Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Immobilien
Immobilien Wende am Immobilienmarkt: Hier lohnt sich Wohneigentum wieder
07.06.2026

Der deutsche Immobilienmarkt kommt in Bewegung. Gerade Eigentumswohnungen werden wieder interessanter, allerdings bleiben die regionalen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Was die Chinesen in Europa alles aufkaufen
07.06.2026

Ein halbes Dutzend aufsehenerregender Übernahmen – welche haben am meisten wehgetan?

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Einsatz in Deutschland: KI bleibt in Unternehmen oft im Testlauf stecken
07.06.2026

Der Hype um Künstliche Intelligenz in der deutschen Wirtschaft ist groß. Doch der Schritt vom ersten Testlauf in den täglichen...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie: Mit ID. Polo und Cupra Raval beginnt die Elektro-Offensive von Volkswagen
07.06.2026

Volkswagen startet mit einer neuen Generation kompakter Elektroautos in einen der wichtigsten Wachstumsmärkte Europas. Die Erwartungen an...

DWN
Finanzen
Finanzen Ende des billigen Geldes: Wie Staaten den Preis des Krieges zahlen
07.06.2026

Der Krieg im Iran ist nicht nur ein Ölpreisschock. Er zeigt, wie verwundbar Staaten geworden sind, wenn Energiepreise, Inflation und hohe...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft IEA-Bericht: Das Zeitalter der Elektrizität beginnt mit Rekordinvestitionen
06.06.2026

Die zweite Energiekrise in fünf Jahren verändert den globalen Energiemarkt. Strom, Netze, Batterien und Solarenergie rücken ins Zentrum...

DWN
Technologie
Technologie E-Auto: Gebrauchte Elektroautos könnten bald deutlich attraktiver werden
06.06.2026

Der Markt für gebrauchte Elektroautos wächst, bleibt aber deutlich hinter klassischen Verbrennern zurück. Gründe dafür sind hohe...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutsche Wirtschaftspolitik unter Beschuss: Mittelstand und Traditionsunternehmen in Existenznot
06.06.2026

Insolvenzrekorde, verzweifelte Unternehmer und eine stagnierende Wirtschaft. Die Existenznot in deutschen Firmen geht um, die Lage war noch...