Wirtschaft

Gewerkschaften ziehen vor UN-Gericht: Streit um globales Streikrecht

Weil das Recht auf Streik international zunehmend infrage gestellt wird, wenden sich Gewerkschaften an den Internationalen Gerichtshof. Ein Rechtsgutachten aus Den Haag könnte die Bedeutung des Streikrechts weltweit neu definieren.
07.10.2025 07:03
Lesezeit: 1 min
Gewerkschaften ziehen vor UN-Gericht: Streit um globales Streikrecht
Ein Banner mit der Aufschrift «Für ein vollständiges & allseitiges gesetzl. Streikrecht» ist bei einer Demonstration an den Landungsbrücken zu sehen (Foto: dpa). Foto: Georg Wendt

Internationaler Bund der Gewerkschaften warnen

Internationale Gewerkschaften haben den Internationalen Gerichtshof aufgerufen, das Streikrecht eindeutig zu schützen. Eine Aushöhlung des Streikrechts werde Rechte von Arbeitnehmern schwächen, warnten Rechtsvertreter des Internationalen Bundes der Gewerkschaften vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Die Richter sollten klar bestätigen, dass das Streikrecht unter die Konvention der Versammlungsfreiheit von Arbeitnehmern falle.

Das Streikrecht war und ist nach Darstellung der Rechtsvertreter entscheidend für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit. Sie zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht „kollektives Betteln“ wäre.

Auch Deutschland unterstützt die Auffassung, dass das Streikrecht durch die Konvention garantiert sei. Es sei eine „logische Konsequenz“, sagte die Leiterin der Rechtsabteilung im Außenministerium, Tanja von Uslar-Gleichen, vor den Richtern. Sie äußerte die Hoffnung, dass die Richter dies in dem Rechtsgutachten bekräftigten.

Arbeitgeber: Recht nicht absolut

Das Streikrecht sei kein absolutes Recht, betonten dagegen Rechtsvertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation. Die Arbeitgeber seien nicht gegen das Recht von Arbeitnehmern, aber Bedingungen für Arbeitsniederlegungen müssten in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden.

Rechtsgutachten

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UN hat das Gericht mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Es soll feststellen, ob das Streikrecht unter die Konvention der Vereinigungsfreiheit von 1948 fällt und daher besonders geschützt ist. Seit gut zehn Jahren stellen die Arbeitgebervertreter in der ILO den besonderen Schutz des Streikrechts infrage. Das Gutachten des UN-Gerichts soll die Frage klären und den Konflikt lösen. In der ILO sind gleichberechtigt Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungen vertreten.

25 Staaten und internationale Organisationen werden sich an den auf drei Tage angesetzten Anhörungen beteiligen - darunter auch Deutschland. Über 30 Staaten und Organisationen hatten sich bereits schriftlich geäußert.

Wann die Richter in der Frage entscheiden werden, ist unklar. Rechtsgutachten des UN-Gerichts sind zwar nicht bindend, doch gelten als wegweisend für Gerichtsverfahren.

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