Corona-Impfschäden: Wann haften Hersteller für Gesundheitsfolgen?
Kopfschmerzen, Fieber oder sogar Hörverlust – treten nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Probleme auf, suchen Betroffene häufig rechtlichen Ausgleich. Doch unter welchen Bedingungen müssen die Impfstoffhersteller tatsächlich für Schäden haften?
Unter welchen Bedingungen Impfstoffhersteller wie Astrazeneca für mögliche Corona-Impfschäden haften müssen und wie der BGH in einem aktuellen Fall entscheidet (Foto: dpa).
Foto: Jens Kalaene
Im Folgenden:
Warum der Bundesgerichtshof die Haftungsfrage bei Corona-Impfschäden prüft.
Wie Impfstoffhersteller laut Arzneimittelgesetz für Gesundheitsschäden verantwortlich sein können.
Welche Besonderheit die aktuelle Klage gegen Astrazeneca wegen Hörverlusts aufweist.
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