Das BSW verpasst auch nach dem endgültigen Ergebnis der Bundestagswahl den Einzug ins Parlament. Die Partei von Sahra Wagenknecht erhielt im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis aus der Wahlnacht zwar weitere 4.277 gültige Zweitstimmen, wie der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung in Berlin feststellte. Mit 4,98 Prozent blieb sie jedoch knapp unter der fünf Prozent-Hürde.
Am Gesamtergebnis und an der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich nichts. So erreichte die CDU/CSU 28,5 Prozent, die AfD 20,8 und die SPD 16,4 Prozent. Die Grünen erzielten 11,6 und die Linke 8,8 Prozent. Die FDP scheiterte mit 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde. In Sitzen bedeutet dies: CDU/CSU 208, AfD 152, SPD 120, Grüne 85, Linke 64 und SSW 1.
Leichte Stimmenkorrekturen bei mehreren Parteien
Nicht nur beim BSW gab es Veränderungen in der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. So erhielt die CDU beispielsweise 1.674 Stimmen mehr, die SPD 840 und die AfD 1.632. Dagegen verlor die FDP 121 Stimmen. Diese Anpassungen seien vor allem auf Berichtigungen der vorläufigen Zweitstimmergebnisse in Niedersachsen (plus 3.271), Bayern (plus 932) und Baden-Württemberg (plus 912) zurückzuführen, wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand erklärte.
Brand berichtete zudem von kleineren Mängeln bei der Wahl. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden.
Drei Fälle doppelter Stimmabgabe festgestellt
In mehreren Bundesländern seien vereinzelt Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt worden. Dort habe man sofort Maßnahmen ergriffen, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern.
Dennoch wurden drei Fälle doppelter Stimmabgabe registriert, etwa im thüringischen Wahlkreis Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis. Dort habe im Wahllokal eine Person den Wahlvorstand abgelenkt, sodass sich eine andere einen zweiten Stimmzettel nehmen konnte und letztlich zwei Stimmzettel abgab. Auch in Hamburg-Wandsbek und im sächsischen Wahlkreis Erzgebirgskreis I seien Wähler zweimal erschienen und es sei ihnen gelungen, doppelt zu wählen. In allen drei Fällen sei Strafanzeige erstattet worden, sagte Brand.