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Inflationsausgleichsprämie 2024: Was kommt danach? Lösungen für eine nachhaltige Mitarbeitermotivation

Letzte Chance für die Inflationsausgleichsprämie, auch kurz als Inflationsprämie bezeichnet: Bis Ende 2024 können Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuerfrei zahlen! Ab 2025 entfällt diese Option. Doch Rechtsanwalt Jens Usebach zeigt Alternativen: von Essens- und Mobilitätszuschüssen bis hin zur 4-Tage-Woche und Weiterbildungen. So bleibt Motivation und Mitarbeiterbindung auf Top-Niveau.
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15.11.2024 12:06
Aktualisiert: 14.11.2030 16:05
Lesezeit: 5 min
Inflationsausgleichsprämie 2024: Was kommt danach? Lösungen für eine nachhaltige Mitarbeitermotivation
Die Inflationsausgleichsprämie für 2024 kann bis spätestens zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden (Foto: istockphoto/ Stadtratte). Foto: Stadtratte

Wenn Sie als Mitarbeiter im Jahr 2024 noch mit einer Inflationsausgleichsprämie rechnen, sollten Sie diese in vollen Zügen genießen. Denn voraussichtlich ist das Jahr 2024 das letzte, in dem Arbeitgeber diese Prämie gewähren können. Ab 2025 wird die Inflationsprämie nach den aktuellen Regelungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Wie können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden künftig dennoch motivieren? In diesem Ratgeber nennt Jens Usebach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, acht Alternativen zur Inflationsausgleichsprämie. Zudem gibt er wertvolle Tipps, wie Arbeitnehmer erfolgreich eine Gehaltserhöhung ansprechen können.

Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Bis zum Ende des Jahres 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten eine sozialabgaben- und steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu zahlen, um die steigenden Kosten auszugleichen. Diese Prämie ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers und darf nicht als Entgeltumwandlung angesehen werden.

Die Sonderregelung für die Prämie gilt nur für den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Jeder Mitarbeiter kann also bis zu 3.000 Euro zusätzlich zu seinem regulären Gehalt erhalten, ohne dass Steuern oder Abgaben anfallen. Wenn dieser Betrag überschritten wird, wird lediglich der darüberhinausgehende Betrag steuerpflichtig.

FAQ zur Inflationsausgleichsprämie

1. Bis wann kann die Inflationsausgleichsprämie gewährt werden?

Die Inflationsausgleichsprämie 2024 kann bis spätestens 31. Dezember 2024 gezahlt werden. Innerhalb dieses Zeitraums ist es möglich, den Betrag in mehreren Teilzahlungen zu leisten, solange der Gesamtbetrag von 3.000 Euro pro Mitarbeiter nicht überschritten wird.

2. Wie oft kann die Inflationsausgleichsprämie 2024 ausgezahlt werden?

Die Prämie kann in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden, jedoch darf die Summe von 3.000 Euro pro Arbeitnehmer nicht überschritten werden.

3. Ist die Inflationsausgleichsprämie pfändbar?

Nein, die Inflationsausgleichsprämie bleibt bis zum Maximalbetrag pfändungsfrei und ist daher vor Schulden geschützt.

4. Ist die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei?

Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

5. Inflationsausgleichsprämie und Kündigung: Bleibt der Anspruch bestehen?

Falls ein Arbeitnehmer während des Bezugs der Inflationsausgleichsprämie kündigt, verfällt der Anspruch im Regelfall, sofern im Arbeitsvertrag oder in Tarifregelungen nichts anderes vereinbart wurde. Unternehmen können die Zahlung daher flexibel gestalten. Auch bei mehreren Arbeitsverhältnissen gilt die Obergrenze von 3.000 Euro, selbst wenn Mitarbeitende die Inflationsausgleichsprämie von mehreren Arbeitgebern erhalten.

Inflationsausgleichsprämie im öffentlichen Dienst und für Teilzeitkräfte

Die Inflationsausgleichsprämie 2024 gilt auch für den öffentlichen Dienst, sofern die Tarifverträge dies vorsehen. Auch Teilzeitkräfte und Mitarbeitende in Elternzeit können die Prämie erhalten, wobei die Höhe der Zahlung im Ermessen des Arbeitgebers liegt. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie kann dabei pro Mitarbeiter individuell festgelegt werden, da keine gesetzliche Pflicht zur Gleichbehandlung besteht.

