Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Politik
Politik Zuckersteuer: Mehrheit der Deutschen für Steuer auf zuckerhaltige Getränke
27.02.2026

Eine Umfrage zeigt: 60 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Besonders hoch ist die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI beschleunigt Stellenabbau: Diese Branchen geraten unter Druck
27.02.2026

Weltweit treiben Unternehmen den Ausbau von Künstlicher Intelligenz voran und richten ihre Investitionsstrategien neu aus. Welche Folgen...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Nvidias steiler Kurssturz drückte den Technologiesektor ins Rote
26.02.2026

Trotz der hervorragenden Finanzergebnisse des KI-Riesen Nvidia konnte das Unternehmen die Investoren nicht ausreichend überzeugen. Dies...

DWN
Politik
Politik EU-Klimazoll: CO2-Zoll soll auch für Waschmaschinen und andere Waren kommen
26.02.2026

Künftig sollen 180 Industrieprodukte, darunter auch Haushaltswaren, unter den EU-CO2-Zoll fallen. Was die Kommission damit erreichen will.

DWN
Politik
Politik Bundeswehr bekommt Kamikaze-Drohen: Stärkung der Nato-Ostflanke
26.02.2026

Deutschland stellt 540 Millionen Euro für Kamikaze-Drohnen bereit und stärkt damit gezielt die militärische Präsenz an der...

DWN
Politik
Politik AfD: Verwaltungsgericht Köln stoppt die vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextrem
26.02.2026

Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie vorerst nicht als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KMU unter Druck: Deutscher Mittelstand leidet unter Konkurrenz aus China
26.02.2026

Einst brachte China deutschen Unternehmen glänzende Geschäfte, heute wächst der Druck aus Fernost. Einen harten Wettbewerb mit China...

DWN
Politik
Politik Epstein-Skandal: Chef des Weltwirtschaftsforums tritt zurück
26.02.2026

Der frühere norwegische Außenminister, Børge Brende, legt sein Amt als Präsident des WEF nieder. Was ist über seine Verbindungen zum...