Elterngeld vor Reform: Mindest- und Höchstsatz sollen erstmals steigen
Das Bundesfamilienministerium hat die Elterngeldreform trotz Sparziele neu zugeschnitten: Mindest- und Höchstsatz sollen erstmals seit 2007 steigen, die ursprünglich geplante Kürzung der Bezugsdauer scheint vom Tisch. Dennoch könnten sich die geplanten Änderungen deutlich geringer bemerkbar machen als gewünscht.
Elterngeldreform: Anstatt möglicher Einschnitte beim Kindergeld sollen Mütter und Väter erstmalig seit der Einführung im Jahre 2007 mit mehr Geld rechnen. (Foto: dpa)
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez
Im Folgenden:
Wie hoch die Bundesregierung Mindest- und Höchstsätze beim Elterngeld anheben will.
Warum eine steigende Väterbeteiligung die Sparziele beim Elterngeld einschränkt.
Welche neuen Regeln für Auszahlungssätze und gleichzeitigen Bezug gelten sollen.
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