Einspeisevergütung vor Reform: Kabinett beschließt neues EEG und stellt Solarförderung neu auf
Die Bundesregierung hat eine weitreichende Reform der Energiepolitik auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss sowohl ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz als auch ein Netzanschlusspaket, nachdem sich Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) nach langen Verhandlungen geeinigt hatten. Hintergrund ist, dass das bisherige Erneuerbare-Energien-Gesetz Ende 2026 ausläuft und die EU-Kommission einer Neuregelung zustimmen muss. Im Mittelpunkt der Reform stehen Änderungen bei der Einspeisevergütung, der Ausbau der Stromnetze sowie eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien.
Reiche verfolgt mit der Reform vor allem das Ziel, die Kosten der Förderung zu senken. Im Bundeshaushalt 2027 sind dafür rund 16,5 Milliarden Euro eingeplant. Nach Ansicht der Ministerin sind erneuerbare Energien inzwischen "erwachsen" geworden und sollen mehr finanzielle Verantwortung übernehmen. Das EEG solle kein "Rundum-sorglos-Paket" mehr sein, heißt es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums. Gleichzeitig hält die Bundesregierung am Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern.
Neue Regeln für die Einspeisevergütung ab 2027
Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen. Ab dem 1. Januar 2027 wird die feste Einspeisevergütung grundsätzlich abgeschafft. Künftig soll überschüssiger Solarstrom direkt am Markt verkauft werden. Für Betreiber kleiner Anlagen gilt jedoch eine Übergangsregelung. Wer zwischen 2027 und 2030 eine neue PV-Anlage installiert, erhält in den ersten 36 Monaten eine befristete Übergangs-Einspeisevergütung. Diese orientiert sich an der bisherigen Förderung, liegt aber um 1 Cent pro Kilowattstunde niedriger.
Für eine Solaranlage bis 10 Kilowatt Peak mit Teileinspeisung würde die Förderung nach bisherigem Recht 7,63 ct/kWh betragen. Nach der Reform sinkt sie auf 6,63 ct/kWh. Anschließend endet die Übergangsregelung und die Betreiber müssen vollständig in die Direktvermarktung wechseln. Ergänzend ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5ct/kWh vorgesehen, der maximal 48 Monate gezahlt werden kann. Er gilt für Anlagen mit weniger als 25 kW Leistung und soll die zusätzlichen Vermarktungskosten ausgleichen.
Ende der Einspeisevergütung kommt schrittweise
Mit dieser Neuausrichtung verbindet die Bundesregierung das Ende der Einspeisevergütung in ihrer bisherigen Form. Die Übergangsregelung wird zudem schrittweise eingeschränkt. 2027 können Anlagen mit weniger als 50 kW davon profitieren, 2028 nur noch Anlagen unter 25 kW und 2029 ausschließlich Kleinstanlagen bis 7 kW. Damit soll der Wechsel in die Direktvermarktung beschleunigt werden. Das Ende der Einspeisevergütung markiert damit einen grundlegenden Wandel der Förderlogik.
Auch beim Betrieb neuer Solaranlagen gelten künftig strengere Vorgaben. Neu installierte Anlagen dürfen ab 2027 dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer Leistung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom vollständig selbst verbraucht oder speichert, kann die volle Leistung nutzen. Für Balkonkraftwerke mit maximal 2 kW gilt diese Begrenzung nicht. Allerdings profitieren sie auch nicht von der Übergangsregelung der Solarförderung. Überschüssiger Strom wird in diesem Fall unentgeltlich eingespeist.
Einspeisevergütung-Reform soll teure Netzengpässe vermeiden
Neben der Reform der Einspeisevergütung sieht das Gesetz umfangreiche Änderungen beim Ausbau der Stromnetze vor. Hintergrund sind steigende Redispatch-Kosten, weil Wind- und Solaranlagen regelmäßig gedrosselt oder abgeschaltet werden müssen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll deshalb künftig stärker mit dem Netzausbau synchronisiert werden. Trotz Fortschritten dauere die Umsetzung neuer Stromleitungen häufig acht bis zwölf Jahre. "Der Netzausbau kann somit häufig nicht mit dem Anlagenzubau Schritt halten", heißt es im Gesetzentwurf.
Künftig sollen Netzbetreiber Regionen mit besonders starken Engpässen als kapazitätslimitiert ausweisen. Dort wird die Entschädigung für Abschaltungen neuer Anlagen begrenzt. Der Ausfall wird auf zehn bis 20 Prozent des Jahresertrags gedeckelt. Gleichzeitig sollen Netzbetreiber verpflichtet werden, ihre Kapazitäten transparenter darzustellen und digitale Prozesse einzuführen. Außerdem sollen Wind- und Solarparks leichter gemeinsam mit Batteriespeichern errichtet werden. Für Anlagen mit Speicher gelten die Beschränkungen in kapazitätslimitierten Gebieten nicht.
EEG-Reform: Wind- und Solarparks erhalten neues Fördersystem
Auch große Wind- und Solarparks müssen sich auf neue Förderbedingungen einstellen. Statt des bisherigen Systems kommen ab 2027 zweiseitige Differenzverträge zum Einsatz. Betreiber müssen Übergewinne bei hohen Strompreisen teilweise mit Netzbetreibern teilen. Bei niedrigen Strompreisen können sie im Gegenzug einen Mindesterlös erhalten. Alternativ bleiben Power-Purchase-Agreements mit einzelnen Stromabnehmern möglich.
Die Reaktionen auf die Reform fallen unterschiedlich aus. Der BDEW begrüßt die Grundidee, fordert aber mehr Transparenz bei der Ausweisung kapazitätslimitierter Gebiete. Der Chemie- und Pharmaverband VCI lobt den Kurswechsel. Wolfgang Große Entrup sagt: "Endlich schaut die Bundesregierung mit einem realistischen Blick auf die Energiewende. Es ging viel zu lange nur um ungezügeltes Wachstum der Erneuerbaren." Verbrauchervertreter und Teile der Solarbranche kritisieren dagegen die Kürzungen bei der Solarförderung. Sie befürchten, dass Direktvermarktung noch nicht ausreichend etabliert ist und Investitionen in eine PV-Anlage erschwert werden. Das EEG sowie das Netzpaket sollen nach der Sommerpause im September Bundestag und Bundesrat passieren und müssen anschließend noch von der EU genehmigt werden.
Förderpolitik für erneuerbare Energien mit weitreichenden Folgen
Die beschlossene Reform markiert einen grundlegenden Wandel der deutschen Förderpolitik für erneuerbare Energien. Während die Bundesregierung auf mehr Marktintegration, geringere Kosten und einen besseren Gleichklang von Netz- und Anlagenausbau setzt, sehen Kritiker erhebliche Risiken für Investitionen und den weiteren Ausbau von Solar- und Windenergie. Besonders das Ende der bisherigen Einspeisevergütung für neue Solaranlagen sorgt für kontroverse Diskussionen. Ob die neuen Regelungen tatsächlich zu niedrigeren Systemkosten und einer effizienteren Energiewende führen oder den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen, wird sich nach dem geplanten Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2027 zeigen.

