Politik

Grenzkontrollen: Mehr Beschwerden wegen „Racial Profiling“ durch Bundespolizisten?

Seit an deutschen Grenzen stationär kontrolliert wird, gehen beim Polizeibeauftragten des Bundes vermehrt Beschwerden ein. Unter anderem geht es um Diskriminierungsvorwürfe. Warum das neue Amt als Anlaufstelle für Fehlverhalten selbst in der Kritik steht.
23.03.2025 14:11
Lesezeit: 3 min

Seit der Einführung stationärer Grenzkontrollen im vergangenen September kommen beim Polizeibeauftragten des Bundes vermehrt Beschwerden an. Die Zahl der Eingaben wegen anlassloser Kontrollen aufgrund äußerlicher Merkmale – sogenanntem „Racial Profiling“ – habe stark zugenommen, sagte der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, der DPA.

Beschwerden bei Grenzkontrollen wegen „Racial Profiling“

Er könne Menschen verstehen, die als Berufspendler, wenn sie bei zehn von zwölf Fahrten über die Grenze kontrolliert würden, sagten: „Ich werde doch hier nur kontrolliert, weil ich schwarz bin.“

Seine Aufgabe sei es, dazu beizutragen, dass die Bundespolizei bei diesem Thema sensibel vorgeht und wenn möglich eine Verständigung zwischen Beamten und Betroffenen erreicht. „Niemand darf nur deshalb kontrolliert werden, weil er etwa einen Migrationshintergrund oder eine schwarze Hautfarbe hat, sondern die Gründe, warum die Polizei Personen kontrolliert, müssen andere sein“, sagt Grötsch. In aller Regel sei das auch der Fall.

Kontrollen an allen Landgrenzen seit September

Kontrollen an den Binnengrenzen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Sie können aber bei der EU-Kommission angemeldet und vorübergehend angeordnet werden, wenn Terrorgefahr vorliegt, Großveranstaltungen anstehen oder um Schleusern das Handwerk zu legen und irreguläre Migration zu begrenzen.

Seit dem 16. September kontrolliert die Bundespolizei auf Anordnung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark. An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es schon seit Mitte Oktober 2023 Kontrollen, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie bereits im Herbst 2015 eingeführt.

An den Grenzabschnitten wird zwar nicht jeder einzelne Reisende überprüft. Es muss aber jeder damit rechnen, kontrolliert zu werden.

Polizeibeauftragter als Anlaufstelle für Fehlverhalten

Im Januar 2024 hatte der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken die gesetzliche Grundlage für das Amt des Polizeibeauftragten geschaffen. Es dient Polizisten und Bürgern als Anlaufstelle, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und der Polizei des Bundestages anzuzeigen. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Grötsch trat sein Amt im März des vergangenen Jahres an.

Zu Beginn seiner Tätigkeit seien auch falsche Beschuldigungen oder Vorfälle bei den Polizeibehörden der Länder an ihn herangetragen worden. Für letztere sei er nicht zuständig, sagt Grötsch. Inzwischen würden sich aber vorwiegend Bürgerinnen und Bürger bei ihm melden, die ein echtes Anliegen hätten. „Sie fühlen sich diskriminiert, unrechtmäßig behandelt oder, was wir hier auch relativ oft haben, sie können behördliches Handeln, polizeiliches Handeln in diesem Fall, einfach nicht nachvollziehen, weil es ihnen nicht in ausreichendem Maße erklärt wurde.“

In der Anfangsphase seien zwei Drittel aller Beschwerden von Bürgern eingegeben worden. In den vergangenen Monaten habe sich allerdings die Zahl der Kontaktaufnahmen durch Polizistinnen und Polizisten erhöht. Meist gehe es dabei um Vorgesetzte, die ihre vermeintliche Machtposition gegenüber jüngeren Kolleginnen und Kollegen ausnutzen würden. Ihm und seinem Team sei es wichtig, dass am Ende „der Täter die Dienststelle verlassen muss und disziplinarrechtlich verfolgt wird und nicht das Opfer“.

Trotz Kritik der Union: Beauftragter fürchtet nicht um Amt

Die Unionsparteien sprachen sich vor der Bundestagswahl gegen das Amt des Polizeibeauftragten aus. Die CDU hatte in ihrer Agenda 2030 im Januar angekündigt: „Institutionell werden wir die erheblich gestiegene Zahl der Beauftragten um mindestens 50 Prozent reduzieren und in der Ministerialverwaltung mit zehn Prozent weniger Personal auskommen.“

Im Wahlprogramm von CDU und CSU hieß es, wo es Vorwürfe gegen Angehörige der Sicherheitsbehörden gebe, müssten diese durch Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgeklärt werden. „Sonderermittler, wie den von der Ampel eingerichteten Polizeibeauftragten des Bundes, schaffen wir ab.“

Grötsch war in Bayern früher selbst Polizist. Für den Posten als Beauftragter musste er sein Bundestagsmandat aufgeben. Dass er ihn bald schon wieder verlieren könnte, fürchtet er trotz dieser Wahlkampf-Aussagen nicht. Denn im Gegensatz zu den Beauftragten der Bundesregierung, von denen es mehrere Dutzend gibt, sind er, die Wehrbeauftragte Eva Högl und die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke für jeweils fünf Jahre vom Bundestag gewählt – mit einer Verlängerungsoption. „Für meine Abwahl braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit“, erklärt der Polizeibeauftragte.

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