hat sich vom russischen Pipelinegas gelöst und setzt nun stark auf Flüssiggas. Doch inzwischen kommt ein Großteil des...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im KI-Boom: Billig, riskant, unverzichtbar?
07.09.2026

Die Nvidia-Aktie ist in zehn Jahren um fast 15.000 Prozent gestiegen und gilt heute als wichtigste Einzelaktie der Welt. Trotzdem nennen...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie im Fokus: Volkswagen will Werk in Osnabrück verkaufen – VW-Werk soll Rüstungsstandort werden
07.09.2026

In Osnabrück steht ein traditionsreicher Industriestandort vor einem radikalen Wandel. Wo jahrzehntelang Cabrios und Sportwagen...

DWN
Politik
Politik Ballistische Rakete: Neue Schlagkraft für Deutschland – Bundeswehr-Marine testet Lora
07.09.2026

Ein Raketenschuss zwischen Irland und Island markiert einen möglichen Wendepunkt für die Bundeswehr. Mit der israelischen Lora könnte...