Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 auf 48 Prozent des Durchschnittseinkommens
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung mit der Kanzlermehrheit beschlossen. Die Entscheidung war innerhalb der Koalition, insbesondere bei der Jungen Gruppe der Union, umstritten, da Bedenken hinsichtlich der künftigen Finanzierbarkeit bestanden. Trotzdem wurde das Gesetz mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet. Das Paket umfasst im Wesentlichen die Stabilisierung des Rentenniveaus, eine Ausweitung der Mütterrente, die Aktivrente und eine Flexibilisierung des Renteneintritts sowie eine Vorbereitung für das Rentenpaket II.
Mit dem kürzlich beschlossenen Rentenpaket hat die Bundesregierung die sogenannte "Haltelinie" für das Rentenniveau gesetzlich verankert. Das Gesetz schreibt fest, dass das Rentenniveau bis mindestens zum Jahr 2031 bei mindestens 48 Prozent gehalten werden muss. Ohne diese Haltelinie würde das Rentenniveau Prognosen zufolge in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken, bis auf etwa 41 Prozent bis 2050. Die "Haltelinie" verhindert, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne.
Steigen die Löhne in Deutschland, ziehen die Renten nach, um das Mindestniveau von 48 Prozent des Durchschnittseinkommens nicht zu unterschreiten. Ziel der Maßnahme ist es, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner langfristig zu sichern und Altersarmut entgegenzuwirken.
Was wird mit dem Rentenniveau ausgedrückt?
Das Rentenniveau ist eine zentrale Kennziffer in der Rentenpolitik, die die Relation zwischen der Höhe der durchschnittlichen Rente und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers in Deutschland abbildet. Es wird oft als Standardrentenniveau (oder Nettorentenniveau vor Steuern) bezeichnet. und folgendermaßen berechnet:
Die Standardrente ist dabei die Rente, die eine Person erhalten würde, die 45 Jahre lang ununterbrochen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und dabei jedes Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient hat, was genau einem Rentenpunkt pro Jahr entspricht. Diese Rente wird dann ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittseinkommen aller Beitragszahler gesetzt. Das Rentenniveau gibt nicht an, wie viel Prozent des eigenen, letzten Nettoeinkommens man als Rente erhält. Es ist vielmehr ein Indikator dafür, ob die Renten bei den jährlichen Anpassungen im Gleichschritt mit den Löhnen steigen oder ob sie relativ zu den Löhnen an Kaufkraft verlieren.
Die Mütterrente III bringt mehr Anerkennung von Erziehungszeiten
Mit der verabschiedeten Mütterrente III werden im Rentenpaket die Erziehungsleistungen von Müttern und Vätern mit vor 1992 geborenen Kindern vollständiger anzuerkennen. Die wesentliche Neuerung ist die Gutschrift eines weiteren halben Rentenpunkts pro Kind für jene Eltern, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Bisher wurden für diese Kinder 2,5 Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet (was 2,5 Entgeltpunkten entspricht). Mit dem Beschluss wird die anerkannte Erziehungszeit auf drei volle Jahre pro Kind erweitert, wodurch ein weiterer halber Entgeltpunkt hinzugefügt wird.
Ein halber Entgeltpunkt entspricht derzeit (nach der Rentenanpassung im Juli 2025) monatlich rund 20,40 Euro brutto pro Kind. Diese Rentenerhöhung ist dynamisch, sie steigt also mit künftigen Rentenanpassungen weiter an. Die Neuregelung soll ab 2027 wirksam werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat aus technischen Gründen bereits angekündigt, dass es eventuell zu Verzögerungen bei der Umsetzung bis 2028 kommen könnte, die Zahlungen sollen aber rückwirkend erfolgen.
Die gute Nachricht für Bestandsrentner ist, dass die Ausweitung automatisch erfolgen soll. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt die Kindererziehungszeiten automatisch im Versicherungskonto, sofern alle Kinder korrekt hinterlegt sind. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig.
Ziel dieser Ausweitung ist es, die Leistungen für Kindererziehung unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes anzugleichen und damit eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu erreichen. Eltern von nach 1992 geborenen Kindern erhielten von Beginn an drei Jahre Erziehungszeit angerechnet.
