Wirtschaft

Sondersteuer für Energiegewinne: Wie die EU-Pläne Europas Energiesektor belasten

Eine neue Sondersteuer für den Energiesektor könnte die Debatte über hohe Energiepreise in der EU erneut verschärfen. Welche Folgen hätte ein solcher Eingriff für Investitionen, Versorgungssicherheit und die Stabilität der europäischen Energiemärkte?
13.05.2026 16:00
Lesezeit: 2 min
Sondersteuer für Energiegewinne: Wie die EU-Pläne Europas Energiesektor belasten
Die geplante Sondersteuer im Energiesektor könnte Reservekapazitäten verteuern, Investitionen bremsen und damit die Versorgungssicherheit in der EU zusätzlich belasten (Foto: dpa) Foto: Christoph Schmidt

Sondersteuer belastet den ohnehin schwachen Energiesektor

Europas schwer angeschlagener Energiesektor steht vor einem weiteren selbst geschaffenen Problem. Deutschland, Spanien, Italien, Portugal und Österreich wollen, dass die EU eine einmalige Steuer auf "außerordentliche Gewinne im Energiesektor" einführt.

Erst vor vier Jahren wurde eine solche "einmalige Steuer" beschlossen. Derzeit deutet jedoch vieles darauf hin, dass die EU-Kommission aus den damaligen Erfahrungen gelernt hat und vor einer Wiederholung zurückschreckt.

Auch die dänischen Sozialdemokraten, die weiterhin Regierungsverantwortung tragen, scheinen diesmal zurückhaltender zu sein. Teile des Energiesektors erzielen derzeit zwar hohe Gewinne, doch genau daraus folgt noch nicht, dass eine Sondersteuer sinnvoll wäre.

Schwankende Einnahmen im Energiesektor

Die von den fünf Ländern angestrebte Steuer ist keine gezielte Abgabe auf außergewöhnlich hohe strukturelle Renditen. Beim letzten Mal wurde eine weitgehend willkürliche Bemessungsgrundlage gewählt. Zudem richtet sich der Ansatz nicht auf systematische Grundrenten, die aus exklusiven Nutzungsrechten entstehen. Gemeint sind etwa Rechte zur Nutzung eines Ölfelds oder eines besonders ertragreichen Windstandorts.

Im Zentrum stehen vielmehr die stark schwankenden Energiepreise. Diese Volatilität führt im Energiesektor zu erheblich ungleichmäßigen Einnahmen und erschwert verlässliche Investitionsentscheidungen. Eine Sondersteuer, die nur in Phasen hoher Gewinne greift, blendet diese Schwankungen aus. Sie verändert damit die Investitionsanreize in einem Markt, der ohnehin unter erheblichen strukturellen Belastungen steht.

"Wenn der Staat die Spitzen in guten Zeiten besteuert, ohne in schlechten Zeiten Abzüge zu gewähren, schwächt dies den Anreiz gerade für jene Investitionen in Kapazität, die Europas volatiles Energiesystem benötigt."

Reservekapazitäten werden geschwächt

Derzeit sind die hohen Preise auf Engpässe infolge der Blockade der Straße von Hormus zurückzuführen. Unabhängig davon weist Europas Energiesystem jedoch ein strukturelles Problem auf.

Der hohe Anteil erneuerbarer Energien sowie der Ausstieg aus Atomkraft und Kohle führen dazu, dass insbesondere die Strompreise stärker schwanken. Diese Schwankungen sind nicht nur kurzfristige Marktreaktionen, sondern Teil der neuen Systemlogik.

Um solche Ausschläge abzufedern, braucht es Reservekapazitäten, die einspringen können, wenn erneuerbare Energien und andere Quellen nicht genügend Strom liefern. Andernfalls muss allein der Verbrauch die Anpassung tragen. Soll es einen Anreiz geben, Anlagen für Extremsituationen vorzuhalten, müssen diese in kurzen Phasen hoher Nachfrage ausreichende Erträge erzielen. Nur so lassen sich die Kosten solcher Anlagen decken.

Wenn der Staat Gewinne in guten Zeiten besteuert, ohne schwache Phasen entsprechend zu berücksichtigen, sinkt genau dieser Anreiz. Damit wird jene Kapazität geschwächt, die Europas volatiles Energiesystem dringend benötigt.

Die geplante Sondersteuer würde somit nicht nur zusätzliche Einnahmen abschöpfen. Sie könnte auch Investitionen in Versorgungssicherheit erschweren und damit ein Kernproblem der europäischen Energiepolitik verschärfen.

Rechtliche Fragen im EU-Gefüge

Hinzu kommt, dass die fünf Länder die verfassungsrechtliche Struktur der EU berühren. Wie beim letzten Mal soll die EU-Steuer offenbar durchgesetzt werden, indem die vertragliche Pflicht zur Einstimmigkeit in Steuerfragen umgangen wird.

Stattdessen soll eine Bestimmung genutzt werden, nach der akute Versorgungsprobleme mit Eingriffen per einfacher Mehrheit beantwortet werden können. Dieser Ansatz war bereits damals rechtlich und politisch fragwürdig.

Aus gutem Grund ist dazu ein Verfahren vor dem Gerichtshof anhängig. Entscheidend ist jedoch, dass die Mitgliedstaaten selbst den Schutz der Verträge gegen Mehrheitszwang und Zentralisierung verteidigen. Deshalb müssen Länder wie Dänemark klar widersprechen, sobald entsprechende Vorschläge aufkommen. Die EU-Kommission hält sich gewöhnlich nicht zurück, wenn es um stärkere Zentralisierung geht.

Auch Maßnahmen, die ihr in der breiten Öffentlichkeit dringend benötigte Zustimmung verschaffen könnten, werden sonst selten zurückgewiesen. Beim letzten Mal verlangte die Kommission, die Einnahmen an Verbraucher weiterzugeben.

Instrumente, die am Ende potenziell in den EU-Haushalt fließen könnten, passen ebenfalls zu ihrer politischen Linie. Dass die Kommission diesmal bislang nicht auf den Vorschlag eingegangen ist, sagt daher viel über die Probleme dieser Steuer aus. Zumindest vorerst.

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