Bundestag beschließt: So soll der Wehrdienst neu anlaufen
Schon im Januar könnte der neue Militärdienst beginnen, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ab 2026 werden junge Menschen dann zunächst per Fragebogen zum Wehrdienst angeschrieben und zum Wehrdienst befragt. Das ist erst der Auftakt.
Verbindliche Musterung, der Wiederaufbau einer Wehrerfassung, also der Wehrerfassung insgesamt, und feste Zielwerte für den Ausbau der Truppe: Nach jahrelanger Diskussion über einen neuen Pflichtdienst fällt nun die Entscheidung im Bundestag. Benötigt würden 460.000 Soldaten inklusive Reserve, so die Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung notwendige Personalumfang sei im Frieden zu großen Teilen nicht aktiv, müsse aber rasch aus einer einsatzbereiten Reserve heraus anwachsen können.
In namentlicher Abstimmung sollen die Abgeordneten über die Vorhaben entscheiden, die mit der veränderten Sicherheitslage begründet werden und für junge Männer mehrere Neuerungen bedeuten.
Wie soll der Wehrdienst anlaufen?
Das Gesetz schreibt eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Der erste Schritt erfolgt über Fragebögen, die etwa ab Mitte Januar - dann sind die ersten Kandidaten erst einige Tage volljährig - verschickt werden. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Erfragt werden persönliche Daten, der Gesundheitszustand sowie die Bereitschaft zum Dienst in der Bundeswehr.
Wann beginnt die Musterung?
Die bundesweite Musterung startet formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. Praktisch richtet sie sich nach den Kapazitäten, die noch aufgebaut werden. Geplant sind 24 Musterungszentren im Land, auch wenn die Standorte noch offen sind. "Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Ab Mitte 2027 sollen dann ganze Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.
Was bedeutet Musterung?
Mit der Musterungsuntersuchung - intern Dienstfähigkeitsuntersuchung genannt - wird geklärt, welche Aufgaben im Militärdienst übernommen werden können. Geprüft wird zudem die grundsätzliche Wehrdienstfähigkeit. Am Verfahren, das bislang vor der Aufnahme Freiwilliger angewandt wird, ändert sich im Kern nichts.
Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung ("Anamnesebogen") zu Erkrankungen und zur medizinischen Vorgeschichte, ähnlich wie bei einem normalen Arzttermin. Die Befunde - vor allem Sehtest, Urintest, Ermittlung von Körpergewicht und Körpergröße, Zustand des Bewegungsapparats und Belastungswerte - münden in ein Gesamturteil, das sogenannte Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung bewertet, wie das Verteidigungsministerium erläutert.
Nach welchen Tauglichkeitsstufen wird die Eignung bemessen?
Die Tauglichkeitsgrade leiten sich aus dem Wehrpflichtgesetz ab und umfassen die grundsätzlichen Stufen: "wehrdienstfähig", "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" und "nicht wehrdienstfähig". Danach wird in Verwendungsgrade gegliedert: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4. vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.
Wie wird der Wehrdienst vergütet?
Freiwillige sollen monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate. Für längere Verpflichtungen sind zusätzliche Anreize vorgesehen. Wer mindestens zwölf Monate Dienst geleistet hat, soll für den Autoführerschein ("Fahrerlaubnis der Klasse B") einen Zuschuss bis zu 3.500 Euro bekommen.
Warum gelten die Jahrgänge ab Geburtsjahr 2008?
Der Zeitraum ergibt sich aus dem Start des Modells. In der Gesetzesbegründung heißt es: "Eine Anwendung der Neuregelungen auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurück), erfolgt außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht." Zudem bleibt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bestehen.

