Politik

Bürgergeld: 1,5 Millionen Erwerbsfähige beziehen länger als fünf Jahre Bürgergeld

Von rund vier Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern beziehen 1,5 Millionen seit fünf oder mehr Jahren staatliche Leistungen. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD René Springer angefordert hat.
27.02.2025 15:06
Lesezeit: 2 min

Eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zeigt, wie viele Menschen seit Jahren Bürgergeld beziehen. Viele davon gelten aber nicht als arbeitslos.

1,5 Millionen Erwerbsfähige beziehen seit fünf oder mehr Jahren Bürgergeld

1,5 Millionen erwerbsfähige Menschen in Deutschland beziehen seit fünf Jahren oder länger Bürgergeld beziehungsweise Hartz IV. Die Mehrheit davon gilt allerdings nicht als arbeitslos, sondern bekommt Bürgergeld aus anderen Gründen. Das geht aus einer Sonderauswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer angefordert hat.

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten vereinfacht gesagt Arbeitslose, die arbeiten könnten, aber auch Menschen, die ein niedriges Gehalt mit Bürgergeld aufstocken, sowie Empfänger, die wegen der Pflege Angehöriger nicht arbeiten können und auch solche, die in Umschulungen, Kursen, Ausbildung, Studium oder Elternzeit sind.

750.000 Bürgergeldbezieher seit zehn Jahren oder länger

Unter den 1,5 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (922.000 Deutsche und 582.000 Ausländer), die schon seit fünf oder mehr Jahren staatliche Hilfe bekommen, sind den Zahlen zufolge etwa 674.000 Arbeitslose. 831.000 bekommen die Leistung aus den anderen oben genannten Gründen.

Rund 750.000 als erwerbsfähig geltende Menschen sind schon seit zehn oder mehr Jahren auf Hartz IV beziehungsweise seinen Nachfolger Bürgergeld angewiesen. Die Daten stammen aus dem November vergangenen Jahres.

„Es kann nicht sein, dass so viele Menschen auf Kosten der Steuerzahler Bürgergeld beziehen, obwohl sie arbeiten gehen könnten“, sagte Springer. Er bekräftigte die Forderung der AfD, erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach sechs Monaten immer noch im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. „Dies aktiviert diejenigen, die sich im System eingerichtet haben, und erschwert außerdem den Zugang zur Schwarzarbeit, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut.“ Wer sich der Bürgerarbeit verweigere, solle künftig nur noch Sachleistungen erhalten.

Rund 5,5 Millionen Menschen im Bürgergeld

Insgesamt erhalten laut Statistik der BA aktuell rund 5,5 Millionen Menschen Leistungen aus dem Bürgergeld, davon gelten etwa 4 Millionen als erwerbsfähig, 1,5 Millionen als nicht erwerbsfähig – bei Letzteren handelt es sich vor allem um Kinder.

Merz-Wahlversprechen: kein Bürgergeld für Arbeitsunwillige

Mit der Ankündigung von Steuersenkungen und radikalen Änderungen beim Bürgergeld hat Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz in der ARD-Wahlarena versucht, bei den Wählern zu punkten. „Diejenigen, die nicht arbeiten, aber arbeiten können, werden in Zukunft kein Bürgergeld mehr bekommen“, kündigte Merz für den Fall einer von der Union geführten Regierung nach der Bundestagswahl am 23. Februar an.

Für einen wirtschaftlichen Aufschwung müssten alle die Ärmel aufkrempeln und mit anpacken, betonte Merz. Ohne „Zumutung“ werde die Wirtschaftswende nicht zu schaffen sein. Einer Lehrerin für Pflegeberufe, die nebenher in der Firma ihres Mannes arbeitet und sich über die aus ihrer Sicht zu hohe Steuerlast beklagte, versprach der CDU-Politiker „mehr Netto vom Brutto“. „Wir haben eine zu hohe Steuerbelastung in Deutschland“, fügte Merz hinzu. Das betreffe auch Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.

Maßnahmen der „Neuen Grundsicherung“ verfassungswidrig?

Müssen sich betroffene Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger wirklich davor fürchten, keine staatliche Unterstützung mehr zu erhalten? Laut Ver.di nicht. Die Gewerkschaft verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (Az.: 1 BvL 7/16), das besagt, dass auch bei wiederholten Pflichtverletzungen eine Kürzung nicht über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen darf. Die Maßnahmen der „Neuen Grundsicherung“ wären demnach verfassungswidrig, so die Gewerkschaft.

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