Alternative Möglichkeiten zur Inflationsausgleichsprämie 2024

Neben der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie 2024 gibt es viele weitere Alternativen, um Mitarbeitende finanziell zu entlasten. Im Folgenden nennt Jens Usebach attraktive steuerfreie Benefits für Mitarbeitende:

Sachbezüge und Gutscheine: Sachbezüge wie Gutscheine für Waren und Dienstleistungen sind bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Diese Zuwendungen können für Online-Shops oder spezifische Waren genutzt werden und sind besonders beliebt, da sie auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt werden können.

Essenszuschuss: Unternehmen können digitale Essensmarken bis zu 103,50 Euro pro Monat pro Mitarbeiter steuerfrei als Essenszuschuss gewähren. Dieser Zuschuss ist ideal für Firmen ohne Kantine, da er in vielen Restaurants und Supermärkten einlösbar ist und somit zu einer spürbaren Entlastung beiträgt. Arbeitgeber können außerdem auch Getränke sowie frisches Obst und nahrhafte Snacks direkt am Arbeitsplatz kostenfrei bereitstelle.

„Pro Mitarbeiter kann ein Unternehmen bis zu 103,50 Euro monatlich für Essenszuschüsse gewähren – dies ist die maximale Summe, die über einen Benefit erreicht werden kann. Leider hat dieser Bonus aufgrund des vermehrten Homeoffice-Einsatzes etwas an Wert verloren“, betont Usebach.

Mobilitätszuschuss und Deutschlandticket: Mit einem Mobilitätsbudget können Mitarbeitende Zuschüsse zum Jobticket oder sogar ein Deutschlandticket steuerfrei erhalten. Der Mobilitätszuschuss ist eine wertvolle Alternative, um die Fahrtkosten zu reduzieren und die Mobilität zu fördern.

Gesundheitsbudget: Durch einen Zuschuss zu Gesundheitsmaßnahmen von bis zu 600 Euro jährlich können Mitarbeitende gesundheitsfördernde Angebote nutzen. Dieser Betrag ist steuerfrei und wird oft für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sportkurse oder Gesundheits- und Stressbewältigungsprogramme genutzt.

Kita-Zuschuss: Arbeitgeber können den Kita-Zuschuss für die Betreuung und Verpflegung der Kinder ihrer Mitarbeitenden steuerfrei gewähren. Der Kita-Zuschuss bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung, die bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hilft.

Geschenkgutscheine und Personalrabatte: Geschenkgutscheine und Rabatte für eigene Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens sind beliebte Zusatzleistungen. Diese Maßnahmen erhöhen die Mitarbeitermotivation und fördern gleichzeitig die Identifikation mit dem Unternehmen.

Mehr Urlaub oder 4-Tage-Woche: Anstelle einer Gehaltserhöhung bieten viele Arbeitgeber inzwischen zusätzliche Urlaubstage oder eine 4-Tage-Woche an. Diese Maßnahmen tragen zur Work-Life-Balance bei und erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation langfristig.

Weiterbildung: Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Angestellten Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten. Dies kann sowohl intern durch Schulungen und Kurse als auch extern durch die Übernahme der Kosten für Fortbildungen geschehen. Durch den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kenntnisse sind die Mitarbeitenden motivierter, leistungsfähiger und können sich besser in das Unternehmen einbringen. Somit profitieren beide Seiten von einer Investition in die Weiterbildung der Beschäftigten.

