Die Pflegeversicherung wird aufgrund steigender Milliardenkosten im neuen Jahr erneut teurer. Der Bundesrat hat einer Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttolohns zum 1. Januar 2025 zugestimmt, wie eine Verordnung der Bundesregierung festlegt. Damit sollen zusätzliche Einnahmen von 3,7 Milliarden Euro jährlich erzielt werden. Auf diese Weise sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab 2025 wieder gesichert, heißt es in der Verordnung. Zuletzt war der Pflegebeitrag im Sommer 2023 erhöht worden.
Unterschiedliche Beiträge nach Kinderzahl
Die konkrete Beitragshöhe variiert je nach Anzahl der Kinder. Für Versicherte mit einem Kind beträgt der Beitrag künftig 3,6 Prozent, während er für Kinderlose auf 4,2 Prozent steigt. Mit zwei Kindern liegt der Beitrag künftig bei 3,35 Prozent, mit drei Kindern bei 3,1 Prozent, mit vier Kindern bei 2,85 Prozent und ab fünf Kindern bei 2,6 Prozent. Der Arbeitgeberanteil liegt jeweils bei 1,8 Prozent.
Finanzdruck durch wachsende Kosten
Hintergrund der Erhöhung ist, dass die Pflegekosten seit Jahren kontinuierlich steigen – unter anderem durch die Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte. Zudem habe die Zahl der Pflegebedürftigen zuletzt deutlich schneller zugenommen, als es rein demografisch zu erwarten gewesen wäre, so die Bundesregierung in der Verordnung. Auch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wirken sich weiterhin negativ aus. "Ohne Beitragssatzanhebung würde deshalb ein Systemversagen drohen."
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, bezeichnete die Anhebung als «Notbehelf», um die finanzielle Stabilität vorübergehend zu sichern. Dies werde bestenfalls bis Ende 2025 reichen, löse aber das grundlegende Finanzierungsproblem nicht, erklärte Verbandschefin Doris Pfeiffer. "Die für die politisch Verantwortlichen im Bund fast schon zur Selbstverständlichkeit gewordenen Beitragssatzerhöhungen dürfen keine Dauerlösung sein."
Ruf nach einer großen Finanzreform
Der Sozialverband VdK warnte, dass der Beitrag bereits 2025 erneut erhöht werden müsse. "Das könnte sogar noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags notwendig werden", sagte Präsidentin Verena Bentele. Daher müsse die Finanzierung der Pflegekassen grundlegend reformiert und ein Mechanismus geschaffen werden, der langfristig trägt. Die neue Regierung müsse das dringend angehen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst eigentlich eine umfassendere Finanzreform für die Pflege geplant. Diese kam jedoch nach dem Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr zustande. Stattdessen machte die Regierung nun von einer Regelung Gebrauch, die in der Pflegereform 2023 geschaffen wurde. Demnach darf sie den Beitrag "zur mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit" per Verordnung anpassen, wenn der Mittelbestand der Pflegeversicherung voraussichtlich unter eine Monatsausgabe fällt.
Auch Verbesserungen für Pflegebedürftige
Die Pflegekassen hatten gewarnt, dass 2024 und 2025 rote Zahlen drohen, nachdem die Pflegeversicherung dank der Beitragserhöhung 2023 noch einen Überschuss erzielt hatte. Neben der Beitragserhöhung greifen zum 1. Januar 2025 auch Verbesserungen für Pflegebedürftige, die bereits in der Reform von 2023 beschlossen wurden: Alle Pflegeleistungen werden pauschal um 4,5 Prozent angehoben.