Politik

Grönland-Streit und offener Handelskrieg: Was steckt in der „Handelsbazooka“ der EU?

Droht Europa der nächste große Handelskonflikt mit den USA? In Brüssel wächst der Druck, auf neue Zolldrohungen entschlossen zu reagieren. Doch welche Optionen hat die EU wirklich – und was bedeutet das für deutsche Unternehmen, Märkte und Investoren, wenn aus Politik ein Wirtschaftskrieg wird?
Autor
avtor
20.01.2026 10:52
Aktualisiert: 20.01.2026 18:13
Lesezeit: 2 min

Handelskrieg und die EU-Konterstrategie: Von Strafzöllen bis Handelsbazooka

Die EU prüft Gegenmaßnahmen gegen die USA wegen neuer Drohungen mit Zöllen gegen Länder, die sich einer möglichen US-Übernahme Grönlands widersetzen. US-Präsident Donald Trump hat am Samstag acht europäischen Staaten – darunter Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, die Niederlande und Schweden – mit einer schrittweisen Einführung von Zöllen von bis zu 25 Prozent gedroht, falls sie sich gegen eine US-Übernahme Grönlands stellen.

Die Forderungen nach einem harten Kurs der EU nehmen zu, berichtet das slowenische DWN-Partnerportal Finance. Auch der Vorschlag des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, das europäische Instrument gegen wirtschaftlichen Zwang zu aktivieren, erhält Unterstützung – unter anderem vom deutschen Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil. Wie Euronews berichtet, sagte Klingbeil: „Europäer müssen klar sagen, wo die Grenze ist. Es gibt einen rechtlich etablierten Werkzeugkasten, mit dem wir auf wirtschaftliche Erpressung mit gezielten Maßnahmen reagieren können.“

Drei mögliche europäische Reaktionen

Es gibt drei denkbare Antworten der EU auf Trumps Zolldrohungen.

  1. Die EU könnte die Ratifizierung eines 2025 erzielten Handelsabkommens mit den USA auf Eis legen. Der Deal befindet sich derzeit zur Prüfung im Europäischen Parlament und sieht unter anderem vor, dass die EU für die meisten US-Produkte Nullzölle beim Import einführt.
  2. Möglich wäre auch die Einführung von Strafzöllen auf US-Waren im Umfang von 93 Milliarden Euro. Eine entsprechende Produktliste hatte die EU im vergangenen Jahr im Zuge verschärfter Handelskonflikte mit den USA vorbereitet. Das Paket wurde damals jedoch nicht aktiviert; die Maßnahmen sind bis zum 6. Februar dieses Jahres ausgesetzt.
  3. Als dritte Option gilt der Einsatz des EU-Instruments gegen wirtschaftlichen Zwang durch Drittstaaten. Dieses Instrument wurde bisher noch nie angewendet, trägt aber bereits den Spitznamen „Handelsbazooka“. Als sich die EU-Botschafter am Sonntag in Brüssel trafen, fiel noch keine Entscheidung über eine Aktivierung.

EU-Ratspräsident António Costa hat für diese Woche – voraussichtlich Donnerstag – einen Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs einberufen. Dort soll über mögliche Reaktionen beraten werden.

EU-Handelsbazooka: Welche Vergeltungsmaßnahmen der EU zur Verfügung stehen

Die Grundlage bildet die EU-Verordnung zum Schutz vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittstaaten, die 2023 beschlossen wurde. Die Verordnung ermöglicht nicht nur Maßnahmen gegen Waren, sondern auch gegen Dienstleistungen. Das ist besonders relevant, weil die USA im Dienstleistungshandel gegenüber der EU tendenziell Überschüsse erzielen.

Die vorgesehenen Schritte sind so ausgestaltet, dass sie das internationale Handelsrecht möglichst nicht verletzen. Der Instrumentenkasten entstand als Reaktion auf die transatlantischen Handelskonflikte während Trumps erster Amtszeit. Zu den möglichen Maßnahmen zählen:

  • neue oder höhere Zölle sowie zusätzliche Import- und Exportabgaben auf Waren;
  • neue oder strengere Beschränkungen für Waren (z. B. Quoten, Import- und Exportlizenzen und weitere Auflagen);
  • Einschränkungen bei der Durchfuhr von Waren (Transit);
  • Ausschluss von Waren, Dienstleistungen oder Anbietern von Waren/Dienstleistungen aus öffentlichen Vergabeverfahren in der EU;
  • Maßnahmen, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen;
  • Einschränkungen beim Zugang für ausländische Direktinvestitionen;
  • Beschränkungen des Marktzugangs in der EU für Bank-, Versicherungs- und andere Finanzdienstleistungen sowie Einschränkungen beim Zugang zu den EU-Kapitalmärkten;
  • Einschränkungen beim Schutz geistiger Eigentumsrechte oder bei deren kommerzieller Nutzung, sofern Rechteinhaber Bürger eines Drittstaates sind, gegen den Gegenmaßnahmen verhängt werden;
  • Beschränkungen beim Inverkehrbringen von Waren, die unter EU-Chemikalienrecht fallen;
  • Einführung oder Verschärfung von Beschränkungen beim Inverkehrbringen von Waren, die unter EU-Sanitär- und Pflanzenschutzregeln (SPS) fallen.

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Albina Kenda

Zum Autor:

Albina Kenda ist eine erfahrene Journalistin, die sich auf die Berichterstattung über Geldpolitik und EU-Themen für die slowenische Wirtschaftszeitung Casnik Finance spezialisiert hat. Sie arbeitet sich regelmäßig durch endlose Stapel von Berichten, Vorschlägen, Reden und Diskussionen, um so klar wie möglich darzustellen, wie internationale und insbesondere europäische Themen uns alle betreffen, auch wenn wir uns nicht dafür interessieren.

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