Finanzen

Steuerfreie Einkünfte: Das Ausschöpfen des Sparerfreibetrags macht mehr denn je Sinn

In Kürze dürften „Vorsätze für das neue Jahr“ wieder Hochkonjunktur haben. Unter steuerlichen Aspekten bietet sich mit Blick auf steuerfreie Kapitaleinkünfte die folgende Strategie an.
08.12.2024 06:08
Lesezeit: 4 min
Steuerfreie Einkünfte: Das Ausschöpfen des Sparerfreibetrags macht mehr denn je Sinn
Warum das Erzielen steuerfreier Einkünfte Sinn macht (Foto: iStock/Jinda Noipho). Foto: Jinda Noipho

Möglichst hohe Kapitaleinkünfte generieren

Dass der deutsche Staat derzeit unter chronischem Geldmangel leidet, lässt sich sowohl am aktuellen Schuldenberg von fast 2,5 Billionen Euro als auch am derzeitigen Haushaltsdefizit in Höhe von 2,5 Prozent des Bruttosozialprodukts ablesen. Immer mehr Menschen dürfte angesichts steigender Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialversicherungsbeiträge immer weniger vom Bruttoeinkommen übrigbleiben.

Das Erzielen steuerfreier Einkünfte ist aber durchaus möglich. Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden sind nämlich bis zum jeweiligen Sparerfreibetrag komplett steuerfrei. Dieser wurde zum 1. Januar 2023 sogar von zuvor 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende erhöht. Für zusammenveranlagte Ehepaare oder Lebenspartner stieg der Betrag entsprechend von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Darüber hinaus gehende Beträge werden mit dem pauschalen Kapitalabschlag von 25 Prozent (ggf. zzgl. Kirchensteuer) besteuert und direkt ans Finanzamt abgegolten.

Das heißt: Jahr für Jahr dürfen deutsche Anleger diesen Betrag steuerfrei vereinnahmen, falls sie sie ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben und über genügend Kapitalreserven bzw. Finanz-Fachwissen verfügen, um diese Einnahmen auch tatsächlich zu generieren. Wem dies gelingt, der könnte als Alleinstehender innerhalb von 10, 20 bzw. 50 Jahren sein privates Geldvermögen – ohne Berücksichtigung der Inflation und ohne Entrichtung von Steuern – um 10.000, 20.000 bzw. 50.000 Euro erhöhen und damit einen Teil der vorprogrammierten Rentenlücke schließen. Bei Entrichtung der 25%igen Kapitalertragsteuer würden die erzielten Vermögenszuwächse mit 7.500, 15.000 bzw. 37.500 Euro deutlich niedriger ausfallen.

Beste Startvoraussetzungen bieten

Wer diese geldwerte Strategie seinen minderjährigen Kindern ebenfalls ermöglichen möchte, kann ihnen über Schenkungen und daraus erzielten Kapitaleinkünften – zusätzlich zum Sparerfreibetrag von 1.000 Euro – sogar bis zum Grundfreibetrag von derzeit 11.784 Euro (2024) steuerfreie Einkünfte bescheren. Wichtig zu wissen: Verdient das Kind (inkl. Kapitaleinkünfte) mehr, könnte der Anspruch auf Kindergeld entfallen. Grundsätzlich muss man hierfür aber beim Finanzamt für drei Jahre eine NV-Bescheinigung (Nicht-Veranlagung) beantragen und diese bei der jeweiligen Depotbank einreichen. Letztere würde dann bis zum Betrag von 11.784 Euro (plus Sparer-Freibetrag) keine pauschale Abschlagsteuer an das Finanzamt abführen.

Es ist jedoch ratsam, sich bei größeren Anlagesummen steuerlich beraten zu lassen, um alle möglichen Konsequenzen zu berücksichtigen. Sollten nämlich Eltern Kapitaleinkünfte (via Schenkung) auf ihre Kinder lediglich übertragen, um Steuern zu sparen, prüft das Finanzamt, ob tatsächlich das Kind wirtschaftlich darüber verfügt. Wenn es sich nur um eine steuerliche Gestaltung handelt, kann dies vom Finanzamt als missbräuchlich angesehen werden. Grundsätzlich zeigt sich der Staat bei Schenkungen jedoch relativ großzügig. Alle zehn Jahre darf man seinem Kind bis zu 400.000 Euro verschenken, bei Enkelkindern reduziert sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. Nach Ablauf dieses Zeitraums könnten weitere steuerfreie Schenkungen in derselben Höhe erfolgen.

