Tausende New Yorker könnten bald Post von der Staatsanwaltschaft New Yorks erhalten. Der Vorwurf lautet illegale Vermietung und Steuerhinterziehung. Sie haben ihre Wohnung teilweise oder komplett an Dritte weitervermietet. Da der Staat bei dem lukrativen Geschäft außen vor war, wird nun gegen Airbnb-Nutzer aus New York ermittelt.
Im vergangenen Jahr wurden rund 300.000 Übernachtungen in New York über die Plattform zur privaten Vermietung gebucht. Offiziell ist der Stadt das ein Dorn im Auge, weil der Wohnraum in New York knapp ist. Tatsächlich sieht sich die Stadt um ihre Steuereinnahmen gebracht, wenn Touristen lieber private Unterkünfte buchen, statt in teuren Hotels zu übernachten. Deshalb wurde Airbnb in New York kurzer Hand für illegal erklärt (mehr hier).
Nun willigte Airbnb ein, einen Teil der Daten seiner Nutzer an den New Yorker Staatsanwalt Eric Schneiderman herauszugeben. Durch die Herausgabe der Daten endet ein monatelanger Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen aus San Francisco und der Staatsanwaltschaft, wie die Financial Times berichtet.
Schneiderman forderte die Nutzerdaten inklusive Name und Anschrift von 15.000 Gastgebern aus New York, um gegen diese wegen Steuerhinterziehung ermitteln zu können. Airbnb gab zwar die Anschriften heraus, anonymisierte aber die Namen und Kontaktdaten der Nutzer. Darüber hinaus muss Airbnb all seine New Yorker Nutzer über geltende Richtlinien zur Vermietung und Steuergesetze in Kenntnis setzen.
„Airbnb und das Büro des Staatsanwalts haben in den letzten sechs Monaten ohne Unterlass an einer Einigung gearbeitet, welche einen Kompromiss zwischen Staatsanwalt Schneidermans Verpflichtung zum Schutz der New Yorker Bürger und Touristen vor illegaler Vermietung und den Bedenken von Airbnb zum Schutz der Privatsphäre tausender Nutzer darstellt“, zitiert die FT aus einer gemeinsamen Stellungnahme.
Die New Yorker Staatsanwaltschaft wird die anonymisierten Daten in den nächsten zwölf Monaten nach Bürgern durchforsten, die „Gegenstand einer Ermittlung oder möglichen Vollstreckung“ sind. Der Einigung zufolge muss Airbnb dann die kompletten Daten der betroffenen Personen herausgeben.
Das Unternehmen sagte auf die Zwangsmaßnahme, dass es den Staatsanwalt zwar „im Kampf gegen illegale Vermietung unterstützen“ will, aber die Datenabfrage für eine „ungerechtfertigt breite, durch die Regierung gestützte und willkürliche Datensammlung“ hält, zitiert die FT einen Sprecher von Airbnb.
Der oberste Gerichtshof in den Vereinigten Staaten bestätigte Airbnb in der Auffassung, dass die Datenabfrage ungerechtfertigt breit angelegt war, wies aber daraufhin, dass eine beträchtliche Zahl der Airbnb-Nutzer das Gesetz breche.
Schneiderman verteidigte das Vorgehen und nannte Firmen wie Airbnb und den Car-Sharing-Dienst Uber „Cybercowboys“, die das Internet zu einem der „primären Tatorte des 21. Jahrhunderts machen“.
Auch in Deutschland regte sich staatlicher Widerstand gegen die private Vermietung. Der Berliner Senat versuchte mit dem Gesetz zur „Zweckentfremdung von Wohnraum“ private Untervermietung in Berlin zu erschweren. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro (hier). Ob Nutzer von Airbnb und ähnlicher Plattformen durch das Gesetz des Berliner Senats betroffen sind, bleibt noch zu klären.