Unternehmen

Banken-Abgabe: Sparkassen wollen nicht für Großbanken haften

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband will nicht den Ausputzer für die Großbanken spielen. Die europäische Bankenabgabe begünstige große Institute, klagt der Präsident des Verbandes, Georg Fahrenschon. Die kleinen und risikoarmen Institute müssten für die „Gefahrguttransporter unter den Banken“ zahlen.
22.07.2014 00:03
Lesezeit: 1 min

Als „nicht verursachergerecht“ kritisiert Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), den aktuellen Entwurf der EU-Kommission zur europäischen Bankenabgabe.

Eine gerechtere Verteilung der Beitragslast müsse bei der Größe und dem Risikoprofil eines Instituts ansetzen. Fahrenschon: „Die jetzt vorgeschlagene Spreizung reicht für eine angemessene Differenzierung keinesfalls aus. Der vom Risiko unabhängige Sockelbeitrag ist deutlich zu hoch, die Bestimmung und Gewichtung der Risikofaktoren ist nicht ausreichend.“

Fahrenschon kritisierte, dass der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission große Institute und konzentrierte Bankenmärkte begünstige. „Wir plädieren für die Einführung eines Freibetrages von 500 Millionen Euro bezogen auf die beitragsrelevanten Passiva für alle Institute. Auch bei der Umlage der Verwaltungskosten für den Abwicklungsfonds gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagte der DSGV-Präsident.

„Die EU-Kommission hat jetzt noch die Chance, die Weichen bei der Finanzmarktregulierung richtig zu stellen. Der EU-Abwicklungsfonds muss verursachungsgerecht aufgebaut werden. Man kann nicht kleine und risikoarme Institute für die ,Gefahrguttransporter unter den Banken‘ zahlen lassen“, so Fahrenschon.

Die EU will eine quasi Flatrate für alle Banken als Beitrag zur Rettungsfonds. Brüssel geht so auch auf Konfrontationskurs mit Deutschland. Die Bundesregierung will eine nach Risiko gestaffelte Abgabe, auch um die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken zu entlasten (mehr dazu hier).

Die Bundesregierung hat Mitte Juli ein Gesetzespaket zur Bankenunion auf den Weg gebracht. Darin wird die Haftung im Falle einer Bankpleite geregelt. Demnach werden zuerst Aktienhalter und Sparer nach dem „Bail-In“-Konzept zur Kasse gebeten. Danach soll der europäische Fonds zur Bankenabwicklung genutzt werden. Und schließlich soll der Rettungsschirm ESM für eine Refinanzierung von Krisenbanken herangezogen werden. Kritiker sehen enorme Schlupflöcher in den Gesetzen, so dass am Ende vermutlich doch Sparer und Steuerzahler für die Bankpleiten haften müssen (mehr dazu hier).

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