Gehaltserhöhungsgespräch als Alternative zur Inflationsausgleichsprämie

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, Gehälter regelmäßig an die Inflation anzupassen. In einigen Branchen, insbesondere bei Tarifverträgen und im öffentlichen Dienst, ist eine solche Anpassung üblich. Dennoch kommt es auch hier vor, dass Beschäftigte Reallohnverluste hinnehmen müssen. Wie Rechtsanwalt Jens Usebach erklärt, „liegt es grundsätzlich im Ermessen des Unternehmens, ob es außerplanmäßige Gehaltsanpassungen vornimmt“. Eine Verpflichtung zur Anpassung besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Arbeitnehmer, die aufgrund der Inflation eine Gehaltserhöhung benötigen, sollten sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Laut Usebach ist es entscheidend, sich über die genaue Inflationsrate zu informieren und die eigenen Ausgaben zu prüfen, um zu verstehen, wie stark die Preise insgesamt gestiegen sind. Dies hilft, die Notwendigkeit einer Gehaltserhöhung klar und nachvollziehbar darzulegen. Der Anwalt fügt hinzu, dass es wichtig sei, die konkreten Auswirkungen der Inflation auf das monatliche Budget genau zu berechnen, um den Gesprächspartner zu überzeugen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überlegung, wie viel mehr Gehalt tatsächlich benötigt wird, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Rechtsanwalt rät, zu überlegen, wie viel Spielraum im aktuellen Gehalt vorhanden ist und wie viel mehr notwendig wäre, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Dabei sollte besonders auf das Netto-Einkommen geachtet werden, da dieses entscheidend dafür ist, ob das neue Gehalt ausreicht, um mit den gestiegenen Kosten zurechtzukommen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Arbeitgeber bereit sein könnten, eine Gehaltserhöhung aufgrund der Inflation zu gewähren. Ein solcher Grund kann sein, dass der Mitarbeiter schon längere Zeit keine Gehaltserhöhung mehr erhalten hat. In diesem Fall könnte das Unternehmen „den Wunsch nach einer Inflationsanpassung als Möglichkeit sehen, die Treue des Mitarbeiters zu belohnen und dessen Motivation aufrechtzuerhalten“, so Jens Usebach.

Des Weiteren könnte das Unternehmen befürchten, den Mitarbeiter an die Konkurrenz zu verlieren, wenn keine Gehaltserhöhung gewährt wird. Hierunter versteht der Anwalt, dass Unternehmen oftmals schnell reagieren, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten und sich vor einem möglichen Verlust an Fachkräften zu schützen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Auswirkung auf die Arbeitsmotivation. „Durch eine Gehaltserhöhung kann die Mitarbeiterzufriedenheit erheblich gesteigert werden, was zu einer höheren Produktivität führen kann“, erklärt Usebach. Es gehe nicht nur darum, die finanzielle Situation der Mitarbeiter zu verbessern, sondern auch darum, die Leistung und das Engagement im Unternehmen zu fördern.

Zusätzlich könnte das Unternehmen auch aus Imagegründen eine Gehaltserhöhung in Betracht ziehen, um sich als sozial verantwortungsvoller Arbeitgeber zu präsentieren. „Ein solches Vorgehen stärkt nicht nur das interne Mitarbeiterverhältnis, sondern auch das externe Ansehen des Unternehmens“, sagt Rechtsanwalt. Dies könne sich langfristig positiv auf die Mitarbeiterbindung und das Unternehmensimage auswirken. Abschließend betont Jens Usebach, dass eine Gehaltserhöhung auch dann sinnvoll sein kann, wenn das Unternehmen selbst nicht von den Preissteigerungen betroffen ist, etwa durch eine starke wirtschaftliche Position. In diesem Fall könne die Anpassung an die Inflation „als Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeiter und zur Förderung der Loyalität“ gesehen werden.

Inflationsausgleichsprämie 2024 und steuerfreien Zusatzleistungen

Die Inflationsausgleichsprämie 2024 ist eine attraktive und steuerfreie Möglichkeit für Unternehmen, die steigenden Lebenshaltungskosten ihrer Mitarbeitenden abzumildern. Da die Inflationsausgleichsprämie ab 2025 wegfällt, ist es für Arbeitgeber sinnvoll, alternative Wege zur Mitarbeitermotivation zu finden. Neben der Prämie bieten sich viele weitere steuerfreie Benefits wie Mobilitätszuschüsse, Essensmarken oder Gesundheitsbudgets an, die eine flexible und wirtschaftliche Nettolohnoptimierung ermöglichen.

Durch die verschiedenen steuerfreien Zusatzleistungen können Arbeitgeber ihre Attraktivität erhöhen und die finanzielle Belastung ihrer Mitarbeitenden wirksam reduzieren.

 

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Iana Roth

                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.

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