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Rossmann: Rückruf von Spielzeug-Ware - "Erstickungsgefahr"

Der Drogeriemarkt Rossmann ruft in einem dringenden Appell ein Spielzeug aus seinem IDEENWELT-Sortiment zurück. Verschluckbare Kleinteile könnten eine "Erstickungsgefahr" für Kleinkinder darstellen. Die Rückgabe des Produktes wird den Kunden leicht gemacht.
26.02.2025 12:18
Aktualisiert: 26.02.2025 12:18
Lesezeit: 1 min
Rossmann: Rückruf von Spielzeug-Ware - "Erstickungsgefahr"
Rossmann ruft ein Spielzeug aus seinem IDEENWELT-Sortiment zurück. (Foto: dpa) Foto: Philipp Schmidli

Immer wieder rufen Konzerne ihre Produkte wegen Mängel zurück, um die Verbraucher vor etwaigen Gefahren zu schützen - nun hat es den Drogeriemarkt Rossmann erwischt. Brisant, denn es handelt sich um ein Kinderspielzeug bei dem laut Konzernangaben "Erstickungsgefahr" droht. Um welches Produkt es sich handelt, lesen Sie hier.

Rossmann-Rückruf: Bei diesem Spielzeug droht "Erstickungsgefahr"

Eltern, die beim Bummeln durch die bekannte Drogeriekette Rossmann gerne mal zu einem Spielzeug für die Kinder greifen, sollten nun dringend den Spielzeug-Bestand zuhause prüfen. Denn ein Produkt könnte vom aktuellen Rückruf der Drogeriemarktkette betroffen sein.

Wie das Unternehmen seine Kunden in einer Info-Brochüre informiert, ruft es das Produkt „IDEENWELT Lernbuch“ mit der Artikelnummer EAN 4068134054623 zurück. Grund für die Maßnahme ist die Gefahr durch verschluckbare Kleinteile. „Das Lernbuch enthält ablösbare Kleinteile. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kleinkinder diese in den Mund nehmen. Es besteht Erstickungsgefahr“, warnt Rossmann seine Kunden eindringlich.

Rossmann-Rückruf: Rückgabe von Spielzeug auch ohne Kassenbon möglich

Kunden, die das betroffene Rossmann-Produkt erworben haben, sollten es laut Empfehlung des Drogeriemarktes nicht mehr verwenden und unbedingt außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Zudem rät Rossmann, auch Freunde und Familie zu informieren, falls sie das Buch ebenfalls besitzen könnten.

Eine Rückgabe ist in jeder Rossmann-Filiale möglich. Der Kaufpreis wird laut Konzernangaben auch ohne Kassenbon vollständig erstattet. Dies gilt für Einkäufe in den Filialen sowie im Online-Shop.

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