Sanktions-Expertin: Russische Oligarchen stellen Europas Verträge auf die Probe
Russische Unternehmen und Oligarchen haben begonnen, von Mitgliedstaaten der Europäischen Union Entschädigungen für die Folgen von Sanktionen zu verlangen. Die daraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten dürften komplex ausfallen und könnten die Motivation der Staaten zur konsequenten Umsetzung der Sanktionen beeinflussen, schreibt Marika Kütt, Expertin für internationale Sanktionen bei der Anwaltskanzlei Ellex Raidla.
Der Einsatz von Sanktionen durch die Europäische Union gegenüber Russland und Belarus zählt zu den zentralen Instrumenten zur Unterstützung der Ukraine im Krieg mit Russland, sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus moralischer Perspektive. Gleichzeitig hat diese Politik zwangsläufig zu einer Vielzahl komplexer rechtlicher Auseinandersetzungen geführt, die Risiken sowohl für private Akteure als auch für die Mitgliedstaaten bergen.
Eine drohende Welle von Großforderungen gegen Staaten könnte dabei die Wirksamkeit der Sanktionen untergraben. Besonders betroffen wären jene Länder, die Vermögenswerte eingefroren oder Verträge mit russischen Akteuren ausgesetzt haben.
Die Europäische Union nutzt Sanktionen bereits seit mehreren Jahrzehnten als politisches Instrument. Eine wesentliche Grundlage wurde mit der Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch den Vertrag von Maastricht geschaffen. Inzwischen hat die EU insgesamt 50 unterschiedliche Sanktionsregime etabliert.
Ausweitung der Sanktionen als neues Rechtsfeld
Seit 2022 verhängte Sanktionen gegen Russland und Belarus sind im Vergleich zu früheren Maßnahmen jedoch beispiellos umfangreich. Sie betreffen nicht nur einzelne Sektoren, sondern greifen tief in bestehende Vertragsbeziehungen und Eigentumsrechte ein. In der Folge lässt sich argumentieren, dass sich Sanktionen zunehmend zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickeln.
Unternehmen und Behörden sehen sich mit einer Vielzahl neuer Auslegungsfragen konfrontiert, für die es bislang kaum gefestigte Praxis gibt. Diese Entwicklung erhöht die Rechtsunsicherheit erheblich. Gleichzeitig steigt der Druck auf Mitgliedstaaten, Sanktionen nicht nur politisch zu beschließen, sondern sie auch rechtlich belastbar umzusetzen.
Strenge Regeln mit vielen Unklarheiten
Auf der Ebene privater Akteure haben die Sanktionen eine große Zahl bestehender Verträge betroffen, deren Erfüllung aufgrund der Maßnahmen untersagt wurde. Ursache hierfür waren sowohl die Sanktionierung einzelner Vertragsparteien als auch bestimmter Waren.
Für Privatpersonen und Unternehmen ergaben sich weitreichende Pflichten, die Ausführung verbotener Verträge zu verhindern und unzulässige Zahlungen zu unterlassen. Die Zahl sanktionierter Personen und Güter ist hoch, wodurch die Orientierung innerhalb der Regelwerke zunehmend schwieriger wird.
Gleichzeitig wird von Unternehmen und Einzelpersonen erwartet, dass sie über die geltenden Sanktionen informiert sind und ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zugleich sind die aus den Sanktionsverordnungen resultierenden Verbote nicht immer eindeutig formuliert. In der Praxis hat dies zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Vertragsparteien darüber geführt, ob die Erfüllung bestimmter Verträge zulässig ist.
Widersprüche in Verordnungen und Ausnahmen
Die Sanktionsverordnungen der EU wurden durch verschiedene Pakete fortlaufend geändert, was zu Inkonsistenzen und Auslegungsspielräumen geführt hat. Auch zwischen den unterschiedlichen Sprachfassungen der Verordnungen bestehen teils Widersprüche. So kam es etwa zu Streitfragen darüber, ob bei bestimmten sanktionierten Waren lediglich deren Import in die EU verboten ist oder auch Transport und Verkauf außerhalb des Unionsgebiets.
Uneinigkeit besteht ebenfalls über Ausnahmeregelungen, etwa welche Verträge innerhalb bestimmter Übergangsfristen noch erfüllt werden durften. Ferner ist umstritten, ob eine von einer Behörde eines Mitgliedstaates gewährte Ausnahme auch für eine Vertragspartei in einem anderen Mitgliedstaat gilt.
Langsame Entwicklung der Rechtsprechung
Erschwerend kommt hinzu, dass sich eine gerichtliche Praxis zur Klärung sanktionsrechtlicher Fragen nur langsam und mit erheblicher Verzögerung herausbildet. Zwar existieren bereits nationale Gerichtsentscheidungen, diese tragen jedoch kaum zu einer einheitlichen Auslegung bei.
