Krypto und Finanzamt: Wo Anleger in Steuerfallen geraten – und wann Steuerhinterziehung droht
Ab 2027 melden Krypto-Anbieter erstmals automatisch Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern – und zwar für das gesamte Jahr 2026. Wer glaubt, ohne Auszahlung in Euro unsichtbar zu bleiben, irrt sich. Rechtsanwalt Martin Figatowski erklärt, wo Anleger bei Staking, Lending und Krypto-Trades besonders häufig stolpern – und wann aus einem steuerlichen Fehler der Vorwurf der Steuerhinterziehung werden kann.
DAC8 macht Krypto-Anleger für die Finanzbehörden transparenter: Ab 2027 werden erstmals bestimmte Transaktionsdaten des Jahres 2026 übermittelt. (Quelle: erstellt mit Perplexity)
Im Folgenden:
Wie Krypto-Anleger durch die neue DAC8-Meldepflicht ab 2027 ins Visier der Finanzämter geraten.
Warum der Tausch von Kryptowährungen auch ohne Euro-Auszahlung eine Steuerpflicht auslöst.
Weshalb Staking-Erträge auch bei anschließenden Kursverlusten voll steuerpflichtig bleiben.
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Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.