Unternehmen

Verjährung von Urlaubsansprüchen: Wann Resturlaub verfällt – und wann nicht

Urlaub verfallen? Von wegen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt: Ohne klare Belehrung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen – auch über Jahre hinweg. Für Arbeitgeber kann das teuer werden, für Arbeitnehmer eröffnet sich eine Chance auf Nachzahlungen.
09.11.2025 12:22
Lesezeit: 3 min
Verjährung von Urlaubsansprüchen: Wann Resturlaub verfällt – und wann nicht
Urlaub verfällt nicht automatisch. Ohne schriftliche Belehrung bleibt der Anspruch bestehen – über Jahre (iStock/ Pla2na). Foto: Pla2na

Im Folgenden:

  • Keine automatische Verjährung: Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber korrekt informiert hat.
  • Pflicht zur Aufklärung:  Ohne schriftlichen Hinweis bleibt der Anspruch bestehen – oft über viele Jahre.
  • Weckruf an Unternehmen: Arbeitgeber müssen handeln, sonst drohen Rückforderungen.

 

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