Sie haben bestimmt schon das Wort EU-Vermögensregister oder einfach Vermögensregister mehrmals in diesem Jahr gehört. Es ist keine Überraschung, da die Einführung dieses Registers für 2025 geplant ist und das Thema „Vermögen“ ohnehin jede Person betrifft, vor allem Unternehmer. Doch was genau steckt hinter dem Register? Das Thema klärt für die DWN Salomon Negusse, Geschäftsführer von SMG Negusse Finance, externer CFO und Vermögensexperte, auf.
EU-Vermögensregister: Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Bedrohung der Privatsphäre?
Bereits seit Juli 2021 arbeitet die EU an der Umsetzung des Vermögensregisters. Dieses soll bei der neuen EU-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money-Laundering and Countering the Financing of Terrorism Authority) angesiedelt sein und einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. Ab 2025 könnten Vermögenswerte ab einem Schwellenwert von 200.000 Euro – auch im Ausland – erfasst werden. Zu den betroffenen Vermögensgegenständen zählen unter anderem Bargeld, Immobilien, Aktien, Kunstgegenstände und wertvolle Fahrzeuge.
Kritiker äußern Bedenken hinsichtlich eines möglichen Eingriffs in die Privatsphäre, da sensible Vermögensdaten umfassend erfasst werden sollen. Zudem wird befürchtet, dass das Register über die Geldwäschebekämpfung hinaus als Kontrollinstrument dienen oder gar als Basis für künftige Vermögensabgaben oder -steuern genutzt werden könnte.
Trotz der geäußerten Bedenken gibt es aktuell keinen Anlass zur Panik, betont Negusse. Die konkrete Umsetzung des Registers ist noch nicht vollständig geklärt, und der Prozess wird schrittweise erfolgen. Zudem ist es wichtig zu betonen, dass das primäre Ziel des Registers die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist. Es soll rechtmäßig erworbenes Vermögen nicht benachteiligen.
5 Mythen über das Vermögensregister
Die Diskussion um das europäisches Vermögensregister hat zahlreiche Missverständnisse und Mythen hervorgerufen, bestätigt Negusse. Als Vermögensexperte weiß er genau, mit welchen Irrtümern man das Thema Vermögensregister verbindet.
1. Das Register betrifft alle Bürger
Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Meinung betrifft das Register nicht die gesamte Bevölkerung. Es werden lediglich Vermögenswerte erfasst, die den Schwellenwert von 200.000 Euro überschreiten. Daher wird der durchschnittliche Bürger von dieser Regelung nicht tangiert.
2. Es führt automatisch zu neuen Steuern
Das Vermögensregister schafft zwar theoretisch die Grundlage für Vermögenssteuern, jedoch gibt es derzeit keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Register und der Einführung neuer Steuern. Es dient primär zur Bekämpfung von Geldwäsche.
3. Die Umsetzung ist bürokratisch aufwendig
Moderne digitale Systeme ermöglichen eine effiziente Erfassung von Vermögenswerten. Anders als früher, als Bürokratie und Papierarbeit viel Aufwand verursachten, kann die digitale Erfassung den Prozess heute deutlich vereinfachen.
4. Es ist eine „Schnüffelsteuer“
Kritiker bezeichnen das Register oft als „Schnüffelsteuer“. In Wirklichkeit sind viele der relevanten Vermögensinformationen bereits in anderen öffentlichen Registern verfügbar, wie z. B. bei Immobilien oder Fahrzeugen.
5. Die Mehrheit der Bevölkerung ist dagegen
Tatsächlich zeigen Umfragen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung in Europa Vermögenssteuern unterstützt. Das weist darauf hin, dass das Register auf Zustimmung stoßen könnte, wenn es zur Erhebung solcher Steuern benötigt wird.
5 Fakten zum EU-Vermögensregister
Vermögensexperte Salomon Negusse betont, dass eine proaktive Position in Fragen des Vermögensregisters wichtig ist: Sich stetig zu informieren, ist in dieser Angelegenheit besonders wichtig, meint er:
„Das EU-Vermögensregister bringt zweifellos Veränderungen mit sich, sollte aber nicht als Grund für übermäßige Angst betrachtet werden. Eine informierte, proaktive Herangehensweise wird dafür sorgen, dass Betroffene gut vorbereitet sind.“
Salomon Negusse trägt hierzu bei und benennt die Fakten zum Thema Vermögensregister:
1. Ziel ist Transparenz
Das Hauptziel des Registers ist es, mehr Transparenz in die Vermögensstrukturen zu bringen und so die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu erleichtern.
2. Geplanter Start 2025
Der offizielle Start des EU-Vermögensregisters ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Derzeit laufen die Vorbereitungen und die genaue Ausgestaltung des Registers ist noch im Prozess.
3. Erfassung verschiedener
Vermögenswerte neben Immobilien werden auch andere Vermögensgegenstände wie Aktien, Bargeld, Kunstwerke und Edelmetalle erfasst. Auch Auslandsvermögen soll Teil des Registers sein.
4. Teil eines größeren EU-Pakets
Das Vermögensregister ist nicht isoliert, sondern ein Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der EU zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, das über das Register hinausgeht.
5. Datenschutzbedenken
Es gibt Bedenken in Bezug auf den Datenschutz, besonders was die Vereinbarkeit des Registers mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft. Auch das Risiko eines möglichen Datenmissbrauchs steht zur Diskussion.
Das EU-Vermögensregister ist ein komplexes Thema, das auf die Schaffung von Transparenz und die Bekämpfung von Finanzkriminalität abzielt. Gleichzeitig gibt es jedoch auch ernstzunehmende Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und möglicher langfristiger steuerlicher Folgen. Um die tatsächliche Reichweite und die Auswirkungen des Registers zu begreifen, ist es unerlässlich, sich differenziert und fundiert mit den verschiedenen Aspekten auseinanderzusetzen.