Politik

Kita-Notstand: Bund will Länder weiter mit Milliarden unterstützen

Fortsetzung von Giffeys „Gute-Kita-Gesetz“: Die Länder bekommen auch in den kommenden beiden Jahren jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund für ihre Kitas zur Verbesserung des Betreuungsangebots. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne): „Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland.“ Nur noch übergangsweise dürfen die Mittel aber für Beitragssenkungen genutzt werden. Wofür sind sie stattdessen vorgesehen?
14.08.2024 18:00
Lesezeit: 2 min

Der Gesetzentwurf zur Fortschreibung des sogenannten Kita-Qualitätsgesetzes muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.

Geld vor allem für Personalgewinnung

Das Geld ist nach Ministeriumsangaben für mehr Erzieherstellen gedacht, etwa um den Betreuungsschlüssel zu verbessern und Öffnungszeiten auszuweiten oder für die Stärkung von Kita-Leitungen. Es kann auch in die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und in die Kindertagespflege investiert werden, mindestens aber muss eine Maßnahme zur Fachkräftegewinnung und -sicherung damit umgesetzt werden. Das können etwa ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten oder Investitionen in Quereinstieg oder Weiterqualifizierung sein.

Personallücke im Westen – möglicher Überhang im Osten

Die Lage stellt sich dabei in den Bundesländern unterschiedlich dar. Im Westen wird nach Berechnungen von Experten an der TU Dortmund von einer Personallücke von bis zu 90.000 Fachkräften bis 2030 in Kitas ausgegangen. In ostdeutschen Bundesländern könnte es wegen sinkender Kinderzahlen dagegen sogar zu einem Personalüberangebot kommen. Bundesmittel könnten hier nach Ansicht des Ministeriums dazu genutzt werden, um bestehendes Personal zu halten und in Qualitätsverbesserungen zu investieren.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nannte es wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen sei, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen. „Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland. Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas.“

Geld nur noch übergangsweise für niedrigere Kita-Gebühren nutzbar

Nicht mehr genutzt werden dürfen die Mittel künftig für eine Verbesserung der räumlichen Gestaltung. Für eine Absenkung von Kita-Beiträgen dürfen sie nach Ministeriumsangaben nur noch bis Ende 2025 eingesetzt werden. Mit einer Erhöhung der Kita-Gebühren sei aber nicht zu rechnen, heißt es auch. Nur noch sechs Länder – Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen – nutzten die Bundesgelder überhaupt, um geringere Kita-Beiträge gegenzufinanzieren. Das Familienministerium hatte zu dem Thema auch schon darauf verwiesen, dass etwa das Land Berlin, in dem die Kita für alle weitgehend kostenfrei ist, eigene Mittel dafür nutze.

Fortsetzung von Giffeys „Gute-Kita-Gesetz“

Eigentlich sind Kitas, wie Schulen, Sache der Länder. Unter der früheren Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte der Bund damit begonnen, die Länder hier finanziell besonders zu unterstützen. Giffey taufte das entsprechende Gesetz damals „Gute-Kita-Gesetz“. Der Kern: Der Bund überließ den Ländern 5,5 Milliarden aus den Einnahmen der Umsatzsteuer. Diese verpflichteten sich im Gegenzug, das Geld in bestimmte Verbesserungen ihrer Kitas zu stecken. Ende 2022 lief das Gesetz aus. Die Ampel-Regierung beschloss eine Anschlussfinanzierung für 2023 und 2024 von jeweils zwei Milliarden Euro pro Jahr und einigte sich schließlich Anfang Juli in der langen Nachtsitzung zum Haushalt darauf, die Förderung auch 2025 und 2026 fortzusetzen.

Keine bundeseinheitlichen Kita-Standards

Der Gesetzentwurf legt, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, keine bundeseinheitlichen Standards für die Kindertagesbetreuung fest. Dies sei wegen unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen derzeit noch nicht realisierbar, hätten die Länder signalisiert. Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) erklärte denn auch nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin, sie begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf die vielfältigen Ausgangslagen in den Ländern berücksichtige, „denn zu strenge bundesweite Standards würden weder unseren Kindern noch deren Eltern helfen, wenn derzeit vor Ort schlichtweg das Personal fehlt, um diese tatsächlich umzusetzen“.

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