Politik

Schneller Recht bekommen: Reform für Verwaltungsgerichte geplant

Bürger sollen künftig schneller zu einem Urteil kommen, wenn sie mit Ämtern streiten. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigt eine Reform an, die langwierige Verfahren vor Verwaltungsgerichten deutlich beschleunigen soll. Im Schnitt dauern solche Verfahren derzeit bundesweit 14,2 Monate – betroffen sind etwa Streitigkeiten um Baugenehmigungen, Studienplatzvergabe oder Asylentscheidungen.
02.02.2026 13:16
Aktualisiert: 02.02.2026 13:16
Lesezeit: 2 min

"Gerichte sollen zügiger entscheiden können, die Justiz soll ihre Ressourcen effizienter einsetzen", sagte Hubig. "Die einzelne Richterin und der einzelne Richter sollen mehr Verantwortung bekommen, Prozesse sollen insgesamt straffer geführt werden können." Sie sprach von einer großen Reform der Verwaltungsgerichtsordnung. Ihr Entwurf muss aber erst in der Regierung abgestimmt und im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden.

Widerspruch per E-Mail

Konkret plant Hubig für Bürgerinnen und Bürger die Neuerung, dass ein Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung grundsätzlich auch per E-Mail eingelegt werden kann. Bisher geht das nur mit besonderen elektronischen Hürden, etwa einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Neu für die Verwaltungsgerichte: Mehr Entscheidungen sollen mit kleiner Besetzung oder von Einzelrichtern getroffen werden können. Dem Entwurf zufolge sollen Richterinnen und Richter auf Probe schon nach sechs Monaten statt nach einem Jahr alleine entscheiden können. Auch bei den Oberverwaltungsgerichten sollen häufiger Einzelrichter statt ganzer Senate urteilen. Beim Bundesverwaltungsgericht sollen öfter nur drei statt fünf Richter mit einer Sache befasst werden.

Hürden für Querulanten

Um Sachverhalte zu klären, sollen die von den Parteien vorgebrachten Argumente eine größere Rolle spielen, die Aufklärung von Amts wegen - also auf Betreiben des Gerichts - etwas weniger. Das Verfahren für Rechtsmittel soll vereinfacht werden, wie aus den Plänen weiter hervorgeht. Juristisch aussichtslose Klagen - genannt "querulatorische Klagen" sollen unattraktiver werden: Die Gerichte sollen sich künftig erst dann damit befassen, wenn ein Vorschuss auf die Gerichtskosten gezahlt ist.

Schließlich sollen Verwaltungsgerichte einen stärkeren Hebel bekommen, Ämter zur Umsetzung von Urteilen zu bewegen. Wirkt eine staatliche Stelle nicht wie erforderlich mit, sollen die Richter höhere Zwangsgelder erheben können: statt heute bis zu 10.000 Euro künftig maximal 25.000 Euro. Das Geld fließt den Plänen zufolge dann nicht mehr an den Hoheitsträger, gegen den sich die Vollstreckung richtet, sondern an eine andere staatliche Stelle.

Zehntausende Verfahren jährlich

Ende 2024 hatten Verwaltungsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 220.000 Verfahren auf dem Tisch. Erledigt wurden in jenem Jahr gut 172.000 Verfahren. Jeweils etwa die Hälfte entfielen auf allgemeine Kammern und spezialisierte Asylkammern. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von 14,2 Monaten fiel regional sehr unterschiedlich aus - zwischen 5,5 Monaten in Rheinland-Pfalz und 22,4 Monaten in Brandenburg.

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