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Informationsfreiheit: Bundesregierung will Anfragen deutlich einschränken

Die Bundesregierung plant strengere Regeln für den Zugang zu amtlichen Informationen. Künftig sollen offenbar nur noch Privatpersonen Informationsanfragen stellen können. Opposition und Transparenzorganisationen warnen vor einem Rückschritt bei Bürgerrechten und staatlicher Kontrolle.
02.07.2026 14:27
Lesezeit: 2 min
Informationsfreiheit: Bundesregierung will Anfragen deutlich einschränken
Eine Person zeigt auf einem Tabletcomputer auf die Internetseite des Portals «fragdenstaat.de» an, wobei das Logo des Portals auf einem weiteren Bildschirm zu sehen ist: Die Bundesregierung plant strengere Regeln zur Informationsfreiheit (Foto: dpa). Foto: Christoph Soeder

Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sorgt für Kritik

Die Bundesregierung will das Gesetz ändern, das den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden regelt. Wie aus den Beschlüssen des Koalitionsausschusses hervorgeht, soll unter anderem der Kreis der Frageberechtigten eingeschränkt werden. Die angekündigte Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stößt bei einigen Oppositionspolitikern und Organisationen, die dem Staat regelmäßig auf die Finger schauen, auf massive Kritik.

Das IFG gewährt seit 2006 einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Behörden des Bundes, unabhängig davon, ob der Fragende ein besonderes Interesse nachweisen kann. Je nachdem, wie groß der Aufwand ist, können Gebühren von bis zu 500 Euro dafür verlangt werden. Auch Journalistinnen und Journalisten nutzen das Gesetz.

Was sich ändern soll

Im Abschlusspapier des Koalitionsausschusses heißt es nun: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“ Die IFG-Gebühren sollen „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden. Die Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden sollen in den Antworten der Behörden nach dem IFG künftig geschwärzt werden. Damit wolle man diese vor Anfeindungen und Bedrohungen schützen. Bei der Beantwortung von IFG-Anfragen wolle man zudem dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie der Spionageabwehr und der kritischen Infrastruktur stärker Rechnung tragen.

Was die Kritiker sagen

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, ist entsetzt. Er sagt: „Unter dem Vorwand, sich auf neue sicherheitspolitische Bedrohungen einstellen zu müssen, sägt man grundsätzlich an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz.“ Die Koalition sei angetreten mit dem Versprechen, den Staat modernisieren zu wollen, doch „was wir derzeit in diesem Bereich erleben, ist das genaue Gegenteil, nämlich ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte“.

Die Bundesregierung wolle sich mit dieser geplanten Reform „unangreifbar machen“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Ihre Pläne seien ein Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren. Bünger monierte insbesondere die Vorgabe, ein „berechtigtes Interesse“ nachzuweisen zu müssen, sowie die möglicherweise künftig höheren Gebühren.

Wenn künftig nur noch Privatpersonen frageberechtigt seien, blieben Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International und FragDenStaat außen vor, sagt Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat. Die geplante Reform ist aus seiner Sicht „der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“.

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