Politik

Mietpreisbremse: Bundesregierung strebt Anpassungen an

Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028, doch nicht alle Koalitionspartner sind zufrieden. Während die SPD eine Verschärfung fordert, warnen die Liberalen vor den Folgen für den Wohnungsbau. Der Artikel beleuchtet die aktuellen Entwicklungen und die Herausforderungen für Mieter und Vermieter.
26.10.2024 13:18
Lesezeit: 3 min

Wer in den nächsten vier Jahren in ein gefragtes Wohngebiet zieht, kann weiterhin auf die Mietpreisbremse setzen. Diese Regelung sorgt dafür, dass Vermieter bei neuen Verträgen nicht übermäßig hohe Preise verlangen dürfen. Während sie in einigen Regionen schon Mitte 2025 auslaufen sollte, plant Justizminister Marco Buschmann (FDP) eine Verlängerung bis Ende 2028.

In der Ampel-Koalition löst dies nicht überall Begeisterung aus, denn im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Verlängerung "bis zum Jahre 2029" beschlossen. Die baupolitischen Sprecherinnen der Grünen, Christina-Johanne Schröder und Julia Verlinden, drängten sofort auf die Einhaltung des Vertrags. Allerdings bleibt nicht viel Zeit, um im Bundestag noch Änderungen durchzusetzen. Auch andere Koalitionsversprechen zum Schutz von Mietern sind noch offen.

Die Mietpreisbremse im Detail

Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 und setzt Grenzen für Mietpreise bei neuen Verträgen. Vermieter dürfen in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten im Grundsatz maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Welche Regionen betroffen sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Schlupflöcher, die der Deutsche Mieterbund wiederholt kritisiert hat. So ist die Regelung nicht auf Wohnungen anwendbar, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Mit der Zeit fallen daher immer mehr Neubauten unter diese Ausnahme. Auch die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung bleibt außen vor. Wenn der Vormieter bereits einen höheren Betrag zahlen musste als laut Mietpreisbremse erlaubt, darf der Vermieter vom neuen Mieter ebenfalls denselben Betrag verlangen. Bei möblierten Wohnungen gilt die Bremse zwar grundsätzlich, jedoch können Vermieter einen Zuschlag erheben.

Wirkung der Mietpreisbremse

Die Begrenzung habe den Anstieg der Mieten in den betroffenen Regionen "zumindest moderat verlangsamt", teilt das Justizministerium mit. Eine Anfang 2019 veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Ministeriums bescheinigt der Mietpreisbremse eine messbare Wirkung. Der Effekt liege jedoch nur zwischen zwei und vier Prozent. In Zahlen ausgedrückt: Wer heute 1000 Euro Miete zahlt, müsste ohne Mietpreisbremse 1020 bis 1040 Euro monatlich bezahlen. Allerdings hielten sich damals nicht alle Vermieter an die Preisbremse, und Mieter klagten nicht unbedingt.

Änderungen in Aussicht

Buschmann plant, höhere Hürden zu schaffen: Wenn die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet wiederholt Anwendung finden soll, müssen neue Anforderungen für die Begründung gelten. So müsste das Land beispielsweise darlegen, was unternommen wurde, um den Mietmarkt in der Region zu entspannen. Dies soll sicherstellen, dass die Verlängerung einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält, wurde aus dem Justizministerium verlautbart.

Weitere Maßnahmen für Mieter

Die Verlängerung der Mietpreisbremse kommt deutlich später als von manchen in der Ampel-Koalition erwartet. Erst brauchte Buschmann lange, um das Thema anzugehen. Dann warf er der SPD vor, die Verlängerung mit Nachforderungen hinauszuzögern.

Die Sozialdemokraten wollten die Bremse gern noch verschärfen. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erklärte: "Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun darauf drängen, dass auch die Schlupflöcher bei möbliertem und befristetem Wohnen geschlossen werden." Die Ausnahme von Neubauten müsse zeitlich angepasst werden. Dies ist im Ministeriumsentwurf nicht vorgesehen.

Im Koalitionsvertrag sind auch strengere Regeln für bereits bestehende Mietverträge vereinbart, von denen also Mieter profitieren, die schon länger in ihrer Wohnung leben. So sollten Mieterhöhungen von über elf Prozent verboten werden, wenn Wohnraum knapp ist, betonte Verlinden. Auch Wiese forderte Buschmann auf, die im Koalitionsvertrag festgelegten Punkte umzusetzen.

Die FDP hingegen bremst: Seit dem Abschluss des Koalitionsvertrags hätten sich die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft drastisch verschlechtert, hieß es aus Buschmanns Ministerium. "Weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts könnten den Neubau von Wohnungen möglicherweise noch unattraktiver machen." Daher müsse kritisch geprüft werden, ob die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch sinnvoll sind.

Politische Verknüpfungen zur Mietpreisbremse

Der Fortschritt bei der Mietpreisbremse war intern nur aufgrund einer parallelen Einigung über ein ganz anderes Thema möglich: den lange umstrittenen Umgang mit Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken. Buschmann brachte auch hierzu einen Entwurf auf den Weg, über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtete. Vorgesehen ist keine Vorratsdatenspeicherung, sondern das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren". Dabei werden Verbindungsdaten wie IP-Adressen und an Anrufen beteiligte Telefonnummern erst dann gespeichert, wenn der Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht.

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