Renditestarke Investments auffinden

Doch ein Problem stellt sich beim Erzielen von Zinseinnahmen in Höhe von mind. 1.000 Euro pro Jahr insbesondere während Niedrigzinsphasen ein. Derzeit bieten einige Banken für Tagesgeld zwar drei Prozent Zinsen, allerdings wäre hierfür eine Geldanlage von immerhin 33.333,33 Euro erforderlich, um den kompletten Sparerfreibetrag auszuschöpfen. Bei einem Zinsrutsch auf zwei bzw. ein Prozent p.a. würde sich der hierfür nötige Kapitalbetrag auf 50.000 bzw. 100.000 Euro erhöhen. Höhere Renditen sind meist bei Unternehmensanleihen möglich, müssen aber durch eine höhere Risikobereitschaft „bezahlt“ werden, schließlich sind Unternehmen einem höheren Konkursrisiko als Staaten ausgesetzt.

Aktienanleihen bieten in der Regel höhere Zinsen als klassische Anleihen, da der Anleger das Risiko trägt, am Ende der Laufzeit Aktien statt des Nominalbetrags zurückzuerhalten. Dieser Zinsaufschlag fungiert als Prämie für das zusätzliche Risiko. Außerdem profitiert der Anleger – im Gegensatz zu direkten Aktieninvestments – nicht unbegrenzt von Kursgewinnen der zugrunde liegenden Aktie. Im Worst-Case-Szenario könnten die Besitzer von Aktienanleihen sogar einen Totalverlust erleiden. Dies wäre denkbar, falls das jeweilige Aktienunternehmen zahlungsunfähig wird oder der Emittent des Wertpapiers einen Konkurs erleiden sollte.

Dividendenstarke Fonds bzw. ETFs ermöglichen auf relativ einfache Weise, hohe regelmäßige Kapitaleinkünfte zu generieren. Deren Ausschüttungen weisen nämlich seit Jahren keine sonderlich großen Schwankungen auf und haben sich auf lange Sicht meist nach oben bewegt. Im ETF-Sektor tragen solche Papiere meist Namenszusätze wie „Dividend-Aristocrats“, „Select-Dividend“, „Quality-Dividend“, „Quality-Income“, „Dividend-Leaders“ o.ä. Derzeit stehen mehr als 100 Wertpapiere zur Auswahl, von denen einige trotz des relativ stark gestiegenen Aktienkursniveaus derzeit Ausschüttungsrenditen von mehr als vier Prozent erzielen. Einmal investiert kann man auf diese Weise den jeweiligen Sparerfreibetrag zuverlässig ausschöpfen.

Alternative steuerfreie Einkünfte

Wer in den vergangenen Jahren steuerfreie Einkünfte von mehr als 1.000 Euro pro Jahr erzielen wollte, konnte dies über den Kauf von Gold (Münzen, Barren oder Gold-ETFs wie Xetra-Gold bzw. Euwax-Gold II) oder via Krypto-Investments realisieren. Wer diese nämlich erst nach einer Haltedauer von mind. einem Jahr verkauft und dadurch Gewinne realisiert, darf diese nach derzeitigem Steuerrecht in unbegrenzter Höhe steuerfrei vereinnahmen. Da sich Gold in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt und der Bitcoin sich sogar um den Faktor 323 verteuert hat (Stand: 21.11.24), hätte die oben erwähnte Investitionssumme von 33.333,33 Euro pro Jahr deutlich höhere Vermögenszuwächse als 1.000 Euro eingebracht. Bei einem Goldinvestment hätte sich das Vermögen innerhalb des 10-Jahreszeitraums bspw. um insgesamt 36.883 Euro (also 3.688 Euro pro Jahr) erhöht. Und mit dem Bitcoin hätte man – zumindest theoretisch – aus einem anfänglichen Investment von 33.333,33 Euro sogar einen steuerfreien Gewinn von 10,77 Millionen Euro (also mehr als eine Million Euro pro Jahr) vereinnahmen dürfen. Diese Rechnung funktionierte natürlich nur aufgrund der starken Gold- bzw. Bitcoin-Performance.

Steuerfreie Einkommenszuwächse von mehr als 1.000 Euro pro Jahr sind aber grundsätzlich auch durch ehrliche Arbeit möglich. Über Minijobs dürfen derzeit monatlich bis zu 538 Euro (jährlich: 6.456 Euro) brutto für netto vereinnahmt werden, während Übungsleiter für Einkünfte von mehr als 3.000 Euro pro Jahr weder Steuern noch Sozialabgaben entrichten müssen (§ 3 Nr. 26 EStG).

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