Update vom 15. März: Nach der Abweisung ihrer Einsprüche gegen die Sondersitzungen des bisherigen Bundestages zum Finanzpaket von Union und SPD durch das Bundesverfassungsgericht unternimmt die AfD einen neuen Vorstoß, um die sofortige Einberufung des neu gewählten Parlaments zu erreichen. Dazu habe er Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in einem Brief aufgefordert, erklärte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann in Berlin.
AfD fordert erneut sofortige Einberufung des neuen Bundestages
Ein entsprechender Antrag müsste von einem Drittel der neu gewählten Abgeordneten unterstützt werden. Dafür reichen die Stimmen der AfD-Fraktion allein nicht aus. Aber als weitere Fraktion ist im neuen Bundestag noch die Linke vertreten. AfD und Linke könnten zusammen den neuen Bundestag einberufen, da beide Parteien mehr als 33,3 Prozent der Abgeordneten des 21. Bundestags stellen. Die Linke sieht das geplante Finanzpaket zwar ebenfalls kritisch, sie lehnt aber bisher ein gemeinsames Vorgehen mit der AfD ab.
Krise in Bayern? Freien Wähler sind gegen die Schuldenpläne
Eine Krisensitzung der bayerischen Landesregierung in München könnte von Markus Söder aufgrund der Einigung auf ein umfangreiches Schuldenpaket im Bundestag einberufen werden.
Am Montag, dem 17. März, solle der Koalitionsausschuss nach einer Lösung suchen, da Vertreter von CSU und Freien Wählern mit einem Bruch der Koalition gedroht hätten. Zudem kursieren Gerüchte, dass die Bayern-SPD die Freien Wähler als Koalitionspartner der CSU ersetzen könnte.
Hubert Aiwanger, der Vorsitzende der Freien Wähler, hatte sich kürzlich gegen die Schuldenpläne von Union und SPD ausgesprochen und eine Ablehnung in Aussicht gestellt. Dies könnte dazu führen, dass Bayern im Bundesrat möglicherweise keine Zustimmung erteilt.
Zeitplan für Grundgesetzänderung steht
Am Dienstag (18. März) soll die zweite und dritte Lesung und die Abstimmung im Bundestag erfolgen. Dann brauchen Merz und Dobrindt eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Diese hätten Union, SPD und Grüne nach den alten Mehrheitsverhältnissen in der Theorie.
Update vom 13. März: AfD-Antrag gegen Sondersitzung abgelehnt
Die AfD ist mit dem Versuch gescheitert, die Sondersitzung des Bundestags mit den Beratungen über eine Änderung des Grundgesetzes zu verhindern. Zwar lehnten auch Grüne und Linke das rasche Verfahren zur Änderung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und zum Schaffen eines 500-Milliarden-Sondervermögens für Investitionen ab. Sie stimmten aber gegen den AfD-Antrag, die Debatte abzusetzen.
Bundestagsdebatte nicht abgesetzt: AfD scheitert mit Vorstoß
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, argumentierte, es gebe einen neu gewählten Bundestag, der alte dürfe nur noch wirklich eilbedürftige Dinge entscheiden. Union und SPD wollten mit den geplanten Verfassungsänderungen dem neuen Bundestag „etwas aufzwingen, was der nie beschließen würde, mit seinen neuen Mehrheiten“. Das wüssten Union und SPD ganz genau. „Da kann man nur sagen: Mehr Verachtung für Wähler und Demokratie kann man überhaupt nicht zeigen.“
Union und SPD verweisen auf die „fundamental veränderte Weltlage“
Die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD, Thorsten Frei und Katja Mast, wiesen die Kritik entschieden zurück. Sie wiesen auf die fundamental veränderte Weltlage mit neuen Bedrohungen hin, die schnelles Handeln erfordere. „Die Welt wartet nicht auf uns“, sagte Mast. „Jetzt geht es darum, in schwierigen Zeiten gemeinsam Verantwortung zu tragen. Nicht morgen, nicht übermorgen, sondern jetzt.“
Wie die SPD-Politikerin betonte auch der CDU-Abgeordnete Frei, dass es zwar schnell gehen solle, aber auch „gründlich und ordnungsgemäß“. Alle Vorschriften der Geschäftsordnung würden eingehalten. „Es werden keine Fristen verkürzt. Es gibt die zumutbare Möglichkeit, sich mit diesen Vorlagen auseinanderzusetzen.“
Christian Görke von der Linken warf Union und SPD vor, „überfallartig“ ein Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes anzuzetteln. Es gebe auch im neuen Bundestag eine demokratische Mehrheit für eine Reform der Schuldenbremse. „Wir als Linke sind da gesprächsbereit. Sie müssen nur Ihre ideologischen Scheuklappen einfach mal ablegen.“ Auch Irene Mihalic von den Grünen sah diese Mehrheiten und kritisierte das nun eingeschlagene Verfahren. „Ich fürchte, es schädigt das Vertrauen in die Politik insgesamt.“
AfD und Linke klagen gegen Sondersitzungen im Bundestag
AfD und Linke haben jeweils Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Sondersitzungen des Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes eingelegt. In Karlsruhe werde die Fraktion „im Laufe des Montags eine Organklage nebst Eilantrag“ einreichen, teilte die AfD-Fraktion am Montagmittag mit. „Mit ihrem Eilantrag macht die Fraktion die Verfassungswidrigkeit der Einberufung der Sondersitzungen geltend und beruft sich hier auch auf Rechte des Bundestags selbst.“
Zuvor hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) klargemacht, dass sie die für den 13. und 18. März geplanten Sondersitzungen nicht absagen werde. An den beiden Tagen soll noch in den bisherigen Mehrheiten über die in den Sondierungen von Union und SPD vereinbarten Grundgesetzänderungen für ein milliardenschweres Finanzprogramm beraten und schließlich abgestimmt werden. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die nach der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März nicht mehr ohne Stimmen aus AfD oder Linkspartei möglich ist.