Am Amtsgericht Viechtach, mitten im Bayrischen Wald, wurde ein Wurstdieb zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Diebesgut: Zwei Paar Wiener, eine Polnische und zwei Scheiben geräucherten Schweinebauch. Der Täter ist allerdings vorbelastet. Deswegen fällt die Strafe trotz des geringen Warenwerts von 13 Euro so hart aus.
Bei einer anderen Metzgerei hatte er bereits im Vorjahr ebenfalls Würste unterschlagen. Im März 2014 wurde er deshalb zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt – diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Mit seinem neuerlichen Vergehen hat er die Bewährung nun verwirkt, berichtet der Viechtaler Bayerwald-Bote.
„Wie kann man nur so unsensibel sein, dass man einen Monat nach der letzten Verurteilung im Grunde das gleiche wieder begeht“, zitiert das Blatt die Richterin. Sie verurteilte den Angeklagten schließlich wegen drei Fällen von Veruntreuung und Unterschlagung.