Steuerfreies Einkommen im Rentenalter durch die Aktivrente
Die beschlossene Aktivrente ist der Kernpunkt der neuen Flexibilisierungsmaßnahmen. Sie schafft einen steuerlichen Anreiz für Personen, die über ihre Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleiben möchten. Wer die Regelaltersgrenze (das gesetzliche Renteneintrittsalter) erreicht hat und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann seinen Arbeitslohn bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei erhalten. Der steuerfreie Hinzuverdienst beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat (was 24.000 Euro pro Jahr entspricht). Nur der Lohn, der diesen Betrag übersteigt, muss regulär versteuert werden. Diese Regelung gilt ausschließlich für Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgenommen oder fortgeführt wird. Die Aktivrente soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, sofern der Bundesrat zustimmt.
Neben der neuen Aktivrente wurden weitere flankierende Maßnahmen beschlossen, die generell die Kombination von Rente und Arbeit flexibler gestalten sollen. Bereits seit Januar 2023 gibt es für Bezieher der regulären Altersrente keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Man kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die neuen Regeln der Aktivrente setzen hier mit dem steuerfreien Freibetrag einen zusätzlichen Anreiz.
Für Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen möchten, gelten weiterhin die bisherigen, hohen Hinzuverdienstgrenzen. Die jährliche Grenze liegt aktuell bei über 6.300 Euro, der genaue Betrag wird jährlich angepasst. Das Rentenpaket ändert hier nichts Grundsätzliches an den bestehenden Flexirenten-Regelungen. Wer als Rentner weiterarbeitet (auch über die Regelaltersgrenze hinaus), zahlt dann weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung und erwirbt dadurch zusätzliche Rentenansprüche, die die monatliche Rente weiter erhöhen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, erfahrenen Fachkräften einen finanziellen Anreiz zu bieten, länger im Arbeitsleben zu bleiben, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Beitragsbasis der Rentenversicherung zu stärken.
Massive Kritik aus der Wirtschaft, die das Rentenpaket für „unfinanzierbar“ hält
Die Kritik der deutschen Wirtschaft am kürzlich im Bundestag beschlossenen Rentenpaket ist massiv und nahezu einhellig. Wirtschaftsverbände, Arbeitgeberorganisationen und führende Ökonomen bezeichnen das Vorhaben als "schlicht unfinanzierbar" und als eine "Kostenlawine", die vor allem zulasten jüngerer Generationen geht.
Der zentrale Kritikpunkt ist die fehlende nachhaltige Finanzierung der zugesagten Leistungen, insbesondere der Garantie des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031. Experten und Verbände (wie BDA und INSM) warnen vor zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 480 bis 500 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050, für die es keine solide Deckung im aktuellen Haushalt gibt. Um diese Kosten zu decken, prognostiziert die Wirtschaft einen drastischen Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge. Schätzungen gehen davon aus, dass der Beitragssatz innerhalb weniger Jahre auf über 20 Prozent steigen muss, was Arbeit und Arbeitgeber massiv belastet. "So wie es jetzt ist, kann das Rentensystem nicht bleiben", sagte der Präsident des Großhandelsverbandes BGA, Dirk Jandura. "Es ist schlicht unfinanzierbar und ungerecht gegenüber allen nachfolgenden Generationen."
Die Wirtschaft kritisiert, dass das Paket die demografische Herausforderung ignoriert und die Lasten in die Zukunft verschiebt. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger erklärte, dass Leidtragende und Lasttragende die Jüngeren seien, deren Einkommen und zukünftige Renten durch die heutige Politik beliehen werden. Das Paket sei keine echte Reform, sondern verschiebe die notwendigen strukturellen Anpassungen in die Zukunft, anstatt das System zukunftsfest zu machen.
Die Ökonomen bemängeln ferner, dass die politische Entscheidung, das Rentenniveau auf 48 Prozent festzuschreiben, notwendige, aber unpopuläre Strukturreformen verhindert. Die Forderung vieler Ökonomen und des Verbandes der Jungen Unternehmer, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, wurde von der Politik kategorisch abgelehnt. Das gleichzeitig eingeführte Generationenkapital als staatlicher Aktienfonds wird von Kritikern als zu gering dimensioniert angesehen, um die massiven Mehrausgaben durch die Niveaustabilisierung langfristig ausgleichen zu können.Zusammenfassend sehen die Wirtschaftsverbände das Rentenpaket als einen kurzfristigen politischen Kompromiss, der die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährdet und die Fundamente des Sozialstaats langfristig zerstört.

