AfD-Verbotsverfahren: Sinnvoll oder politisches Harakiri?
Verbotsverfahren gegen die AfD ja oder nein? Eine rasche Klärung zeichnet sich nicht ab. Stattdessen wächst der Wunsch nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Im Streit um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren befürwortet laut einem Medienbericht auch die SPD auf Bundesebene die Einrichtung einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Es sei sinnvoll, ein solches Gremium zur Analyse der Chancen eines Parteiverbots einzusetzen, erklärte ein Parteisprecher gegenüber der "Welt". Mehrere führende Grünen-Politiker hatten zuvor angeregt, dass eine Arbeitsgruppe geeignetes Material für ein Verbotsverfahren gegen die AfD zusammentragen solle.
Lässt sich die AfD "wegregieren"?
Die CDU/CSU äußert weiterhin Zweifel. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte jüngst gewarnt, ein AfD-Verbotsverfahren könne der Partei eher nutzen als schaden. Sein Vorschlag: Man solle sie "aus der Mitte heraus wegregieren". Im Mai wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Nach der anschließenden Klage der AfD erklärte der Nachrichtendienst, die Beobachtung bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vorübergehend auszusetzen.
Am Freitag hatten die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz vereinbart, im Falle einer gerichtlichen Bestätigung der Einschätzung durch den Verfassungsschutz eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Diese soll prüfen, welche Folgen sich aus der Bewertung der AfD ergeben könnten – etwa für Beamte im Staatsdienst oder im Hinblick auf waffenrechtliche Erlaubnisse im Kontext eines möglichen Parteiverbotsverfahrens.