Schlappe für das Innenministerium: Grenzkontrollen an bayerischer Grenze rechtswidrig
Jahrelange Routine, nun rechtlich erschüttert: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die seit 2015 praktizierten Kontrollen an der Grenze zu Österreich in einem Grundsatzurteil für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine Deutsche gegen anlasslose Überprüfungen durch die Bundespolizei. Damit wachsen die Zweifel an der Vereinbarkeit der dauerhaften Ausnahmeregelungen mit geltendem EU-Recht.
Der Bayerische VGH erklärt Grenzkontrollen zu Österreich für rechtswidrig. Warum die Begründung des Innenministeriums vor Gericht scheiterte (Foto: dpa).
Foto: Harald Tittel
Im Folgenden:
Warum der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Grenzkontrollen zu Österreich für rechtswidrig erklärt hat.
Weshalb das Bundesinnenministerium die Verlängerung der Kontrollen nicht ausreichend begründet hatte.
Welche rechtlichen Schritte der Bundesregierung nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil offenstehen.
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