Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Technologie
Technologie KI-Cyberangriffe: Banken warnen vor einem neuen Wettrüsten
13.09.2026

Eine vernetzte Kaffeemaschine kann reichen, um Hackern den Weg in eine Bank zu öffnen. Künstliche Intelligenz verändert die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeiten bei 35 Grad: Braucht Deutschland ein Hitzearbeitsrecht?
13.09.2026

Der Sommer 2026 brachte Rekordtemperaturen von über 41 Grad und mehr als 12.000 hitzebedingte Todesfälle. Jeder Hitzetag kostet die...

DWN
Technologie
Technologie Cyber Resilience Act: Wie Saugroboter zu Waffen werden
13.09.2026

Saugroboter saugen Staub, Kameras überwachen das Haus – und im schlimmsten Fall greifen beide nebenbei fremde Computersysteme an....

DWN
Panorama
Panorama Höhere Kassenbeiträge: Warum Versicherte jetzt selbst aufpassen müssen
13.09.2026

Ein höherer Krankenkassenbeitrag kann das Nettogehalt spürbar schmälern. Bislang kündigten persönliche Schreiben solche Änderungen...

DWN
Politik
Politik Nord Stream bis Schulen: Was könnte die AfD in Mecklenburg-Vorpommern ändern?
13.09.2026

Nord Stream reaktivieren, Windkraft bremsen, den Rundfunkbeitrag abschaffen: Die AfD plant für Mecklenburg-Vorpommern tiefgreifende...

DWN
Technologie
Technologie Ladesäulen: Baut Deutschland am Bedarf vorbei?
13.09.2026

Deutschlands Elektroautomarkt wächst, doch beim Ausbau der Ladeinfrastruktur rückt eine neue Frage in den Vordergrund: Braucht das Land...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation im Euroraum: Warum Energie und Lebensmittel wieder teurer werden
13.09.2026

Die Inflation ist zurück über der Drei-Prozent-Marke, doch der eigentliche Preisschub könnte erst noch bevorstehen. Teures Gas,...

DWN
Technologie
Technologie KI-Abhängigkeit: So erpressbar ist Deutschland von den USA
12.09.2026

Im Juni sperrte das US-Handelsministerium den Zugang zu KI-Modellen des Anbieters Anthropic für ausländische Nutzer. Der Ausfall...