Unternehmen

Tariftreuegesetz: Kleine Firmen warnen vor Mehrbelastung durch neue Regeln

Der Staat vergibt Milliardenaufträge für Brücken, Schulen und Krankenhäuser – doch beim Lohn sparen viele Unternehmen. Arbeitsministerin Bärbel Bas will das ändern: Künftig sollen Firmen bei Bundesaufträgen nur noch mit Tarif zahlen dürfen. Der neue Gesetzentwurf sorgt für scharfe Kritik, vor allem aus der Wirtschaft.
23.07.2025 07:30
Lesezeit: 2 min

Tariftreue per Gesetz: Kritik an Entwurf von Bas

Nur noch rund jeder zweite Beschäftigte in Deutschland arbeitet unter einem Tarifvertrag. Arbeitsministerin Bas legt nun ein Gesetz für mehr Tariftreue vor – und erntet prompt Kritik.

Bundesaufträge nur noch mit Tarifbindung

Unternehmen sollen ihre Beschäftigten bei Aufträgen des Bundes künftig nach Tarif bezahlen. Andernfalls drohen ihnen nach einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) empfindliche Strafen. Die Vorlage für ein Tariftreuegesetz gab Bas in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, wie aus Regierungskreisen verlautete. Die Arbeitgeber warnten vor einer "weiteren massiven Belastung für unsere Wirtschaft".

Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro müssen Firmen ihren Beschäftigten nach den Plänen Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Modernisierung der Infrastruktur: Öffentliche Aufträge unter Auflagen

Bas betonte die Bedeutung von Bundesaufträgen, insbesondere im Zusammenhang mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen Infrastruktur. "Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten werden dann viele öffentliche Aufträge vergeben." Dabei sei nun klar: "Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor." Für Start-ups solle "bei der Ausführung innovativer Lösungen" ein Schwellenwert von 100.000 Euro gelten, hieß es.

Tarifbindung im Rückzug

Über ein solches Gesetz wird seit Langem diskutiert. Vor wenigen Jahrzehnten waren noch drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Die Ampel-Regierung hatte sich ein Tariftreuegesetz vorgenommen, aber vor allem wegen Vorbehalten der FDP nicht verwirklicht. In den meisten Bundesländern gibt es entsprechende Regelungen seit Längerem.

Arbeitgeber kritisieren den Gesetzentwurf

Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, kritisierte: "Der Entwurf des sogenannten Bundestariftreuegesetzes ist ein Etikettenschwindel." Mit echter Tariftreue habe das nichts zu tun. "Denn Treue setzt Freiwilligkeit voraus, nicht staatlichen Zwang." Das Gesetz zwinge Unternehmen in ein fremdes Tarifwerk. Vor allem kleinere Unternehmen würden belastet. Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, nannte den Entwurf dagegen einen "überfälligen Schritt".

"Anreiz für mehr Tarifbindung"

Heute muss die öffentliche Hand laut Vergaberecht die günstigsten Anbieter beauftragen. "Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen", heißt es im Entwurf. Das Tariftreuegesetz soll dafür sorgen, dass der Kostenwettbewerb zwischen den Anbietern nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.

Bas sagte: "Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen Anreiz für mehr Tarifbindung." Denn mit Tarifvertrag ermöglichen Arbeitgeber während der Ausführung privater und öffentlicher Aufträge einheitliche Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft, wie in dem Gesetzentwurf betont wird.

Strafen bis zu zehn Prozent des Auftragswerts

Konkret ist geplant, dass das Arbeitsministerium auf Antrag einer Gewerkschaft oder einer Arbeitgebervereinigung per Rechtsverordnung festlegt, welche Arbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gelten. Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Tariftreue durch eine neue Prüfstelle.

Wer die Tariftreue unterläuft, muss mit Strafen oder einer Kündigung des Auftrags rechnen – oder mit dem Ausschluss bei weiteren Vergaben. Vorgesehen sein sollen Vertragsstrafen in Höhe von maximal ein Prozent, bei mehreren Verstößen maximal zehn Prozent des Auftragswerts.

Auch Subunternehmen sind betroffen

Auch für Subunternehmen sollen die Regeln künftig gelten. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten informieren, dass sie einen Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen haben. Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der tariflichen Mindestarbeitsbedingungen künftig zu dokumentieren.

Die Regierung geht von einer unbürokratischen Dokumentationspflicht aus. Denn Unternehmen sollen auf Lohnabrechnungen und andere bestehende Unterlagen zurückgreifen können. Lassen sie sich ihre Tarifstandards zertifizieren, sollen sie auf Nachweise verzichten können.

Regierungsbeschluss für Sommer geplant

Das Tariftreuegesetz, das Bas' Ressort gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) verantwortet, soll im August im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden, wie es hieß.

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