Die endgültige Auslegungskompetenz für EU-Verordnungen liegt beim Europäischen Gerichtshof, an den nationale Gerichte Vorabentscheidungsersuchen richten können. Der Weg zu einer solchen Entscheidung ist jedoch langwierig und kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit sind Gerichte und Parteien auf den Wortlaut der Verordnungen, Leitlinien der EU-Organe sowie auf die allgemeinen Ziele der Sanktionen angewiesen.
Schiedsgerichte und komplexe Eigentumsstrukturen
Auch Schiedsgerichte befassen sich mit entsprechenden Streitigkeiten, deren Verfahren jedoch in der Regel nicht öffentlich sind. Zudem sind ihre Möglichkeiten zur verbindlichen Auslegung europäischer Verordnungen begrenzt.
Neben rechtlichen Unklarheiten entstehen Konflikte auch aufgrund komplexer tatsächlicher Umstände, etwa wenn der Verdacht besteht, dass eine Vertragspartei unter der Kontrolle einer sanktionierten Person steht. Die Sanktionsverordnungen untersagen Zahlungen nicht nur an ausdrücklich gelistete Personen, sondern auch an von ihnen kontrollierte Unternehmen. Die Feststellung solcher Kontrolle ist jedoch schwierig.
Sanktionierte Akteure nutzen häufig verschachtelte Beteiligungsstrukturen und Strohmänner, um ihre Einflussnahme zu verschleiern. Zusätzlich erschwert wird dies durch ein in Russland verabschiedetes Gesetz, das die Offenlegung von Mitgliedern der Unternehmensleitung untersagt.
Investitionsschutz als neues Konfliktfeld
Eine weitere Welle von Rechtsstreitigkeiten droht mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Investoren haben begonnen, aufgrund der Anwendung von Sanktionen Klagen gegen Staaten auf Basis von Investitionsschutzabkommen einzureichen. Die meisten Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit bilaterale Investitionsschutzverträge abgeschlossen, um ausländische Investitionen zu fördern und abzusichern.
Diese Abkommen garantieren unter anderem eine faire und gerechte Behandlung sowie Schutz vor Enteignung. Streitigkeiten aus solchen Verträgen werden regelmäßig vor Schiedsgerichten ausgetragen. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben entsprechende Abkommen mit Russland geschlossen.
Milliardenforderungen russischer Oligarchen
Russische Unternehmen und Oligarchen fordern nun auf dieser Grundlage Entschädigungen für die Verhängung von Sanktionen. Sie argumentieren, dass sicherheitspolitisch begründete Maßnahmen gegen die in den Verträgen zugesicherten Investorenrechte verstoßen. Quellen zufolge gibt es bereits 28 entsprechende Verfahren oder formelle Ankündigungen.
Das potenzielle Volumen der Forderungen entspricht in etwa der gesamten bisherigen finanziellen Unterstützung der EU für die Ukraine. So klagt der bekannte russische Oligarch Michail Fridman gegen Luxemburg und fordert 14 Millionen Euro wegen der Einfrierung seiner Vermögenswerte.
Auch Belgien steht unter Druck. Vier russische Investoren haben das Land vor der Einleitung von Investitionsschiedsverfahren gewarnt, nachdem Vermögenswerte in Höhe von rund 185 Milliarden Euro eingefroren wurden.
Sanktionsdurchsetzung unter politischem Risiko
Mehrere Verfahren wurden zudem gegen die Ukraine selbst auf Grundlage früherer Abkommen eingeleitet. Teilweise stützen sich Kläger dabei auf Investitionsschutzverträge, an denen Russland formal nicht beteiligt ist. In diesen Fällen werden Forderungen über Unternehmen geltend gemacht, die zwar von russischen Investoren kontrolliert werden, ihren Sitz jedoch in einem Vertragsstaat haben.
Es zeigt sich, dass Investitionsschutzabkommen in geopolitisch angespannten Zeiten unerwartete Nebenwirkungen entfalten. Mitgliedstaaten sehen sich gezwungen, Sanktionen in langwierigen Verfahren völkerrechtlich zu rechtfertigen.
Folgen für Deutschland und die europäische Sanktionspolitik
Für Deutschland als zentrale Volkswirtschaft der Europäischen Union ist diese Entwicklung von besonderer Relevanz. Auch hierzulande könnten Vermögenssperren und Ausnahmeregelungen verstärkt rechtlich angefochten werden.
Zugleich steht Deutschland vor der Aufgabe, die politische Geschlossenheit der europäischen Sanktionspolitik mit der Absicherung gegen milliardenschwere Haftungsrisiken zu verbinden. Die wachsende Zahl von Investitionsklagen dürfte die Debatte über Reformen im Investitionsschutz und eine klarere europäische Sanktionsarchitektur weiter verschärfen.


