Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nachhaltigkeitsberichterstattung: Droht Investoren ein Datenblindflug?
24.02.2026

Weniger Berichtspflichten, weniger Bürokratie, mehr Entlastung für Unternehmen. Doch ausgerechnet bei der...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: Schäden höher als erwartet – Ukraine-Wiederaufbau kostet 500 Milliarden Euro
24.02.2026

Der Ukraine-Krieg hat gewaltige Zerstörungen hinterlassen – mit Folgen für Wirtschaft, Infrastruktur und Millionen Menschen. Eine neue...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: US-Aktien fallen aufgrund von Zollentscheidung und KI-Ängsten
23.02.2026

Die US-Aktienmärkte schlossen am Montag im Minus, während Investoren die Auswirkungen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur...

DWN
Politik
Politik Vier Jahre Ukraine-Krieg: Wie nah ist der Frieden wirklich?
23.02.2026

Vier Jahre nach Beginn des Ukraine-Kriegs ist ein Ende der Kämpfe nicht in Sicht. Diplomatische Initiativen laufen, doch die Fronten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globale Konjunkturerholung gewinnt an Breite: Asien stark, Deutschland überrascht
23.02.2026

Immer mehr Indikatoren sprechen dafür, dass die Weltwirtschaft in eine Phase breiterer Erholung eintritt. Die ersten...

DWN
Politik
Politik Tausende Kinder von Sanktionen beim Bürgergeld betroffen
23.02.2026

Immer mehr Familien geraten durch Sanktionen beim Bürgergeld unter Druck – mit spürbaren Folgen für Kinder. Neue Zahlen zeigen eine...

DWN
Politik
Politik Geheimer Deal: Iran einigt sich mit Russland auf Kauf tragbarer Raketensysteme
23.02.2026

Ein geheimer Rüstungsdeal zwischen Iran und Russland sorgt für neue Spannungen im Nahen Osten. Für rund 500 Millionen Euro soll Teheran...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neue US-Zölle: Wie riskant ist Trumps Kurs für die Finanzmärkte?
23.02.2026

Donald Trump bringt erneut globale Strafzölle ins Spiel – nur Tage nach einer juristischen Schlappe vor dem Supreme Court. Die Märkte...