Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl nur knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Die Partei will das nicht hinnehmen.
Gang vor das Bundesverfassungsgericht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht nach dem knapp verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine Neuauszählung der Wählerstimmen zu erwirken. Eine BSW-Sprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Der Antrag sei heute in Karlsruhe eingereicht worden, sagte sie. Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.
Nachzählungen ergaben fehlerhafte Zuordnungen
Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug ins Parlament äußerst knapp verfehlt. Seither ergaben einzelne Nachzählungen in mehreren Städten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Größere Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden jedoch nicht bekannt.
Wagenknecht fordert umfassende Prüfung
Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der "FAZ" von "einigen Tausend BSW-Stimmen", die fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig gewertet worden seien. "Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren", sagte die BSW-Chefin. Das sei nur möglich, "wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt".
De Masi: Stimmen müssen zu 100 Prozent stimmen
"Selbstverständlich akzeptieren wir Wahlergebnisse", sagte der BSW-Europaabgeordnete Fabio de Masi dem SPIEGEL. "Aber diese müssen bei einem so knappen Ergebnis zu 100 Prozent stimmen." Er rechnet vor, dass allein durch Verwechslungen eine mittlere vierstellige Zahl an zusätzlichen Stimmen möglich sei. Hinzu kämen Übertragungsfehler zwischen Kommunen und Bundeswahlleiterin sowie möglicherweise fälschlich als ungültig gewertete Wahlzettel.
Amtliches Endergebnis und mögliche Klagen
Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls Klage eingereicht werden.
Staatsrechtler sieht demokratische Legitimation in Gefahr
Das BSW wird unter anderem vom Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Er sagte der "FAZ": "Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens."