Immobilien

Förderung jetzt auch für Kauf denkmalgeschützter Häuser

Wer ein altes Haus kauft und klimafreundlich saniert, bekommt oft Hilfe vom Staat. Das gilt künftig auch für Denkmäler.
21.12.2024 15:03
Lesezeit: 1 min
Förderung jetzt auch für Kauf denkmalgeschützter Häuser
Es muss kein Palais sein: Der Stempel vom Denkmalamt zählt. Das spätbarocke Gebäude der Stolbergischen Kurie in Halberstadt (Sachsen-Anhalt), aufgenommen im Mai 2014. Foto: Jens Wolf

Familien können künftig auch für den Kauf eines sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Hauses Fördergelder aus dem Programm „Jung kauft Alt“ bekommen. Die Förderrichtlinie werde zum 1. Januar entsprechend erweitert, teilte das Bauministerium mit.

„Bisher konnte der Erwerb denkmalgeschützter Häuser nicht durch unser Programm `Jung kauft Alt´“ gefördert werden, da viele dieser Gebäude energetisch nicht so saniert werden können, wie es die Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Wohngebäude vorsehen. Das ändern wir jetzt“, kündigte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) an. Damit werde der Kreis der förderfähigen Gebäude deutlich erhöht. In Deutschland ist den Angaben zufolge rund jedes zehnte Gebäude denkmalgeschützt.

Zinsverbilligte Kredite für Familien

Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen. Sie können für den Kauf von sanierungsbedürftigen Häusern oder Wohnungen zinsverbilligte Kredite von der Förderbank KfW bekommen – wenn sie das Haus sanieren und dafür sorgen, dass weniger Energie verbraucht wird.

Die Ausweitung des Programmes ermögliche es Familien zum Beispiel, in die alte Heimat zu ziehen und dort ein Haus zu sanieren, sagte Geywitz. „Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen kann dies dafür sorgen, dass historische Bausubstanz in den Dorfkernen nicht leer steht.“

Geringere Anforderungen an die Sanierung

Die denkmalgeschützten Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE“ saniert werden. Dabei ist ein deutlich höherer Energiebedarf zugelassen als normalerweise. Andere, nicht denkmalgeschützte Gebäude müssen mindestens auf Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden, damit man Förderung bekommt.

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