Finanzen

Neue Gesetze: Spanien bereitet sich auf Banken-Pleiten vor

Lesezeit: 1 min
24.08.2012 01:04
Die spanische Regierung will mit einem neuen Gesetz die Befugnisse der Bankenaufsichten des Landes drastisch erweitern. Schon beim ersten Anzeichen einer Liquiditätskrise kann so in die Geschäfte von Banken eingegriffen werden. Eine Abwicklung von Banken und die Beteiligung der Aktionäre am Verlust sind dann ebenfalls möglich.
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Spanien versucht, seine Hausaufgaben für das Banken-Bailout der internationalen Gläubiger zu machen. Wie die Tageszeitung El Pais berichtet, werden die spanischen Minister diesen Freitag bzw. am 31. August über ein neues Gesetz abstimmen, das der Zeitung vorliegt. Dieses Gesetz sieht nun vor, die Befugnisse der spanischen Aufsichtsbehörden deutlich zu erweitern. Ziel ist es, eine neue Bankenkatastrophe zu verhindern. Die Bank of Spain und der staatlich geförderte Fonds für geordnete Umstrukturierung von Banken (FROB) werden gestärkt.

So kann die Bank of Spain bereits sehr früh bei einer Bank intervenieren, wenn es objektive Hinweise darauf gibt, dass die Bank in Zukunft die Liquiditäts-Standards nicht erfüllen kann. Selbst wenn diese Bank zum Zeitpunkt der Intervention noch den Anforderungen der Liquidität und Solvenz entspricht, so die Nachrichtenagentur AFP. Die spanische Zentralbank könnte dann die betroffene Bank dazu zwingen, innerhalb von 10 Tagen einen Aktionsplan vorzulegen, einem Umschuldungsplan mit den Gläubigern zuzustimmen oder sogar die Geschäftsführung zu entlassen.

Die FROB ist dem neuen Gesetzesentwurf zufolge zuständig für die entsprechende Restrukturierung der angeschlagenen Banken und, falls sie diese als nicht lebensfähig einschätzt, für die geordnete Abwicklung der Bank. Für die Abwicklung einer Bank könnte FROB dann entweder die Bank verkaufen, die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer „Brücken-Bank“ übertragen oder die Bank einem Vermögensverwalter überlassen. So soll eine „Brücken-Bank“ für gesunde Vermögenswerte der abgewickelten Banken und wie von der EU gefordert eine „Bad Bank“ für schlechte Aktiva eingesetzt werden. Die „Brücken-Bank“ soll die Vermögenswerte bis zu fünf Jahre verwalten können bzw. bis ein Käufer gefunden wird.

Zudem, so El Pais, werden dann durch die schnellere Möglichkeit der Abwicklung einer Bank, die Investoren und Kreditgeber mit hohen Verlusten rechnen müssen. Sowohl nachrangige als auch vorrangige Gläubiger würden einen Teil beitragen müssen. Allein bei den drei verstaatlichten Banken - Bankia, CatalunyaCaixa und NovaGalicia – wurden 150.000 Kunden mit so genannten Vorzugsaktien gelockt, was einem Investitionsvolumen von 4,5 Milliarden Euro entspricht.

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