Dänemark könnte Ausländern künftig weniger Arbeitslosengeld zahlen. Professor Peter Nedergaard von der Universität von Kopenhagen hält dies für vereinbar mit EU-Recht. Als Vorbild dient ihm eine entsprechende Ausnahmeregelung in Irland, die von der EU seit vielen Jahren zugelassen wird.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes von Ausländern legt Irland deren Gehalt in der Heimat zugrunde, berichtet Politiken. Dazu ermitteln die irischen Behörden, was der Antragsteller innerhalb der letzten zwölf Monate verdient hat. In Dänemark hingegen sind es aktuell nur drei Monate.
Wenn etwa ein rumänischer Antragsteller neun Monate lang zuhause gearbeitet hat und dann drei Monate in Irland, so beruht sein Arbeitslosengeld auf dem Durchschnittsgehalt in den insgesamt zwölf Monaten. Da die Gehälter in Rumänien deutlich niedriger sind als in Irland, erhält der Rumäne weniger Arbeitslosengeld.
Finnland und Dänemark wollen Ausländern nur dann Arbeitslosengeld zahlen, wenn diese eine Weile im Land gearbeitet haben. So wollen die beiden Staaten die Kosten des sogenannten Sozial-Tourismus vermeiden. Doch nach Aussagen der Kommission widerspricht diese Benachteiligung von Ausländern der Freizügigkeit in der EU.
Doch das irische Beispiel zeige, dass Dänemark EU-konforme Regeln finden könnte, ohne den Ausländern viel Geld zu zahlen, sagt Professor Nedergaard. „In Dänemark haben wir das Gefühl, dass EU-Gesetze fast wie eine Mauer aus Beton sind – ohne die Möglichkeit nationaler Eigenheiten. Doch das ist falsch.“