Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Politik
Politik KI-Wettlauf der Großmächte entscheidet über die neue Weltordnung
09.08.2026

Der Kampf um Künstliche Intelligenz wird zum Kampf um globale Macht. USA und China investieren gewaltige Summen in Chips, Energie,...

DWN
Panorama
Panorama Ozempic und Mounjaro: Die gefährliche Wahrheit über den schnellen Gewichtsverlust
09.08.2026

Ozempic und Mounjaro lassen die Kilos purzeln und bringen selbst quälende Gedanken ans Essen zum Schweigen. Doch der schnelle Erfolg kann...

DWN
Panorama
Panorama Zwischen Freiheit und Risiko: Wie gefährlich E-Scooter sind
09.08.2026

Vor Schulen sind E-Scooter längst zum festen Bild geworden. Für Jugendliche bedeuten sie Unabhängigkeit und Tempo, für Experten aber...

DWN
Immobilien
Immobilien Anschlussfinanzierung: Warum sich der Angebotsvergleich auszahlt – jetzt bares Geld sparen
09.08.2026

Wenn die Zinsbindung endet, kann die monatliche Kreditrate sprunghaft steigen. Wer sich allein auf das Angebot der Hausbank verlässt,...

DWN
Technologie
Technologie Auto-Wertverlust: In drei Jahren ist oft die Hälfte weg
09.08.2026

Beim Autokauf denken viele an Preis, Leasingrate, Versicherung und Sprit. Der größte Kostenblock bleibt oft unsichtbar: der Wertverlust....

DWN
Technologie
Technologie KI verändert den Arbeitsmarkt: Mit welchem Studium Kinder künftig Chancen auf einen gut bezahlten Job haben
09.08.2026

Ein Hochschulabschluss galt lange als sichere Eintrittskarte in eine erfolgreiche Karriere. Doch KI, schwächelnde Konjunktur und ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Charlie Munger: Anlagestrategie entlarvt die teuersten Fehler der Anleger
09.08.2026

Charlie Munger hielt wenig von Prognosen, hektischem Handeln und vermeintlich sicheren Börsentipps. Seine Anlageprinzipien zeigen, warum...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wo in der EU am längsten gearbeitet wird
09.08.2026

Europas Bevölkerung altert, die Babyboomer gehen in Rente, und kleinere Generationen müssen den Sozialstaat tragen. Neue Eurostat-Daten...