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Millionenhaftung nach Fehlurteil: Stiftung Warentest unterliegt vor Gericht

Ein fehlerhaftes Testurteil kommt die Stiftung Warentest teuer zu stehen: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Rauchmelder-Hersteller Pyrexx dem Grunde nach Schadenersatz zugesprochen. Nachdem ein beauftragtes Prüflabor eigenmächtig von gängigen Normen abwich, sieht das Gericht die Stiftung in der Pflicht. Während das Urteil die Verantwortlichkeit klärt, bahnt sich nun ein juristisches Tauziehen um die tatsächliche Höhe der Entschädigung an.
24.04.2026 08:18
Aktualisiert: 24.04.2026 08:30
Lesezeit: 3 min
Millionenhaftung nach Fehlurteil: Stiftung Warentest unterliegt vor Gericht
Das OLG Frankfurt verurteilte Stiftung Warentest zu Schadenersatz wegen eines fehlerhaften Rauchmelder-Tests. Pyrexx fordert 7,7 Millionen Euro. Was steckt dahinter? (Foto: dpa). Foto: Monika Skolimowska

Pflichtverletzung eingeräumt: Ein kostspieliger Fehler im Prüfverfahren

Die Stiftung Warentest muss wegen eines falschen Testergebnisses möglicherweise Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sprach dem Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx einen Ausgleich für seine wirtschaftlichen Einbußen zu. Die genaue Höhe muss das Landgericht Frankfurt als Vorinstanz festlegen, das Unternehmen fordert 7,7 Millionen Euro.

Die Stiftung Warentest, die den beanstandeten Test 2024 zurückgezogen und sich bei der Firma entschuldigt hatte, erklärte, das von ihr beauftragte Prüfinstitut sei „ohne Rücksprache mit der Stiftung Warentest von der Norm abgewichen und hat das der Stiftung nicht offengelegt“.

Die Stiftung akzeptiere die - noch nicht rechtskräftige - Entscheidung des OLG, „dass wir für unsere Pflichtverletzung haften müssen“, sagte ein Sprecher der Institution mit Sitz in Berlin. Die geforderte Summe halte die Stiftung jedoch für „realitätsfern“.

Keine Nachfrage trotz Einwänden

Der 16. Senat des OLG Frankfurt hielt der Stiftung in seinem Urteil vor, die bereits vor Veröffentlichung vorgebrachten Bedenken und Einwände der Herstellerfirma nicht angemessen berücksichtigt zu haben. Deren abweichende Prüfergebnisse hätten die Verantwortlichen „aufhorchen lassen müssen“, erklärte der Vorsitzende Richter Peter Bub. Warentest hätte mindestens beim eigenen Prüfinstitut nachfragen müssen, wie es zu der Abweichung komme. Hätte man nachgefragt, wäre nach der gutachten-gestützten Ansicht des Gerichts herausgekommen, dass das Test-Feuer nicht den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprochen hat.

Pyrrex-Geschäftsführer Sebastian Herre zeigte sich nach dem Spruch erleichtert: „Wir haben als Mittelständler fünf Jahre lang für Aufklärung und Gerechtigkeit gekämpft – gegen eine Institution, der Millionen Deutsche vertrauen. Wir waren uns immer sicher: Bei dem Test muss etwas gehörig schiefgelaufen sein.“

Worum ging es in dem Streit?

Ende 2020 testete die Stiftung Warentest Rauchmelder. Ergebnis: 13 der 17 Geräte wurden für gut befunden, eines habe versagt: „Pyrexx alarmiert zu spät“, war in der Ausgabe 1/2021 der Zeitschrift „Test“ zu lesen. Der „Pyrexx PX-1“ bekam von den Testern die vernichtende Note „mangelhaft“ (5,0).

Der Berliner Hersteller - ein nach eigenen Angaben „führender deutscher Hersteller von Rauchwarnmeldern“ mit aktuell 250 Mitarbeitern - sah sein Produkt zu Unrecht disqualifiziert und zweifelte das Ergebnis noch vor der Veröffentlichung an. Dass die Stiftung Warentest ihr „falsches Testurteil“ dennoch publizierte, kostete den Mittelständler nach eigenen Angaben „fast die Existenz“: „Millionen Haushalte waren verunsichert, das Geschäft brach ein, jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Job.“

Wie hat die erste Instanz entschieden?

Das Landgericht Frankfurt kam im Frühjahr 2025 zu dem Schluss, nicht der beanstandete Rauchmelder, sondern die Prüfsituation sei schlecht gewesen: Bei einem Testbrand sei der vorgeschriebene Grenzkorridor unterschritten worden. Der deshalb ungültige Versuch sei aber nicht wiederholt worden.

