Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor wurden zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Die Aktion im November 2023 wurde vom Amtsgericht Tiergarten nicht als Versuch gewertet, das Erscheinungsbild des Berliner Wahrzeichens "nicht nur vorübergehend zu verändern".
Eine Reinigungsfirma habe die Farbe in etwa 30 Sekunden entfernt. Der Freispruch erfolge aus Sachgründen – "nicht, weil ich die Aktion gutheiße", erklärte die Vorsitzende Richterin Kerstin Stoppa.
Die prominente Klimaaktivistin Lilli Gomez und eine Studentin waren angeklagt. Die beiden hatten zugegeben, mit Pinseln eine Sandsteinsäule des Brandenburger Tors mit oranger Farbe bestrichen zu haben. Sie erklärten, sie hätten gewusst, dass zuvor ein Graffitischutz aufgetragen worden sei. Außerdem sei eine Reinigungsfirma bereits vor Ort gewesen. Ihre Aktion bezeichneten sie als "symbolischen Protest" und betonten, dass sie "nichts beschädigt" hätten.
Staatsanwalt plädiert auf Geldstrafen
Der Staatsanwalt plädierte für Schuldsprüche und Geldstrafen. Für Gomez forderte er 180 Tagessätze zu je zehn Euro (1.800 Euro) und für die mitangeklagte Studentin 150 Tagessätze zu je zehn Euro. Wegen früherer Verurteilungen der 24-jährigen Gomez im Zusammenhang mit Klimaschutz-Aktivismus Deutschland, darunter auch wegen Nötigung und Widerstand, verlangte der Staatsanwalt eine höhere Strafe.
Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigerinnen und sprach beide frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits am 17. September 2023 hatten Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation mit präparierten Feuerlöschern orange Farbe auf das Brandenburger Tor gesprüht. Diese Aktion hatte einen geschätzten Schaden von etwa 115.000 Euro verursacht. In Zusammenhang mit dieser Aktion gab es bereits mehrere Schuldsprüche in anderen Strafverfahren.