Politik

Rundfunkreform 2025: Keine Beitragserhöhung, weniger Programme

Weniger Hörfunkprogramme, weniger Spartenkanäle: Die Bundesländer treiben ihre Pläne zur Rundfunkreform weiter voran. In der kommenden Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf zur Online-Anhörung freigeben, so die Rundfunkkommission der Länder.
21.09.2024 12:23
Lesezeit: 1 min
Rundfunkreform 2025: Keine Beitragserhöhung, weniger Programme
Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2025 von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen - doch nun kommt es offenbar anders (Foto: dpa). Foto: Oliver Berg

Eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 scheint aktuell nicht geplant, da die Länder zunächst auf Effekte durch die geplante Rundfunkreform hoffen, die im Sommer 2025 umgesetzt werden könnte.

Keine Unterstützung für Beitragserhöhung

Eigentlich sieht die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel vor: von 18,36 Euro auf 18,94 Euro monatlich, also um 58 Cent. Dieser Beitrag wird von Haushalten und Unternehmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben. Die Länder sind verpflichtet, sich eng an der KEF-Empfehlung zu orientieren.

Allerdings haben einige Ministerpräsidenten bereits signalisiert, dass sie eine Beitragserhöhung nicht unterstützen wollen. Sie begründen dies unter anderem mit mangelndem Rückhalt in der Bevölkerung. Zudem spielt die Krise des RBB vor zwei Jahren eine Rolle, bei der es um Vorwürfe der Verschwendung auf Führungsebene ging.

Rundfunkreform 2025: Sender effizienter gestalten

Mit der Rundfunkreform 2025 wollen die Länder die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Sender effizienter gestalten, Doppelstrukturen abbauen und die Aufsicht verbessern. ARD und ZDF arbeiten parallel an der Schaffung von Synergien. Konkret möchten die Länder die Zahl der Hörfunkprogramme auf rund 50 senken und die Anzahl der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern.

Sollte die Zustimmung durch die Ministerpräsidenten und alle Landtage erfolgen, könnte der Reform-Staatsvertrag im Sommer 2025 in Kraft treten. Anschließend wollen die Länder die Finanzierung des Rundfunksystems erneut in den Blick nehmen.

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