Familiennachzug: Bundestag ergreift Maßnahmen
Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte wird vorläufig ausgesetzt. Dies ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Zuwanderung begrenzen will, erklärte der Bundesinnenminister.
Im Bundestag wurde beschlossen, den Familiennachzug zu Personen mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre auszusetzen. Dieses Vorhaben ist Teil der neuen Strategie zur Reform der Migrationspolitik der Bundesregierung. Bei der ersten Lesung zur geplanten zweiten Reform – dem Ende der sogenannten Turbo-Einbürgerung – warfen Linke und Grüne der schwarz-roten Koalition vor, dadurch gut integrierte Migranten zu verprellen. Die Koalition will die vor einem Jahr eingeführte Option auf Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wieder streichen.
Andere Aspekte der geplanten Staatsangehörigkeitsrechtsreform der Ampel-Koalition bleiben jedoch erhalten. Dazu zählen die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft sowie die Verkürzung der regulären Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre. Laut Alexander Dobrindt (CSU), dem Bundesinnenminister, sei eine Einzelmaßnahme nicht ausreichend. Vielmehr brauche es eine „Vielzahl von Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, damit wir die Migrationswende auch umsetzen können“. Ferat Kocak (Linke) erklärte: „Das sei kein Kurswechsel, es ist ein Frontalangriff auf unsere Leute.“
Der Familiennachzug wird vor allem für syrische Familienangehörige erschwert. Laut Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow votierten 444 Abgeordnete mit Ja, 135 lehnten ab. Dobrindt erklärte weiter, Ziel sei es, den Zuzug nach Deutschland sowohl zu steuern als auch die Zuwanderung zu begrenzen. „Das ist der Auftrag für diese Legislaturperiode“, sagte er. Zahlreiche Zwischenrufe aus der Opposition begleiteten seine Rede. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte Luigi Pantisano (Linke) einen Ordnungsruf wegen des Zwischenrufs „Lüge“.
Bislang war der Familiennachzug für subsidiär Geschützte bereits auf monatlich 1.000 Personen beschränkt. Zukünftig soll dieser nur in Härtefällen möglich sein, etwa für Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern unbegleiteter Minderjähriger.
Familiennachzug: AfD befürwortet die Maßnahme, SPD ringt mit der Entscheidung
Die AfD begrüßte den Stopp des Familiennachzugs als „klitzekleinen Schritt in die richtige Richtung“. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann sagte, Dobrindt habe Vorschläge der AfD übernommen. Marcel Emmerich (Grüne) kritisierte: Der Familiennachzug sei „unbarmherzig“, vielen Geflüchteten fehle ohne Familie die emotionale Stütze für Integration.
Alexander Throm (CDU) entgegnete, es gehe um Menschen, „die ursprünglich illegal nach Deutschland gekommen sind“. SPD-Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik mahnte, man solle von der „Negativdebatte“ über Migration abrücken. Sebastian Fiedler (SPD) räumte ein, das Thema Familiennachzug sei „kein SPD-Projekt“.
Pro Asyl prüft rechtliche Schritte
Pro Asyl erklärte, viele Betroffene warteten seit Jahren auf den Familiennachzug. Die Organisation kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen. Am 7. Mai hatte Dobrindt bereits angewiesen, Asylsuchende an Grenzen zurückzuweisen – mit Ausnahmen. Diese Praxis bleibt trotz eines Berliner Gerichtsurteils bestehen.
Irene Mihalic (Grüne) kritisierte, Dobrindt habe nach dem Urteil keine neue Rechtsgrundlage benannt. Dies zeuge „weder von Verantwortungsbereitschaft noch von juristischen Grundkenntnissen“. Rückweisungen an Grenzübergängen erfolgen bei Kontrollen seit 2015. Seit dem 7. Mai wurden laut Dobrindt rund 5.000 Personen abgewiesen, darunter 264 Asylsuchende. Grund sei womöglich die Erkenntnis, dass ein Asylgesuch nicht mehr automatisch Einlass gewährt.