Die Stiftung Warentest wurde vom Landgericht dem Grunde nach zu Schadenersatz verurteilt (Landgericht Frankfurt/Az. 2-03 O 430/21). Diese Entscheidung wurde nun in der zweiten Instanz bestätigt.

Welche Konsequenzen zog die Stiftung Warentest?

Die Stiftung erkannte sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens an und zog das falsche Testergebnis 2024 zurück. Den wirtschaftlichen Schaden wollte sie aber nicht ersetzen und ging in diesem Punkt in die Berufung.

Die Tests würden in unabhängigen, fachkundigen Prüfinstituten durchgeführt, erklärte die Stiftung damals: „Wie üblich haben wir das negative Testergebnis an mehreren Prüfmustern abgesichert.“ Im Rahmen des Gerichtsverfahrens sei jedoch deutlich geworden, dass es bei den Labortests des Pyrexx-Produkts Abweichungen zu Vorgaben gegeben haben. Somit hätten die Prüfbedingungen „zu einer Benachteiligung des Produkts geführt“.

Bei der Pyrexx GmbH habe sich die Stiftung Warentest persönlich entschuldigt. Im Februar 2024 kündigte die Stiftung zudem an, „zeitnah“ einen neuen Rauchmelder-Test durchzuführen. Veröffentlicht ist der bislang nicht.

Welches Gewicht haben die Tests der Stiftung Warentest?

„Fast alle Deutschen kennen die Stiftung Warentest und die meisten von ihnen vertrauen den Testergebnissen“, schreibt die Stiftung über sich selbst - und das dürfte keineswegs übertrieben sein. Gegründet am 4. Dezember 1964 auf Beschluss des Bundestages, soll die Stiftung laut Satzung der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung stellen, „die zur Verbesserung der Marktbeurteilung beitragen“.

Zudem soll sie Verbraucher „über Möglichkeiten und Techniken der optimalen privaten Haushaltsführung, über eine rationale Einkommensverwendung sowie über von ihr als fundiert erkannte wissenschaftliche Erkenntnisse des gesundheits- und umweltbewussten Verhaltens“ aufklären.

Wie laufen die Tests der Stiftung Warentest ab?

Jedes Jahr prüft die Stiftung Warentest nach eigenen Angaben etwa 35.000 Produkte und Dienstleistungen in mehr als 210 Waren- und Dienstleistungstests. Die Themenpalette ist breit: von Fernsehern über Olivenöl bis hin zu Haftpflichtversicherungen. Hersteller und Anbieter können weder ein bestimmtes Testthema bestellen noch bestimmen, welche Produkte in einen Test einbezogen werden. Die Waren, die geprüft werden sollen, kaufen Test-Käufer anonym in Großmärkten, Supermärkten und Kaufhäusern oder im Internet.

Geprüft wird dann in externen Laboren. Wo genau, hält die Stiftung geheim: Die Institute sollen nicht von den Anbietern beeinflusst werden können. Aus den Ergebnissen entsteht ein Gutachten. Danach werden die Ergebnisse bewertet, wobei gesetzliche Grenzwerte, Industrienormen oder Qualitätszeichen ebenso einfließen wie die im Test festgestellten Unterschiede zwischen den Produkten.

Musste die Stiftung Warentest schon einmal Schadenersatz zahlen?

Die Stiftung Warentest hat nach Angaben eines Sprechers in drei Fällen (1985, 1995, 2002) freiwillig im Rahmen von Vergleichen auch Zahlungen zum Ausgleich von Schäden geleistet. In dem größten der drei Fälle ging es 1985 um den Abschluss des sogenannten Warentest-III-Verfahrens: ein Preisvergleich von Supermarktketten, um die im Sortiment besonders günstige Kette zu ermitteln.

Die Stiftung hatte übersehen, dass unter der Marke Globus eigenständige Supermarktketten operierten. Eine Kette hatte tatsächlich günstigere Angebote, wurde aber als teurer dargestellt, weil sie mit der anderen Kette zusammen beurteilt wurde. Die gezahlte Summe lag in diesem Fall nach Angaben der Stiftung im niedrigen fünfstelligen Bereich.

2014 hatte sich die Stiftung Warentest zudem Ärger mit Ritter Sport wegen der Bewertung eines Vanillearomas in der Nuss-Schokolade des Herstellers eingehandelt. Die Tester hatten der Ritter-Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport bestritt das und setzte sich vor Gericht letztlich durch. Auf Schadenersatzforderungen verzichtete der Schokohersteller später.

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