So erkennen Sie Diskriminierung bei der Wohnungssuche
Einkommen und Bonität stimmen, frühere Mietschulden gibt es ebenfalls nicht. Warum bleibt die Suche nach einer neuen Wohnung trotzdem ohne Erfolg? Möglicherweise liegt es an Name oder Geschlecht – und das wäre rechtswidrig.
Vermieter haben meist klare Vorstellungen davon, wer in ihre Wohnung einziehen soll: Im Idealfall ist der neue Mieter zuverlässig, zahlungsfähig, ordentlich und rücksichtsvoll. Werden jedoch Herkunft, Alter oder Geschlecht bei der Vergabe berücksichtigt, kann das diskriminierend sein. Betroffene Wohnungssuchende können sich dagegen wehren.
"Viele Mietinteressenten werden insbesondere in großen und nachgefragten Städten geradezu genötigt, umfassende Auskunft über sich zu erteilen", heißt es in der Mieterzeitung (Ausgabe 6/2025) des Deutschen Mieterbunds (DMB). Um die Bonität zu prüfen, werden häufig Schufa-Auskunft, Selbstauskunft oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangt. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Vermieter zwar nicht. Wer solche Unterlagen nicht vorlegt, wird aber oft direkt aussortiert. Deshalb machen viele Bewerber mit.
Bei manchen Fragen dürfen Mieter lügen
Doch Vermieter dürfen nicht unbegrenzt Informationen verlangen. Mieterinnen und Mieter sind laut DMB nur verpflichtet, wahrheitsgemäß auf Fragen zu antworten, die unmittelbar mit dem Mietvertrag zusammenhängen. Dazu zählen etwa Angaben zum Nettoeinkommen, zum Arbeitsverhältnis oder zur Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Fragen nach Religion, Familienplanung, Gesundheit oder Herkunft sind unzulässig und müssen nicht beantwortet werden. "Wer sich wehren will, ohne sofort aus dem Auswahlverfahren zu fallen, sollte sachlich und zurückhaltend reagieren, etwa mit dem Hinweis, dass bestimmte Angaben für das Mietverhältnis nicht relevant seien", rät Jutta Hartmann vom DMB. Besteht der Vermieter dennoch auf einer Antwort, dürfen Mieter an diesen Stellen lügen.
Wer den Eindruck hat, bei der Wohnungsvergabe wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität schlechter behandelt zu werden als andere Bewerberinnen und Bewerber, kann dagegen vorgehen und eine Entschädigung einklagen. "Betroffene sollten Abläufe und Aussagen festhalten und sich frühzeitig beraten lassen, da mögliche Ansprüche innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden müssen", empfiehlt Jutta Hartmann.
Testings können Indizien belegen
Anzeichen für Diskriminierung zeigen sich laut Hartmann etwa in Aussagen wie "wir vermieten nur an Deutsche". Meist geschieht Benachteiligung jedoch weniger offensichtlich. Auch pauschale Absagen ohne nachvollziehbare Gründe oder unterschiedliche Anforderungen an vergleichbare Bewerber können Hinweise liefern.
Um solche Indizien zu stärken, können sogenannte Testings helfen. Darauf weist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf ihrer Webseite hin. Wer etwa vermutet, wegen des Namens oder Geschlechts aussortiert worden zu sein, kann weitere Bewerbungen für dieselbe Wohnung schicken und dabei nur die vermutete Ursache der Absage verändern. Wird man dann – anders als zuvor – zur Besichtigung eingeladen, kann dies ein Hinweis auf Benachteiligung sein, der vor Gericht berücksichtigt werden kann.
Absage bei der Wohnungssuche: Informiert gegen Ungerechtigkeit
Diskriminierung bei der Wohnungssuche bleibt oft unbemerkt, trifft Betroffene aber hart. Vermieter dürfen zwar Informationen zur Bonität oder Haushaltsgröße verlangen, doch persönliche Fragen nach Herkunft, Religion oder Gesundheit sind unzulässig. Wer den Eindruck hat, unfair behandelt worden zu sein, sollte Aussagen dokumentieren und rechtzeitig Beratung suchen. Entschädigungen können eingeklagt werden, wenn Benachteiligung nachweisbar ist. Testings bieten eine Möglichkeit, verdeckte Muster aufzudecken. Wissen über die eigenen Rechte hilft, sich besser zu schützen und Ungleichbehandlung nicht hinzunehmen.

