Unternehmen

Rechtsstreit um Netto-Werbung: Bundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung

Mit Preisermäßigungen locken viele Einzelhändler ihre Kundschaft an. Dabei gibt es rechtlich einiges zu beachten. Der BGH hat eine Kaffee-Werbung unter die Lupe genommen – und übt Kritik.
09.10.2025 14:11
Lesezeit: 2 min

Bundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung

Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie dabei für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung betont. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie in der Werbung einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sah.

Der Discounter hatte in einem Prospekt ein Kaffee-Produkt mit der Aussage beworben, dieses sei um 36 Prozent heruntergesetzt worden. Dabei wurde der aktuelle Preis (4,44 Euro) sowie der Preis der Vorwoche (6,99 Euro) genannt. Die Krux: Erst in einer Fußnote konnte der Verbraucher nachlesen, dass das Produkt in den letzten 30 Tagen schon einmal 4,44 Euro gekostet hatte.

Reicht eine Fußnote?

Nach der Preisangabenverordnung sind Händler, die mit Preisrabatten werben wollen, verpflichtet, dabei immer auch den niedrigsten Preis zu nennen, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt verlangt wurde. Juristisch umstritten war lange, wie dieser sogenannte Referenzpreis angegeben werden muss – also ob die Information beispielsweise auch in einer Fußnote reicht.

Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr bereits entschieden, dass sich Werbeaussagen wie ein „Preis-Highlight“ auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen und Rabatt-Prozente auch auf dieser Basis berechnet werden müssen. Auch der BGH betonte nun, es reiche nicht, den Referenzpreis in beliebiger Weise anzugeben. Er müsse für den angesprochenen Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. (Az. I ZR 183/24)

BGH verwarf Nettos Revision

Die Werbung des beklagten Discounters werde diesen Anforderungen nicht gerecht und sei daher unzulässig, entschied der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Den Verbrauchern werde durch die unzureichende Angabe des Referenzpreises eine wesentliche Information vorenthalten. Der Senat wies die Revision von Netto gegen ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zurück.

Es gibt noch eine zweite Discounter-Kette, die ebenfalls den Namen Netto trägt. Sie ist vor allem im Norden und Osten Deutschlands zu finden und unter anderem an dem Hund im Firmenlogo zu erkennen. Die Klage, um die es am BGH ging, richtet sich aber gegen die größere Einzelhandelskette Netto Marken-Discount mit Sitz im bayerischen Maxhütte-Haidhof bei Regensburg.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

 

DWN
Politik
Politik Elektronische Patientenakte: Hausärzte warnen vor Kassen-Zugriff auf Patientenakten
22.10.2026

Werden Patienten mit einem neuen Digitalgesetz besser vor Krankheiten geschützt - oder werden sie neuen Risiken anderer Art ausgesetzt?...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: CoreWeave und Sandisk im Tech-Ausverkauf schwer getroffen
22.10.2026

Erfahren Sie, welche überraschenden Auslöser die Wall Street in Aufruhr versetzen und was das für die Märkte bedeutet.

DWN
Technologie
Technologie Enthüllt: Diese US-Techkonzerne wollten den Stromverbrauch ihrer Rechenzentren geheim halten
22.10.2026

Google und Microsoft wollten zentrale Angaben zum Stromverbrauch ihrer irischen Rechenzentren unter Verschluss halten. Die Umweltbehörde...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Hier sind die besten und schlechtesten Rentensysteme der Welt
22.10.2026

Deutschlands Rentensystem gerät zunehmend unter Druck, während Dänemark im weltweiten Renten-Ranking auf den zweiten Platz klettert....

DWN
Politik
Politik Steuereinnahmen steigen: Klingbeil sieht trotzdem keinen neuen Spielraum
22.10.2026

Die neue Steuerschätzung bringt dem Bund Milliarden an zusätzlichen Einnahmen. Für Finanzminister Lars Klingbeil bedeutet das trotzdem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rüstungsboom statt Autokrise: Mittelstand drängt in die Wehrtechnik
22.10.2026

Deutschlands Wehretat knackt die 100-Milliarden-Euro-Marke und treibt den industriellen Strukturwandel voran. Weil das klassische...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft SpaceX mit Milliardengewinn: Elon Musk plant die größte Fusion aller Zeiten
22.10.2026

Elon Musk meldet einen Milliardengewinn bei SpaceX und denkt bereits über den nächsten historischen Schritt nach. Eine Fusion mit Tesla...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Verbrenner-Aus in der EU: Lockerung nimmt erste Hürden im Europaparlament
22.10.2026

Das geplante Verbrenner-Aus könnte weniger strikt ausfallen als bislang vorgesehen. Im Europaparlament haben sich erste Ausschüsse für...